Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag

Der Staatsvertrag über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln (kurz: Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag) trifft Regelungen im Dienstrecht, falls ein Beamter den Dienstherren wechselt. Der Staatsvertrag wurde vom Bundesinnenminister am 26. Januar 2010 und von den Ländervertretern am 16. Dezember 2009 unterzeichnet. Er trat am 1. Januar 2011 für alle Beteiligten in Kraft.[1]

Basisdaten
Titel: Staatsvertrag über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln
Kurztitel: Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag
Abkürzung: VersLastStV (redaktionelle Abkürzung)
Art: Staatsvertrag
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Beamtenrecht
Erlassen am: 26. Januar 2010
Inkrafttreten am: 1. Januar 2011
Weblink: Text des Staatsvertrags
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Nach der Präambel folgen 4 Abschnitte mit 17 Paragraphen.

  • Abschnitt 1: Allgemeines
  • Abschnitt 2: Versorgungslastenteilung
  • Abschnitt 3: Übergangsregelungen
  • Abschnitt 4: Schlussvorschriften

Besonders definiert wird die Abfindung in § 4, welche aus den Bezügen und den Dienstzeiten resultiert und die Bezüge in § 5. Gegenstand des Vertrages sind Erstattungen des abgebenden Landes an das aufnehmende Land.[2]

Ergänzend zum Staatsvertrag gelten die Durchführungshinweise zum Staatsvertrag vom 16. Dezember 2009 und 26. Januar 2010 über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln.[3]

Mit dem Vertrag wird die bisher in § 107b Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) und § 92b Soldatenversorgungsgesetz (SVG) bundeseinheitlich geregelte Verteilung der Versorgungslasten auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt.[4]

Einzelnachweise

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  1. Zur Ratifizierung und zum Inkrafttreten am 1. Januar 2011 im Bund und den Ländern siehe: Nachweis der Zustimmungsgesetze beck-online.de, abgerufen am 26. März 2019
  2. Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag – abgerufen am 24. März 2019
  3. GMBl 2018 Nr. 12, S. 204
  4. Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag vom 16. Dezember 2009 und 26. Januar 2010 über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln BT-Drs. 17/1696 vom 14. Mai 2010, S. 7