Wikipedia:Meinungsbilder/Relevanz von Mitgliedern der Bundesversammlung

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Mit diesem Meinungsbild soll geklärt werden, ob Mitglieder der deutschen Bundesversammlung per se als relevant für einen individuellen Artikel in der Wikipedia gelten sollen.

Initiatoren und Unterstützer

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Initiatoren
Unterstützer

Die Unterstützer sind mitverantwortlich dafür, dass dieses Meinungsbild nur startet, wenn es zur Abstimmung geeignet ist. Bitte trage dich deshalb erst ein, wenn das Meinungsbild startbereit und auch grundsätzlich sinnvoll ist. Solltest du das Meinungsbild unterstützen wollen, es aber noch unfertig vorfinden, beteilige dich stattdessen an der Fertigstellung, bevor du dich einträgst. Falls du feststellen solltest, dass du dich bereits vor Ausformulierung des Meinungsbildes eingetragen hast, solltest du deinen Eintrag hier zurückziehen. Nach Start des Meinungsbildes sind Ein- oder Austragungen nicht mehr möglich und ändern nichts an der Gültigkeit des Meinungsbildes. Die Unterstützung ist unabhängig von der Befürwortung oder Ablehnung der Fragen im inhaltlichen Teil des Meinungsbildes. (Unterstützer-Stimmberechtigung überprüfen)


Problembeschreibung

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Über die Frage, ob die Mitgliedschaft in der deutschen Bundesversammlung (BV), die in der Regel einmal alle fünf Jahre zusammentritt um den Bundespräsidenten zu wählen, für sich genommen relevanzstiftend sein soll, herrscht Uneinigkeit unter den Wikipedianern. Während es außer Frage steht, dass ein Großteil der Mitglieder der Bundesversammlung aus anderen Gründen relevant sind (über den genauen Anteil gibt es verschiedene Abschätzungen), ist umstritten, wie mit dem Rest derjenigen Wahlmänner zu verfahren ist, auf die dies nicht zutrifft. Die jüngste Diskussion zu diesem Thema ergab in etwa Gleichstand der Diskutanten.

Im Mai 2004 wurde die Mitgliedschaft in der Bundesversammlung ausdrücklich in die Vorgänger der Relevanzkriterien aufgenommen – ohne dass dies vorher diskutiert worden oder ein Konsens darüber hergestellt worden wäre. Nichtsdestotrotz blieb diese Regelung fast drei Jahre bestehen und wurde nur gelegentlich in Frage gestellt (z.B. hier).

Im April 2007 wurden die Relevanzkriterien für Politiker in Hinblick auf eine "Internationalisierung" neu formuliert. Dabei entfiel die Mitgliedschaft in der Bundesversammlung als relevanzstiftendes Kriterium. Auch diese Änderung geschah ohne Diskussion oder Konsens.

In der Folge kam es wiederholt zu Löschdiskussionen um Personenartikel zu Mitgliedern der BV, die keinen einheitlichen Umgang mit dem Thema erkennen lassen: Löschungen, Behaltensentscheidungen und Wiederherstellungen nach Löschung kommen gleichermaßen als Ausgang dieser Diskussionen vor. Obwohl die Argumente dieser Diskussionen ausdrücklich zu würdigen sind, ist es wegen der fehlenden einheitlichen Linie nicht möglich, sich auf den einen oder anderen Fall als "Präzendenzfall" zu berufen.

Ältere Diskussionen zum Thema

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Relevante Einzelfalldiskussionen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

Argumente dafür

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Die RK sollten aus folgenden Gründen (wieder) um eine Regelung erweitert werden, die die Relevanz von Mitgliedern der Bundesversammlung vorsieht:

