Das Rückkehrgesetz (hebräisch חוק השבות chok ha-schwut) ist ein israelisches Gesetz von 1950, das Personen jüdischer Herkunft oder jüdischen Glaubens sowie deren Ehepartnern die Einwanderung nach Israel sowie die Erlangung der israelischen Staatsbürgerschaft erlaubt.

Originalfassung des Rückkehrgesetzes

Geschichte und Berechtigtenkreis

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Das Rückkehrgesetz wurde von der Knesset am 5. Juli 1950 als erstes Gesetz nach der Staatsgründung 1948 angenommen, als die Erinnerung an den Zweiten Weltkrieg und den Holocaust noch frisch war. Durch das Gesetz erhielt jeder Jude das Recht auf Einwanderung und die israelische Staatsbürgerschaft. Jude ist danach entsprechend der halachischen Definition, wer eine jüdische Mutter hat oder konvertiert ist. Ergänzt wurde es durch das Nationalitätsgesetz von 1952.

Im Jahre 1954 wurde das Gesetz dahingehend geändert, dass in begründeten Fällen (zum Beispiel für Straftäter) das Recht auf Einwanderung verwehrt werden kann. Den Einbürgerungsantrag des als Jude geborenen Ordensgeistlichen Daniel Rufeisen lehnte der Oberste Gerichtshof Israels 1962 ab, da dieser durch den Übertritt zum Katholizismus vom Judentum abgefallen war. Für seine Verdienste um die Rettung jüdischer Leben während des Holocausts wurde ihm aber später doch die israelische Staatsbürgerschaft gewährt.

Die Einwanderungsgarantie des Rückkehrgesetzes wurde 1970 auf Kinder und Enkel eines Juden, den Ehepartner eines Kindes eines Juden sowie den Ehepartner eines Enkels eines Juden ausgedehnt. Explizit ausgeschlossen wurden entsprechend dem Rufeisen-Urteil Personen, die Juden waren und ihre Religion freiwillig geändert hatten.[1] Diese Gesetzesänderung erfolgte auch, um interreligiöse Ehen zwischen einer jüdischen und einer nichtjüdischen Person nicht zu trennen und die Immigration nach Israel zu vereinfachen.[2] Inzwischen wurde diese Regelung für Ehegatten auch auf die nichtjüdischen Partner einer eingetragenen Partnerschaft beziehungsweise gleichgeschlechtlichen Ehe ausgeweitet.[3]

Beide Gesetze spiegeln die Doppelnatur des Judentums als Religionsgemeinschaft und Volk wider und privilegieren Juden, um entsprechend der zionistischen Vision ihre Immigration nach Eretz Israel als die historische Heimat des Judentums zu erleichtern.

Die auch bei anderen Nationen mit größerer Diaspora wie Irland, Polen, Griechenland und Deutschland übliche positive Diskriminierung von Nachfahren exilierter Landsleute bei der Rückeinwanderung erfolgte hier auch vor dem Hintergrund der nach Ende des Holocausts anhaltenden antisemitischen Verfolgung und Diskriminierung in zahlreichen Staaten. Das Gesetz ermöglicht also nicht nur die Erfüllung einer religiösen Pflicht zur Einwanderung nach Israel, sondern bietet den bedrohten Juden in aller Welt auch stets die Option auf ein Leben in einem eigenen Staat.[4]

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Einzelnachweise

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  1. Mitteilung der Botschaft des Staates Israel in Berlin zur Staatsangehörigkeit. 13. Dezember 2011, abgerufen am 18. Oktober 2015.
  2. Shlomo Guberman: The Law of Return – 1950. 20. August 2001. Auf mfa.gov.il (englisch), abgerufen am 28. Januar 2019.
  3. Hezki Ezra, Tova Dvorin: Right of Return Extended to Gay Couples. Auf israelnationalnews.com, 8. Dezember 2014.
  4. Shlomo Avineri: Ein Leuchtturm namens Rückkehrgesetz. In: Ha'aretz, 25. Oktober 2012, deutsche Übersetzung auf Hagalil.