Wikipedia:Meinungsbilder/NK-Reform anderssprachige Gebiete

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Die geltenden Namenskonventionen sorgen seit Jahren und in großer Regelmäßigkeit für Streit, was die Benennung von Orten und Objekten in anderssprachigen Gebieten angeht. Stein des Anstoßes ist die sogenannte „HK-Regel“ (HK=Häufigkeitsklassen).

Initiatoren und Unterstützer

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Initiatoren
Unterstützer

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  1. --Icodense (Diskussion) 22:01, 23. Nov. 2016 (CET)[Beantworten]
  2. --Roland Kutzki (Diskussion) 11:02, 25. Nov. 2016 (CET)[Beantworten]
  3. --Freigut (Diskussion) 12:41, 25. Nov. 2016 (CET)[Beantworten]
  4. --Chewbacca2205 (D) 19:23, 5. Dez. 2016 (CET)[Beantworten]
  5. --Otberg (Diskussion) 18:11, 8. Dez. 2016 (CET)[Beantworten]
  6. --  Dostojewskij   (Diskussion) 01:30, 17. Dez. 2016 (CET)[Beantworten]
  7. --ObersterGenosse (Diskussion) 22:36, 18. Dez. 2016 (CET) Na endlich! Schon allein wegen Buxoro![Beantworten]
  8. --Leif (Diskussion) 14:30, 19. Dez. 2016 (CET) (für die deutschen Namen von Bydgoszcz und Toruń)[Beantworten]
  9. --Coffins (Diskussion) 18:48, 20. Dez. 2016 (CET)[Beantworten]
  10. --Trollflöjten αω 19:24, 13. Jan. 2017 (CET)[Beantworten]
  11. --Michileo (Diskussion) 14:04, 4. Apr. 2018 (CEST)[Beantworten]
  12. --Frīheidasliova (FRĀGĀ) 16:14, 18. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
  13. --Georg Hügler (Diskussion) 10:39, 28. Mai 2019 (CEST)[Beantworten]
  14. --Bavaria1805 (Diskussion) 19:24, 21. Apr. 2020 (CEST) Vernunft statt Ideologie![Beantworten]
  15. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 08:30, 29. Mai 2020 (CEST)[Beantworten]

Hintergrund und Problembeschreibung

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Seit vielen Jahren umstritten ist eine Regelung der Namenskonventionen, nach der deutsche Ortsbezeichnungen nicht zu verwenden sind, die nach dem Wortschatz-Portal der Uni Leipzig bei Häufigkeitsklasse 16 oder höher liegen („HK-Regel“). Diese Regelung wurde in ihrer Entstehungszeit nicht durch ein Meinungsbild legitimiert. Bei der Einführung wurde diese Regelung ausschließlich auf Namen von Städten bezogen und erst durch spätere Änderungen, ebenfalls ohne Meinungsbild, auf andere geographische Objekte und sogar Bauwerke ausgedehnt. Die Regel wird jedoch in der Praxis bis heute nur auf Städte einigermaßen konsequent angewandt.

In der Vergangenheit gab es bereits mehrere Versuche aus unterschiedlichen Beweggründen über Diskussionen und Meinungsbilder (z.B.: Reform für Ortsnamen, deutsche Exonyme für Ortsnamen oder „Geographische Namen“ in anderssprachigen Gebieten) die Namenskonventionen zu verändern. Einige Meinungsbilder sind in der Vorbereitung stecken geblieben, andere wurden abgelehnt. Das letzte erfolgreiche Meinungsbild war das zu den amtlichen deutschen Ortsnamen in anderssprachigen Gebieten.

Warum die HK-Regel nicht zweckmäßig ist

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Das Problem wird am schnellsten anhand einiger Beispiele erkennbar:

  • Die Namen weltberühmter Bauwerke sind nach HK-Logik „kein aktiver Wortschatz“. Die Chinesische Mauer (HK 17) müsste auf Wanli Changcheng (keine HK) verschoben werden (wird allerdings in den Namenskonventionen selbst als Beispiel für zu bevorzugende Exonyme genannt), der Markusplatz (HK 16) auf Piazza San Marco (keine HK), die Rialtobrücke (HK 19) auf Ponte di Rialto (keine HK) und die Hagia Sophia (HK16) auf Ayasofya (HK22).
  • Viele „Alltagswörter“ sollen ebenfalls „kein aktiver Wortschatz“ sein: Waschpulver (HK17), Putzlappen (HK17), Bügelbrett (HK18), Hammel (HK16), Zaunkönig (HK17), Drossel (HK17), Schraubenschlüssel (HK17), Meißel (HK19), Bockwurst (HK16), Weißwurst (HK16), Aprikose (HK18), Gefrierschrank (HK16), Holztür (HK17) und viele mehr ...
  • Stattdessen sollen nach dem HK-Prinzip kleine hessische Örtchen zum „aktiven Wortschatz“ gehören: Wer kennt Waldgirmes (HK14), Urberach (HK15), Fernwald (HK14), Hüttenberg (HK13), Wieseck (HK14), Hünfeld (HK15) oder Ober-Roden (HK14)? Oder exotische Orte in Namibia und Thailand: Chonburi (HK12), Rayong (HK14), Banglamung (HK13), Pattaya (HK9!), Jomtien (HK13), Laem Chabang (HK15), Otjiwarongo (HK13), Rehoboth (HK14), Okahandja (HK13), Outjo (HK15), Grootfontein (HK14) und viele mehr?
  • Tausende von Artikeln zu Objekten der physischen Geographie stehen „illegal“ unter deutschem Lemma und müssten laut HK-Logik verschoben werden: Azoren (HK 16) -> Ilhas dos Açores, Totes Meer (HK20) -> Jam haMelach, Libysche Wüste (HK22) -> as-sahrāʾ al-lībīya oder Hoher Atlas -> al-Atlas al-kabīr.
  • Einige Städte, die entgegen den HK-Regeln unter ihren deutschen Bezeichnungen zu finden sind: Aleppo (HK16), Korinth (HK16), Rhodos (HK16), Tiberias (HK18), Taschkent (HK16), Trient (HK16), Mantua (HK17), Syrakus (HK17), Bengasi (HK18), Ostende (HK18), Ypern (HK18), Tarent (HK20), Daressalam (HK17), Panama-Stadt (HK18), Czernowitz (HK18).
  • Auch viele substaatliche Verwaltungseinheiten stehen unter abweichendem Lemma, teilweise mit landesweit einheitlicher Praxis. Dies betrifft Regionen u. a. in Finnland, Griechenland, Italien, Kroatien, den Niederlanden, Polen oder Spanien (z. B. Apulien (HK16), Asturien (HK17), Ermland-Masuren (HK19), Mittelgriechenland, Nordbrabant, Nordkarelien etc.)
  • Andererseits werden seit Jahren bedeutende Städte außerhalb Europas (vor allem im ehemaligen sowjetischen Einflussbereich) mit ungebräuchlichen bis völlig unbekannten Namen versehen, obwohl es etablierte und gebräuchlichere Namen gibt. So werden in der deutschen Wikipedia z. B. die mongolische Hauptstadt Ulan Bator/Ulan-Bator (HK 17/18) als Ulaanbaatar (HK 19) oder Buchara (HK 18) als Buxoro (HK 0) geschrieben, was regelmäßig für Streit sorgt. Ein weiteres Beispiel ist Samarkand/Samarqand (HK 19:22). Diese Praxis entspricht den geltenden Namenskonventionen.

Woran liegt das?

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Die Abweichungen von der HK-Logik lassen sich zumindest bei der Humangeographie vor allem damit begründen, dass manche Orte und Gebiete eine traditionell oder akut größere Aufmerksamkeit erfahren als andere. Zudem gilt in den NK neben der HK-Regel auch der „allgemeine Sprachgebrauch“. Das eigentliche Problem sind somit die Orte und Gebiete abseits dieser allgemein präsenten Orte.

Die Universität Leipzig wertet verschiedene Medienwebsites aus. Und diese liefern eine ziemlich unausgewogene Datenbasis:

  • Über „normale“, „alltägliche“ oder (da nur von wissenschaftlichem Interesse) „langweilige“ Themen (in diesem Fall weite Teile der physischen Geografie) schreibt die Presse wenig, aufmerksamkeitsversprechende Themen stehen im Vordergrund. Das heißt aber nicht, dass dem Leser „normale“ Themen unbekannt bzw. kein „aktiver Wortschatz“ wären oder dass nicht berücksichtigte Themenfelder für eine Enzyklopädie nicht interessant wären. Anscheinend ist die HK15-Grenze nicht dem Anliegen dienlich, den aktiven Wortschatz widerzuspiegeln (s. Beispiele mit Alltagswörtern). Fraglich ist auch, ob der aktive Durchschnittswortschatz eines Deutschsprachigen, dem man sich zahlenmäßig mit der HK15-Grenze anzunähern versucht, ein sinnvoller Referenzpunkt für die Lemmafindung einer Einzyklopädie mit (populär-)wissenschaftlichem Anspruch ist. Der Wikipedia-Artikel Wortschatz definiert den aktiven Wortschatz als „die Wörter, die der Sprecher aktiv verwendet“, im Gegensatz zum passiven Wortschatz, den „Wörter[n], die der Sprecher kennt oder erkennt.“ Die aktive Verwendung in der Alltagssprache eines durchschnittlichen Deutschsprachigen kann für eine Enzyklopädie keine sinnvolle Basis sein – das Erreichen der HK15 sagt, wenn man denn überhaupt eine Praxistauglichkeit derartiger Kategorien anerkennt, nicht aus, ob ein Deutschsprachiger das Exonym/Endonym kennt, sondern nur, ob er es in seiner Alltagssprache aktiv benutzt. Insbesondere die Anwendung der HK-Regel auf (kleinere) Inseln, Gebirge und Seen ist sinnfrei (s. o.).
  • Einige Themenfelder wie z. B. Lokalsport scheinen in den ausgewerteten Quellen außergewöhnlich breit berücksichtigt zu werden, was zu der dargestellten Verzerrung beiträgt („hessische Örtchen“).
  • Die Auswahl der durch die Uni Leipzig ausgewerteten Quellen kann durchaus hinterfragt werden: net-news-global.net oder pattayablatt.com als wichtigste Quellen? Die Auswahl der Quellen ist nicht auf Qualitätsmedien beschränkt, diese geraten gegenüber teilweise unseriösen oder tendenziösen Medien sogar ins Hintertreffen. Im Extremfall kann eine einzige Seite wie „Georgien-Nachrichten.de“ für eine scheinbar größere Häufigkeit einer Schreibweise sorgen, siehe Geschichte des Artikels Tiflis und die dazugehörige Diskussion.
  • Die (Fach-)Literatur wird nicht durch die Uni Leipzig ausgewertet.

Vorschlag

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Hauptvorschlag anderssprachige Gebiete

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Der Abschnitt Anderssprachige Gebiete in den Namenskonventionen wird durch folgenden Vorschlag ersetzt:

Für Orte in anderssprachigen Gebieten soll als Lemma der Name gewählt werden, der in seriösen Medien und neuerer Fachliteratur auch in nicht-historischen Zusammenhängen vorrangig verwendet wird. Bei den meisten Orten sind das im Regelfall Endonyme, nur bei bekannteren Orten halten sich meist exonymische Formen.
Diakritika sollen im Regelfall nicht weggelassen werden, auch wenn Medien und andere Werke dies der Einfachheit halber oder aufgrund technischer Beschränkungen tun. Ausnahmen sind gängige Formen wie Istanbul (İstanbul), bei denen die diakritikafreie Form als eigenständiges Exonym gelten kann und deshalb lemmatauglich ist. Auch wenn ein Artikel unter einem Endonym geführt wird, bietet es sich bei der Verlinkung solcher Artikel an, deutsche Namensformen (solange sie nicht vollkommen veraltet sind) in Klammern anzuhängen, um dem Leser die Zuordnung zu erleichtern.

 
Anleitung zum Abruf der IDS-Daten nach erfolgter Anmeldung
Städte und Verwaltungseinheiten

Um die Gebräuchlichkeit von Städtenamen oder Namen von Verwaltungseinheiten (Provinzen u. a.) nachzuvollziehen, ist bei Streitfällen die Handhabung in deutschsprachigen Medien zu betrachten. Hierbei soll auf das Korpus C2 des Instituts für Deutsche Sprache (IDS) zurückgegriffen werden, das sich auf eine Auswahl von Zeitungen aus dem deutschsprachigen Raum stützt. Die Daten sind nach einer kostenlosen Registrierung mittels der Online-Applikation Cosmas II einsehbar. Nach einer Häufigkeitsanalyse wird diejenige Form als Lemma gewählt, welche die meisten Treffer aufweist. Es gelten folgende Richtwerte: Ein Exonym sollte nur dann verwendet werden, wenn es mindestens 40 Nennungen zeigt. Das Verhältnis Exonym zu Endonym (Trefferzahlen) sollte zudem mindestens 5:4 betragen, damit die prinzipiell nachrangigeren Exonyme als lemmatauglich gelten können.

Innerhalb der verschiedenen Corpora des IDS (die alle über Cosmas II zugänglich sind) kann das Korpus, je nach Angebot des IDS, ohne weiteres Meinungsbild auf das Gesamtkorpus geändert werden.

Wenn beleggestützte Zweifel an der Übertragbarkeit dieses Ergebnisses auf die Situation in der Fachliteratur auftreten, bieten sich Diskussionen unter Beachtung der oben aufgestellten Maximen an. Ein Einbezug von Fachportalen erscheint sinnvoll. Dies gilt besonders, wenn eine Verzerrung der Cosmas-Ergebnisse aufgrund von Namensgleichheit mehrerer Städte zu erwarten ist. Zunächst ist hier eine Auswertung der Cosmas-Ergebnisse (über Schaltfeld Ergebnisse im Interface) angebracht, um sicherzustellen, dass das Zahlenergebnis auch auf den spezifischen Ort anwendbar ist, auch können Kookkurrenzen helfen, irrelevante Treffer auszusortieren. Zusätzlich zur IDS-Datenabfrage erscheint auch eine stichprobenhafte qualitative Analyse der Verwendungshäufigkeiten über die Suchfunktion der reichweitenstarken Onlinemedien sinnvoll. Insbesondere sollte auch zusätzlich die Ortsnamenverwendung von Presse, Standard, NZZ und Spiegel, die nicht Teil des Korpus sind, betrachtet werden. Auch die GENIOS-Datenbank kann miteinbezogen werden. In verschiedenen Zusammenhängen werden oft verschiedene Formen verwendet. Es gilt also, bei der Analyse darauf zu achten, sich nicht nur auf historische Kontexte zu konzentrieren, wo verstärkt auch historische (also oft exonymische) Formen gebraucht werden, sondern vielmehr sollte die Wikipedia (bei der Lemmawahl) den zeitgenössischen Sprachgebrauch in aktuellen politischen, kulturellen oder sonstigen Zusammenhängen wiederspiegeln. Die Korpusdaten des IDS sollen also keineswegs als verbindlich, wohl aber als richtungsweisend gelten und in Streitfällen primäre Entscheidungsgrundlage sein.

Weiterhin gilt es bei kürzlich erfolgten Umbenennungen von Städten, Fingerspitzengefühl zu zeigen. Insbesondere bei eher unbekannten Städten ist es sinnvoll, aus der Umbenennung Konsequenzen für das Lemma zu ziehen, auch wenn Medien diesen Schritt noch nicht ganz vollzogen haben oder keine aktuellen Daten vorliegen.
Auch bei Ortsnamensvarianten, mit denen oft eine bestimmte politische Haltung verbunden wird und die deshalb ein besonderes Konfliktpotenzial aufweisen, ist Abwägung nötig. Grundsätzlich soll sich, soweit überhaupt möglich, auch in diesen Fällen am aktuellen öffentlichen und ggf. behördlichen Sprachgebrauch des DACH-Raums orientiert werden.

Wird von einer Verwaltungseinheit eines anderssprachigen Gebietes eine deutsche amtliche Version des Namens geführt, ist diese zu verwenden (vergleiche dazu: Meinungsbild zu amtlichen deutschen Ortsnamen in anderssprachigen Gebieten).

Bei mehrsprachigen Gebieten und Regionen mit gleichberechtigen Amtssprachen soll, soweit kein deutsches Exonym zu verwenden ist, wie folgt vorgegangen werden: Falls es nur eine amtliche Fassung des Ortsnamens gibt, ist diese zu verwenden. Das kann der Name in einer der in Frage kommenden Sprachen sein (z. B. Girona) oder auch eine Kombination (z. B. Donostia-San Sebastián). Bei Orten mit zwei oder mehr amtlichen Namensfassungen soll ggf. die Dominanz einer amtlichen Form in offiziellen Publikationen auf Regionalebene beachtet werden. Wenn keine dominante Form klar auszumachen ist, soll der in der deutschsprachigen bzw. internationalen Publizistik häufigste Name verwendet werden. Werden für politisch umstrittene Gebiete oder sonstige Spezialfälle andere Systematiken von der Community als Konsens getragen, sind auch diese als Lemma möglich und werden als Bestandteil der Namenskonventionen hier aufgeführt.