  1. Mitglieder eines Verfassungsorgans[1]. Die Mitglieder aller übrigen Verfassungsorgane (Regierung, gesetzgebende Körperschaft, Verfassungsgericht) des Bundes und der Länder sind gemäß RK relevant.
  2. wählen das deutsche Staatsoberhaupt
  3. gerade bei denen, die nicht sehr bekannt sind, ist es interessant zu erfahren, wer da für diese hohe Aufgabe ausgewählt wurde.
  4. Mitglieder der deutschen Bundesversammlung - die ja immerhin das Staatsoberhaupt wählen - sollten eine ähnliche Relevanz haben wie z.B. Bundestagsabgeordnete
  5. Durch die Nominierung in die Bundesversammlung erhält eine "regionale Größe" überregionale Bedeutung und damit Relevanz.
  6. Natürlich ist die BV ein Parlament, denn ihre Mitglieder genießen parlamentarische Immunität sowie parlamentarische Indemnität.[2] Die BV nicht als Parlament zu sehen wäre TF gegen diverse Verfassungsrechtslehrbücher.
  7. Ein Abgeordneter ist relevant, weil er oberste Person in einem Verfassungsorgan ist, nicht weil er Gesetze macht.
  8. Die WP:RK sollen die jeweiligen Einzelfallentscheidungen erleichtern, indem auf formale Eigenschaften (hier: Mitgliedschaft in der Bundesversammlung) abgehoben wird, statt auf individuelle Leistungen. Dies ist bei Parlamentariern sinnvoll: Denn allein durch ihre Möglichkeit durch ihr Stimmverhalten Einfluß auf das Gesetzgebungsverfahren oder die Wahl von Regierungen zu nehmen, verfügen sie über Einfluß.
  9. Die Wikipedia würde damit detaillierte Informationen zur Zusammensetzung der Bundesversammlung und Auswahl ihrer Mitglieder enthalten - und dies sind enzyklopädiewürdige Informationen. Sie geben z.B. darüber Auskunft, welche Verbände welchen Parteien nahestehen, bzw. welche Verbände von welchen Parteien umworben werden.
  10. Beinahe alle der aktuell ca. 1200 Mitglieder einer Bundesversammlung sind ohnehin relevant. Die Anzahl der zusätzlichen Personen die nur aufgrund der Bundesversammlung relevant würden ist vergleichsweise gering, schätzungsweise nur 20 - 50 Mitglieder einer Bundesversammlung würden zusätzlich für relevant angesehen[3]
  11. Neben den ohnehin an der BV teilnehmenden relevanten Bundestagsabgeordneten dürfen im 21. Jahrhundert nur rund 600 Personen, die von rund 1800 pauschal relevanten deutschen Landtagsabgeordnete entsendet werden, an der Bundesversammlung teilnehmen. Die Abgeordneten der Landtage können also maximal nur rund ein Drittel aus ihrem eigenen Kreis auswählen. Wenn eine Landtagsfraktion zugunsten einiger Persönlichkeiten die Möglichkeit, wenigstens rund ein Drittel der eigenen per RK pauschal relevanten Landtagsabgeordneten zu nominieren, verzichtet, ist das eine Auszeichnung. Eine solche Auszeichnung wird in der Regel nur Personen zuteil, die, wenn sie die RK nicht auf andere Weise erfüllen, Verdienste, Parteiämter oder nennenswerte Tätigkeiten in Parlamenten unterhalb der Landesebene vorweisen können, die innerhalb des durch die Bundesversammlungsteilnahme relevanten Artikels für den Artikel relevant sind. Somit kann auch grundsätzlich nahezu sichergestellt werden, dass ein Artikel eines MdBV mehr hergibt als nur die Teilnahme an der Bundesversammlung.

Argumente dagegen

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Die Relevanzkriterien sollten aus folgenden Gründen in der aktuellen Fassung weiterbestehen, die Mitgliedschaft in der Bundesversammlung sollte nicht für sich allein relevanzstiftend sein:

  1. Wer nicht schon eh relevant ist, wird es auch nicht durch die Teilnahme an der Wahl zum Bundespräsidenten. Wikipedia vergibt keine Verdienstorden für "wichtiges" Handeln.
  2. 85-90% werden Mitglied der Bundesversammlung gerade wegen der Kriterien, die sie auch für die wikipedia relevant machen. Die restlichen 10-15% werden zu Mitgliedern für Leistungen im lokalen oder regionalen Bereich, sind also genau diejenigen Leute, für die hier Relevanzhürden definiert sind, um sie aus der wikipedia rauszuhalten und keine Schwemme von Artikeln über lokale Größen zuzulassen. Es wäre also falsch, solche Persönlichkeiten über die Hintertür eines sekundären Kriteriums wie der BV-Mitgliedschaft wieder reinzunehmen.
  3. die Qualifizierung der Parlamentsmitgliedschaft auf Mitglieder der Legislative und direkt vom Volk gewählte Amtsträger sachlich sinnvoll und hilfreich.
  4. Ein Mitglied eines Parlaments ist relevant, weil es Gesetze "macht". Die Mitglieder der Bundesversamlung allerdings machen keine Gesetze, sondern geben nur, mit über Tausend anderen, einmal (oder manchmal auch dreimal) eine Stimme ab. Das alleine macht sie nicht relevant.
  5. Kaum eines der rund 1.200 Mitglieder der BV, das nicht sowieso relevant ist, hat z.B. ein überregionales Presseecho für diese Nominierung vorzuweisen, das die These überregionaler Relevanz stützen würde
  6. Die Bundesversammlung nimmt unter den Verfassungsorganen eine Ausnahmestellung ein, weil es als einziges der deutschen Verfassungsorgane nicht auf Dauer existiert, sondern sich nur alle fünf Jahre ein einziges Mal für einen einzigen Wahlvorgang konstituiert. Auch die anderen Vorrechte und Privilegien treffen auf die BV nicht zu
  7. Personen, die nichts anderes in ihrer Vita aufweisen können, als bei einer rein formalen und vollständig durch die Mehrheitsverhältnisse in Bund und Ländern determinierten Abstimmung teilgenommen zu haben.
  8. Die Mitwirkung an dieser Eintagesveranstaltung mit anonymer Stimmabgabe ist nicht mit der Zugehörigkeit zu einem nationalen Parlament zu vergleichen - man macht irgendwo sein Kreuzchen und geht wieder nach Hause. "Verfassungsorgan" hört sich toll an. Es gibt aber noch nicht mal eine Aussprache, bei der man mit ausgefallenen Voten für Bekanntheit sorgen könnte. Eine zeitüberdauernde Bedeutung entsteht daraus gerade nicht - sowas sind Eintagsfliegen.
  9. Es handelt sich um ein reines Wahlmännergremium. Hierbei geht es nicht um den rechtlichen Status wie oben diskutiert sondern um die faktische Wirkungsweise. Insbesondere ist das Verfassungsorgan Bundesversammlung kein Parlament, da in der BV keine Debatten stattfinden und ihre Mitglieder keinerlei Rederecht haben.
  10. Ist es eine bewährte Regel bei der Formulierung von RK nur dann Amtsträgern ex officio Relevanz zuzusprechen, wenn dies bei der überwältigenden Mehrheit ohnehin zweifelsfrei ist und die wenigen möglichen Grenzfälle marginal und im Rahmen des Ermessensspielraums für eine administrative Behaltensentscheidung liegen. Alles andere führt zu zahlreichen erkennbar irrelvanten Stubs, die formaljuristisch dann unsinkbar wären.
  11. Wenn die Mitgliedschaft in der Bundesversammlung für sich relevanzstiftend wäre, würde dies eine Reihe von Artikel-Stubs über Persönlichkeiten nach sich ziehen, die über keinerlei enzyklopädierelevanten Eigenschaften – die nicht zuletzt durch die Persönlichkeitsrechte dieser Mitglieder beschränkt werden – verfügen außer der simplen Tatsache, dass sie mal zu Wahlmännern für den Bundespräsidenten ernannt wurden. Für diese Information reicht die Erwähnung in der Liste der BV-Mitglieder aber aus.

Vergleich zu anderen Relevanzkriterien

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  1. Die allgemeinen RKs für Personen räumen Relevanz ein, falls eine Person wegen ihrer Beteiligung an historischen, politischen oder sonst nachrichtenwürdigen Ereignissen bekannt ist
  2. Bei Sportlern werden einmalige Wettkampfteilnahmen oder Spieleinsätze als ausreichende Relevanzbegründung angesehen, eine Kontinuität wird im Allgemeinen nicht gefordert.
  3. Direkt vom Volk gewählte Amtsinhaber sind laut RK#Politiker relevant. Die Mitglieder des Electoral College werden in Direktwahl vom Volk gewählt [4], können demnach als relevant angesehen werden. Das Electoral College übt eine vergleichbare Funktion wie die deutsche Bundesversammlung aus (es Tritt nur zu Wahl des US-Präsidenten zusammen)
  4. Die Mitglieder sämtlicher anderen Verfassungsorgane des Bundes und der Länder (Regierung, gesetzgebende Körperschaft, Verfassungsgericht) sind nach RK relevant, auch dann, wenn sie nur nebenamtlich tätig sind (Feierabendparlament Hamburgische Bürgerschaft, nebenamtliche Landesverfassungsrichter).

