Regierung der Russischen Föderation

oberste exekutive Institution im Regierungssystem Russlands

Die Regierung der Russischen Föderation (russisch Прави́тельство Росси́йской Федера́ции / Transkription: Prawitelstwo Rossijskoi Federazii) ist in Russland die oberste exekutive Institution im Regierungssystem. Ihr Status ist im Kapitel 6 (Artikel 110–117) der russischen Verfassung festgeschrieben. Das Oberhaupt der Regierung ist der Ministerpräsident von Russland, auch als Premierminister bezeichnet. Aktuell regiert das Kabinett Mischustin II.

Das Weiße Haus in Moskau, heute das Hauptgebäude der Russischen Regierung

Allgemeines

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Logo der Regierung der Russischen Föderation

Die Regierung der Russischen Föderation setzt sich aus dem Ministerpräsidenten als Regierungschef, den stellvertretenden Ministerpräsidenten (Vizepremiers) und den Ministern zusammen. Der Regierung untergeordnet ist ein Teil des staatlichen Systems der Ministerien sowie der sogenannten Föderalen Dienste und Föderalen Agenturen. Dazu gehören beispielsweise das Finanz-, das Verkehrs-, das Gesundheits- und das Bildungsministerium. Ein anderer Teil dieses Systems untersteht wiederum unmittelbar dem Präsidenten, so unter anderem das Innen-, das Außen- und das Verteidigungsministerium. Dabei sind alle Minister Regierungsmitglieder, unabhängig davon, wem das jeweilige Ministerium untersteht.

Der Ministerpräsident wird laut Artikel 111 der Verfassung vom Präsidenten vorgeschlagen und muss von der Duma, dem Unterhaus des russischen Parlaments, bestätigt werden. Lehnt die Duma dreimal nacheinander die vom Präsidenten aufgestellten Kandidaten ab, hat der Präsident das Recht, die Duma aufzulösen und Neuwahlen anzuordnen.

Die Aufgaben der Regierung der Russischen Föderation sind laut Artikel 114 der Verfassung die folgenden:

  • Erarbeitung des Staatshaushalts, dessen Einreichung bei der Duma zur Bestätigung sowie Rechenschaftslegung vor der Duma hinsichtlich der Verwendung des Staatshaushalts;
  • Durchführung der föderationsweit einheitlichen Finanz-, Kredit- und Geldpolitik;
  • Durchführung der einheitlichen staatlichen Politik im Bereich der Kultur, der Wissenschaft, der Bildung, des Gesundheitswesens, der sozialen Versorgung und des Umweltschutzes;
  • Verwaltung des Staatseigentums;
  • Maßnahmen zur Durchsetzung des geltenden Rechts, Gewährung der Rechte und Freiheiten der Bürger, Überwachung des Eigentums und der öffentlichen Ordnung, Bekämpfung der Kriminalität;
  • Ausübung sonstiger Vollmachten gemäß Verfassung der Russischen Föderation, föderaler Gesetze und präsidentieller Erlasse.

Im Oktober 2022 wurde von Präsident Putin ein Koordinierungsrat einberufen „für die Erfüllung der Bedürfnisse der russischen Streitkräfte“ mit der Aufgabe, die Lieferung und Reparatur von Waffen, militärischer Ausrüstung sowie die Versorgung der Armee mit materiellen Ressourcen und medizinischer Versorgung sicherzustellen.[1] Präsident Putin selber nannte das Gremium ein „Update“ des Regierungssystems. Die Aufgaben des Rats überschnitten sich laut Beobachtern in Teilen mit denen der Regierung.[2]

Aktuelle Zusammensetzung

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Die gegenwärtige Zusammensetzung der russischen Regierung besteht seit dem 21. Januar 2020. Der gegenwärtige Ministerpräsident wurde kurz nach dem Rücktritt von Ex-Präsident Medwedew per Dekret durch den Präsidenten Russlands ins Amt berufen.[3][4]

Ministerpräsident und Vize-Ministerpräsidenten

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Minister

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(falls nicht anders vermerkt, seit dem Regierungswechsel 2020 in diesem Amt)

Frühere bekannte Regierungsmitglieder (Auswahl)

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Siehe auch

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Commons: Government of Russia – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Мишустин призвал обеспечить российских военных всем необходимым в сжатые сроки - Ведомости, vedomosti.ru, 24. Oktober 2022
  2. Amid Ukraine War, Putin is Changing How Russia is Governed, Moscow Times, 1. November 2022 - auf Deutsch Bezugnahme auf den Artikel
  3. DER SPIEGEL: Russland: Michail Mischustin ist neuer Premierminister - DER SPIEGEL - Politik. Abgerufen am 16. Januar 2020.
  4. Russische Regierung tritt zurück. In: Der Spiegel. Abgerufen am 15. Januar 2020.