Die Vorschickung war eine nur im Nürnberger Patriziat seit dem 15. Jahrhundert verbreitete Rechtsform, mit der das Familiengut als Kondominium unter der Verwaltung des Familienältesten dauerhaft bewahrt werden sollte.

Gegenstand

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Die Nürnberger Patrizier hatten seit dem Spätmittelalter zahlreiche Stadthäuser und auch ländliche Grundherrschaften im Umland erworben. Da diese Besitze meist bald wieder verkauft wurden, waren manche Familien dazu übergegangen, sie in Familienstiftungen einzubringen (in Nürnberg „Vorschickung“ genannt), die meist von den Familienältesten administriert wurden und bei Aussterben der Familie von Administratoren aus verwandten Geschlechtern übernommen wurden. In diesen Fällen wechselt die Verwalterposition auf Lebenszeit auch manchmal zwischen zwei oder drei Familien.

Die Vorschickung wurde testamentarisch vereinbart und umfasste Nutzungsberechtigungen an Vermögen (namentlich an Grundbesitz), verbunden mit Wohnrechten an Herrensitzen und Stadthäusern. In der Regel war der älteste Erbe Verwalter und Nutznießer der Vorschickung. Diese diente oft auch der dauernden Sicherung von Kulturgut.

Bayern hob die Familienstiftungen 1808 auf, was zu zahlreichen Verkäufen führte. Später gelang es jedoch, die verbliebenen Stiftungsbesitze in der Form des Fideikommisses fortzuführen. Diese wiederum wurden 1919 abgeschafft. Erneut gelang einigen Stiftungen, in privatrechtlicher Form bis heute zu überdauern, wobei manchmal die jahrhundertealten Bestimmungen über die Verwaltung und Nutznießung bis heute gelten.

Beispiele

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  • Der Kaufmann Paulus II. Praun (1548–1616) nutzte das Rechtsinstrument der Vorschickung, um seine Kunstsammlung, das Praunsche Kabinett, zusammenzuhalten, die jedoch 1801 aufgelöst und verkauft wurde.
  • Die Tetzelsche Familienstiftung besitzt seit 1612 das Tetzelschloss in Kirchensittenbach. Sie wurde zuerst von den Schlüsselfeldern administriert und wird seit 1709 bis heute von den Volckamer im Wechsel zunächst mit den Pfinzing († 1764), Behaim († 1942) und seit 1942 mit den Stromer verwaltet.

Literatur

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