Derartige Vereinbarungen betreffen derzeit:

Es soll darauf geachtet werden, dass bei vergangenen Ereignissen, etwa der Geburt einer Persönlichkeit, die Bezeichnung verwendet wird, die zum Zeitpunkt des Ereignisses üblich war. Beispiel: '''Rudolf von Auerswald''' (* [[1. September]] [[1795]] in [[Kwidzyn|Marienwerder]]; …) … „Üblich“ ist für die Moderne hier in der Regel als „amtlich“ zu verstehen, wobei letztlich, soweit feststellbar, der zeitgenössische Sprachgebrauch entscheidet.

Objekte der physischen Geografie (Inseln, Berge, Flüsse, Seen)

Im Bereich der physischen Geografie (Inseln, Berge etc.) ist in erster Linie die deutschsprachige geografische Fachliteratur relevant, weil in den Medien keine ausreichende Behandlung von physisch-geografischen Themen zu erwarten ist. Gewählt wird wiederum die häufigste Bezeichnung. Im Zweifelsfall sind die für die Region und den geografischen Teilbereich zuständigen Fachportale zu befragen (z. B. im Falle der Galapagosinseln das Länderportal Ecuador und das Portal Inseln und ggf. – vor allem bei Inaktivität der Regionalportale, aber auch, weil eine zentraler geführte Diskussion in vielen Fällen sinnvoll ist – zusätzlich das WikiProjekt Geographie).

Auswirkung auf NK#Bauwerke

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Die Änderung wirkt sich auch auf den Abschnitt zur Bennenung von Bauwerken in anderssprachigen Gebieten aus. Dieser Abschnitt wird durch folgenden Vorschlag ersetzt, die obsoleten Informationen zur Handhabung des Wortschatzlexikons dann gestrichen.

Für die Lemmatisierung von Bauwerken in anderssprachigen Gebieten gelten die gleichen Grundsätze wie für geografische Namen. Als Faustregel gilt auch hier: Bekannte Bauwerke haben meist gebräuchliche deutsche Namen (Petersdom, Eiffelturm), bei unbekannteren sind die einheimischen Namensformen oft naheliegender.

Es soll bei Bauwerken aber verstärkt kunsthistorische Literatur und Reise- bzw. besonders Kunstführer beachtet werden; soweit sinnvoll, können die IDS-Daten in die Entscheidungsfindung einbezogen werden. Auch bei Bauwerken bieten sich Diskussionen an, vorzugsweise unter Einbezug der zuständigen Fachportale.

Vorschlag in Kurzform

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Diese Kurzzusammenfassung liefert einen Überblick zu den Kernpunkten, ersetzt aber nicht den detailreicheren ausformulierten Vorschlagstext!

Humangeografie

Ein Exonym (deutscher Ortsname) ist lemmatauglich, wenn

  1. in seriösen Medien vorrangig verwendet; Richtwerte: Bei Cosmas/Korpus C2 mindestens etwa 40 Nennungen (auf den betrachteten Ort bezogen – Achtung bei Namensgleichheit!) bei gleichzeitigem Verhältnis Exonym:Endonym 5:4
  2. Cosmas-Ergebnis plausibel auf aktuelle nicht-historische Fachliteratur übertragbar

→ Diskussionen unter Einbezug der Fachportale bei unklaren Ergebnissen

→ für eine Liste von zu erwartenden Verschiebungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit siehe Wikipedia:Meinungsbilder/NK-Reform anderssprachige Gebiete/Verschiebungen.

→ für eine Liste von Benutzern, die einen Cosmas-Zugang haben und an die man sich wenden kann, wenn man sich nicht selber registieren will, siehe Wikipedia:Meinungsbilder/NK-Reform anderssprachige Gebiete/Benutzer mit Cosmas II-Zugang (weitere Eintragungen willkommen)

Physische Geografie
  • Fokus auf Fachliteratur, vorrangige Verwendung ausschlaggebend
  • Einbezug der Fachportale erwünscht
Baudenkmäler
  • Fokus auf Fachliteratur, vorrangige Verwendung ausschlaggebend
  • Einbezug der Fachportale erwünscht

Warum ist dieser Vorschlag besser?

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  • Die Auswahl an Zeitungsquellen ist seriöser, die Daten sind ausgewogener.
  • Die Datengrundlage ist deutlich aktueller.
  • Fachliteratur wird miteinbezogen.
  • Fachportale werden stärker miteinbezogen.
  • Der Vorschlag ist flexibler.
  • Der Vorschlag wird besser dem NK-Grundsatz („Allgemein sollte als Artikeltitel (Lemma) diejenige Bezeichnung verwendet werden, die für den im Artikel behandelten Sachverhalt im deutschen Sprachraum am gebräuchlichsten ist“) gerecht.
  • Der Vorschlag umgeht die oben genannten Schwächen des Wortschatzlexikons.

Warum ist dieser Vorschlag schlechter

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  • Es gibt Datenschutz- und Sicherheitsbedenken. Das Abrufen des Korpus mittels der Online-Applikation erfordert eine Registrierung beim Institut für deutsche Sprache mit vollem Namen, E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Dies ist zudem nur über eine unverschlüsselte Verbindung möglich.[1]
  • Der vorgeschlagene Grenzwert von 40 Nennungen ist willkürlich gewählt.
  • Die Datengrundlage (17 Zeitungen) ist viel kleiner.
  • Österreich und Schweiz in der Datengrundlage unterrepräsentiert
  • Die HK-Regel wird derzeit für Städte und Gemeinden einerseits und für Berge, Flüsse und Landschaften andererseits mit sehr unterschiedlicher Konsequenz angewandt, eine separate Lösung ist aber nicht vorgesehen.
  • Das Meinungsbild stellt den Austausch des zu benutzenden Korpus und die Absenkung des Grenzwertes nur zusammen zur Abstimmung, obwohl es keine kausale Verbindung zwischen beiden Punkten gibt.
  • Die Regel ist wesentlich weniger präzise als die bestehende. Dies erfordert das Einfügen einer Zusatzregel („... mit denen oft eine bestimmte politische Haltung verbunden wird“), die weiteren POV-Einfluss ermöglicht.
  • Die bisherige einheitliche Behandlung von geographischen Objekten und Bauwerken wird aufgehoben, sodass z.B. Staumauern und zugehöriger Stausee nach unterschiedlichen Regeln lemmatisiert werden.
  • Die Orientierung der Lemmavergabe für Bauwerke an Kunst- und Reiseführern führt zur verbreiteten Verwendung amateurisch ermittelter Lemmata und Eigenschöpfungen, die sich in der architektonischen Fachliteratur nicht widerspiegelt.

Auswertung

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Die Abstimmung über das Meinungsbild gliedert sich in zwei Abstimmungen. Stimmberechtigt sind nur allgemein stimmberechtigte Benutzer.

Formale Gültigkeit
Hier wird über die Zulässigkeit, die formale Korrektheit des Verfahrens und die inhaltliche Korrektheit des Antragstextes entschieden. Jeder allgemein stimmberechtigte Benutzer hat in dieser Teilabstimmung eine Stimme. Entfallen auf die Annahme des Meinungsbildes mehr Stimmen als auf die Ablehnung, so ist dieses Meinungsbild formal angenommen (einfache Mehrheit). Wird diese Mehrheit verfehlt, so hat die unter Inhaltliche Abstimmung getroffene Entscheidung keine Gültigkeit. Enthaltungen werden nicht berücksichtigt. Selbstverständlich können auch diejenigen, die bei der Abstimmung über die formale Gültigkeit mit Nein abstimmen, an der inhaltlichen Abstimmung teilnehmen.
Inhaltliche Abstimmung
Zur Abstimmung steht ein Vorschlag. Nimmt ihn die Mehrheit an, so wird er umgesetzt, andernfalls gilt der Status quo.

Abstimmung

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Formale Gültigkeit

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Ich nehme das Meinungsbild an

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Ich lehne das Meinungsbild ab

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Enthaltung bezüglich der Annahme

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Inhaltliche Abstimmung

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Ich bin für die Umsetzung des Vorschlags

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Ich bin gegen die Umsetzung des Vorschlags

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Enthaltung bezüglich des Vorschlags

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Ergebnis

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Anmerkungen

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  1. Es besteht allerdings eine Liste von Benutzern, die Cosmas-Daten übermitteln, wenn man sich nicht selber registrieren will. Siehe dafür die Kurzzusammenfassung des Vorschlags.