Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

deutsches Artikelgesetz anlässlich Covid19

Das Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 19. Mai 2020 ist ein deutsches Artikelgesetz, das anlässlich des Ausbruchs der durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten COVID-19-Pandemie in Deutschland erlassen wurde. Es knüpft inhaltlich an das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 27. März 2020 an. Mit seinem Artikel 1 wurde das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz erlassen.

Basisdaten
Titel: Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
Kurztitel: Zweites Bevölkerungsschutzgesetz (nicht amtlich)
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Erlassen aufgrund von: Art. 74 Abs. 1 GG
Rechtsmaterie: Infektionsschutzrecht, Sozialversicherungsrecht
Erlassen am: 19. Mai 2020
(BGBl. I S. 1018)
Inkrafttreten am: überw. 23. Mai 2020
Letzte Änderung durch: Art. 6 G vom 18. November 2020
(BGBl. I S. 2397, 2412)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
19. November 2020
(Art. 8 G vom 18. November 2020)
GESTA: M047
Weblink: Text des Gesetzes
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Artikelgesetz ändert folgende Gesetze:

Zudem ließ das Gesetz die Verordnung über die Ausdehnung der Meldepflicht nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und § 7 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes auf Infektionen mit dem erstmals im Dezember 2019 in Wuhan/Volksrepublik China aufgetretenen neuartigen Coronavirus („2019-nCoV“) am 23. Mai 2020 außer Kraft treten, weil die Meldepflicht für COVID-19 nun durch § 6 Abs. 1 Nr. 1 lit. t des Infektionsschutzgesetzes geregelt ist.

Am 29. April 2020 beschloss das Bundeskabinett eine Formulierungshilfe für einen Gesetzesentwurf.[1][2] Am 14. Mai 2020 nahm der Bundestag einen weitgehend entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen an, inklusive Änderungen durch den Gesundheitsausschuss.[3][4][5] Am 15. Mai 2020 stimmte der Bundesrat zu.[6][7] Am 22. Mai 2020 wurde es im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I S. 1018).

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Einzelnachweise

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  1. Regierungspressekonferenz vom 29. April 2020. In: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung. Abgerufen am 15. Mai 2020.
  2. Formulierungshilfe für die Fraktionen der CDU/CSU und SPD für einen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Bundesministerium für Gesundheit, abgerufen am 15. Mai 2020.
  3. Schutzpaket für mehr Coronatests und Pflege-Prämien beschlossen. Deutscher Bundestag, 14. Mai 2020, abgerufen am 14. Mai 2020.
  4. Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. In: Bundestags-Drucksache 19/18967. 5. Mai 2020, abgerufen am 14. Mai 2020.
  5. Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss). In: Bundestags-Drucksache 19/19216. 13. Mai 2020, abgerufen am 14. Mai 2020.
  6. Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 989. Sitzung am 15.05.2020. TOP 71 : Pandemieschutzgesetz II. In: Bundesrat Kompakt. Bundesrat, 15. Mai 2020, abgerufen am 15. Mai 2020.
  7. 246/20 Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Bundesrat, abgerufen am 15. Mai 2020.