Pflanzenstandorte Pfahl und Sündrich

Naturschutzgebiet in Baden-Württemberg

Die Pflanzenstandorte Pfahl und Sündrich sind ein vom Regierungspräsidium Stuttgart am 9. Februar 1981 durch Verordnung ausgewiesenes Naturschutzgebiet auf dem Gebiet der Gemeinde Weißbach im Hohenlohekreis in Baden-Württemberg.

Naturschutzgebiet „Pflanzenstandorte Pfahl und Sündrich“

IUCN-Kategorie IV – Habitat/Species Management Area

f1
Lage Weißbach im Hohenlohekreis in Baden-Württemberg, Deutschland
Fläche 9,1 ha
Kennung 1.087
WDPA-ID 82328
Geographische Lage 49° 19′ N, 9° 37′ OKoordinaten: 49° 19′ 10″ N, 9° 36′ 40″ O
Pflanzenstandorte Pfahl und Sündrich (Baden-Württemberg)
Pflanzenstandorte Pfahl und Sündrich (Baden-Württemberg)
Einrichtungsdatum 9. Februar 1981
Verwaltung Regierungspräsidium Stuttgart

Lage und Beschreibung

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Das Naturschutzgebiet liegt nordöstlich des Weißbacher Ortsteils Crispenhofen am rechten Talhang des Hettenbachs. Das Gebiet gehört zum Naturraum der Kocher-Jagst-Ebenen.

Der südexponierte Trockenhang ist mit einem artenreichen Magerrasen bedeckt, der mit Feldgehölzen, Feldhecken und Gebüschen strukturiert ist. Hinzu kommen Sonderstandorte, wie Trockenmauern und Steinriegel. Am Oberhang ist das Gebiet bewaldet.

Flora und Fauna

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Im Naturschutzgebiet kommen unter anderem die Hummel-Ragwurz (Ophrys holoserica), das Helm-Knabenkraut (Orchis militaris), das Purpur-Knabenkraut (Orchis purpurea), die Bocks-Riemenzunge (Himantoglossum hircinum), der Diptam (Dictamnus albus), die Ästige Graslilie (Anthericum ramosum), die Stengellose Kratzdistel (Cirsium acaulon), der Gewöhnlicher Wundklee (Anthyllis vulneraria), die Mücken-Händelwurz (Gymnadenia conopsea), der Hirschwurz-Haarstrang (Peucedanum cervaria) und der Ohnsporn (Aceras anthropophorum) vor. Neophytisch ist die Robinie (Robinia pseudoacacia) im Hang vorhanden.

Schutzzweck

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Wesentlicher Schutzzweck ist gemäß Schutzgebietsverordnung „die Erhaltung und Entwicklung einer wertvollen Steppenheidefläche im Bereich des unteren Muschelkalkes mit einer seltenen und schutzwürdigen Fauna und Flora.“[1]

Zusammenhängende Schutzgebiete

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Das Gebiet grenzt im Süden an das Landschaftsschutzgebiet Langenbachtal zwischen Diebach und Crispenhofen mit weiterer Umgebung und ist Teil des FFH-Gebiets Jagsttal Dörzbach-Krautheim.

Siehe auch

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Literatur

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Einzelnachweise

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  1. Verordnung des Regierungspräsidiums Stuttgart als höhere Naturschutzbehörde über das Naturschutzgebiet »Pflanzenstandorte Pfahl und Sündrich« vom 9. Februar 1981 (GBl. v. 20.03.1981, S. 101). Abgerufen am 7. Februar 2024.
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Commons: Naturschutzgebiet Pflanzenstandorte Pfahl und Sündrich – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien