Staatsorganisationsrecht

Teilgebiet des Staatsrechts in Deutschland

Das Staatsorganisationsrecht bezeichnet in Deutschland ein Teilgebiet des Staatsrechts. Es regelt Aufbau und Funktionsweise der Staatsorgane.

Neben den Grundrechten ist das Staatsorganisationsrecht üblicherweise der zweite Hauptteil moderner Verfassungen (siehe auch: Staatsorganisation).

Zum Staatsorganisationsrecht gehören:

sowie weitere Gesetze.

Literatur

Bearbeiten