Täler der Mittleren Flächenalb

Europäisches Vogelschutzgebiet in Baden-Württemberg, Deutschland

Das Gebiet Täler der Mittleren Flächenalb ist ein 2007 eingerichtetes und mit Verordnung vom 5. Februar 2010 durch das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum[1] festgelegtes Europäisches Vogelschutzgebiet (Schutzgebietskennung DE-7624-441) in Teilen der baden-württembergischen Landkreise Biberach und Reutlingen, des Alb-Donau-Kreises sowie des Stadtkreises Ulm in Deutschland.

Vogelschutzgebiet (SPA)
„Täler der Mittleren Flächenalb“
Bei Emeringen

Bei Emeringen

Lage Alb-Donau-Kreis,
Landkreis Biberach,
Landkreis Reutlingen und
Stadtkreis Ulm in
Baden-Württemberg, Deutschland
WDPA-ID 555537911
Natura-2000-ID DE-7624-441
Vogelschutzgebiet 56,923 km²
Geographische Lage 48° 17′ N, 9° 31′ OKoordinaten: 48° 17′ 21″ N, 9° 30′ 32″ O
Täler der Mittleren Flächenalb (Baden-Württemberg)
Täler der Mittleren Flächenalb (Baden-Württemberg)
Einrichtungsdatum 20. November 2007
Verwaltung Regierungspräsidium Tübingen
Besonderheiten 16 Teilgebiete

Beschreibung

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Beschrieben wird das Gebiet Täler der Mittleren Flächenalb als „Tallandschaften der Schwäbischen Alb mit Wacholderheiden, Magerrasen, naturnahen Wäldern, Felskomplexen und Fließgewässern mit einem kurzen Abschnitt der Donau“.

Lebensraumklassen

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Laubwald
  
22 %
Mischwald
  
50 %
Nadelwald
  
3 %
Binnengewässer, stehend und fließend
  
4 %
Melioriertes Grünland, Trockenrasen, Heide, Gestrüpp
  
17 %
Binnenlandfelsen, Geröll- und Schutthalden, Sandflächen
  
2 %
Anderes Ackerland
  
2 %

Die 16 Teilgebiete des rund 5.700 Hektar (ha) großen Vogelschutzgebiets Täler der Mittleren Flächenalb verteilen sich auf neun Städte und acht Gemeinden in drei Landkreisen und einem Stadtkreis:

Schutzzweck

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Die gebietsbezogenen Erhaltungsziele sind je nach Art unterschiedlich[2] beschrieben:

Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli)

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Berglaubsänger

Erhaltung von lichten, stufig aufgebauten Waldbeständen an warmen, südexponierten, steil abfallenden Hängen mit Felspartien sowie Steinschutthalden oder Erosionsstellen mit spärlicher Strauchschicht und reichlicher Krautschicht, der Steppenheidegebiete mit spärlichem Baumbestand, wechselnder Strauchschicht und geschlossener Kurzrasendecke sowie störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit zwischen dem 15. April und dem 15. August.

Uhu (Bubo bubo)

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Uhu

Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern, Erhaltung von reich strukturierten Kulturlandschaften im Umfeld von vorgenannten Lebensstätten, von offenem Wiesengelände mit Heckenstreifen, Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen sowie störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten.

Wanderfalke (Falco peregrinus)

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Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern, Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine sowie Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzung in der Zeit vom 15. Februar bis 30. Juli.

Siehe auch

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Commons: Vogelschutzgebiet Täler der Mittleren Flächenalb – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG-VO). Abgerufen am 22. August 2018.
  2. Anlage 1 der Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG-VO) vom 5. Februar 2010. Abgerufen am 22. August 2018.