Sonneborner Weichkäse

Käse, welcher nur im Landkreis Altenburg und Schmölln hergestellt wird

Sonneborner Weichkäse ist ein deutscher Käse mit geschützter geografischer Herkunftsbezeichnung. Er darf nur im ehemaligen Landkreis Altenburg und Schmölln hergestellt werden.[1][2]

Das Mindestalter vor Verkauf ist 14 Tage und der Mindestfettgehalt liegt bei 30 Prozent in der Trockenmasse.[3][4]

Einzelnachweise

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  1. Zoll online - Käseverordnung. Abgerufen am 14. Mai 2018.
  2. L. Bertling: Erlaubt-Verboten: In Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung. Behr’s Verlag 2013 S. 198
  3. Gerald Rimbach, Jennifer Nagursky, Helmut F. Erbersdobler: Lebensmittel-Warenkunde für Einsteiger. 2. Auflage. Springer Spektrum, Berlin, Heidelberg 2015, ISBN 978-3-662-46279-9 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  4. Anlage 1b KäseV - Einzelnorm. Abgerufen am 14. Mai 2018.