Einzelnachweise / Detailinformationen

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  1. Art. 54 GG
  2. § 7 BPräsWahlG in Verb. mit Art. 46 GG
  3. Schaut man sich die Liste der Mitglieder der 12. Bundesversammlung (Stand: 21. April 2009) an, so gibt es zu 113 der 1205 Mitglieder noch keinen Artikel. Eine Analyse der ersten 20 ergab: 10 waren eindeutig gemäß den RKs relevant (MdL, Bürgermeister (>25000 Einw.), Landrat, Staatssekretär), für weitere 2 kann wohl auch Relevanz unabhängig von der Bundesversammlung angenommen werden (Ulrich Brocker, Geschäftsführer Gesamtmetall und Gudrun Doll-Tepper Univ.-Prof. und Vizepräsidentin DOSB), weitere 5 (regionale) Verbandspräsidenten o. ä. deren Relevanz fraglich ist (DGB-Vorsitz Baden-Württemberg, Handwerkskammer-Präsident der Pfalz, Vorsitzender Ges. für Gehörlse und Gebärdensprache, Chef Arbeitgeberverband Sachsenmetall, Vorsitzender DEHOGA); 3 würden vermutl. nur allein auf Grund ihrer Eigenschaft als Mitglied der Bundesversammlung ggf. relevant (Cedric Bickel, Tina Brinkmann, Rolf Erb). Hochgerechnet ergibt das ca. 17 bis 45 Personen in der 12. Bundesversammlung, welche zusätzlich relevant würden. (Unter den Annahme, dass unter den vorhanden Artikel keine sind, die nur auf Grund der Bundesversammlung relevant wären)
  4. "The electors are a popularly elected body" A Procedural Guide to the Electoral College

Änderungsvorschlag

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[folgt noch]

Auswertung

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Die Abstimmung über das Meinungsbild gliedert sich in zwei Abstimmungen. Stimmberechtigt sind nur allgemein stimmberechtigte Benutzer.

Formale Gültigkeit
Hier wird über die Zulässigkeit, die formale Korrektheit des Verfahrens und die inhaltliche Korrektheit des Antragstextes entschieden. Jeder allgemein stimmberechtigte Benutzer hat in dieser Teilabstimmung eine Stimme. Entfallen auf die Annahme des Meinungsbildes mehr Stimmen als auf die Ablehnung, so ist dieses Meinungsbild formal angenommen (einfache Mehrheit). Wird diese Mehrheit verfehlt, so hat die unter Inhaltliche Abstimmung getroffene Entscheidung keine Gültigkeit. Enthaltungen werden nicht berücksichtigt.
Inhaltliche Abstimmung
Zur Abstimmung steht ein Vorschlag zur Änderung. Es kann mit „Pro“ oder „Contra“ abgestimmt werden. Jeder allgemein stimmberechtigte Benutzer hat in dieser Teilabstimmung eine Stimme. Entfallen auf die inhaltliche Annahme des Meinungsbildes mehr Stimmen als auf die Ablehnung, so ist dieses Meinungsbild inhaltlich angenommen (einfache Mehrheit) und wird umgesetzt. Wird diese Mehrheit verfehlt, so gilt die vorgeschlagene Änderung als abgelehnt. Enthaltungen werden nicht berücksichtigt.

Abstimmung

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Formale Gültigkeit

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Ich nehme das Meinungsbild an

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Ich lehne das Meinungsbild ab

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Enthaltung bezüglich der Annahme

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Inhaltliche Abstimmung

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Ich bin für die Umsetzung des Vorschlags

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Ich bin gegen die Umsetzung des Vorschlags

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Enthaltung bezüglich des Vorschlags

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Ergebnis

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Diskussion

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