Das Oberste Gericht (polnisch Sąd Najwyższy) ist in der Republik Polen die höchste Instanz in Zivil- und Strafsachen. Das Gericht entscheidet als höchstinstanzliches Gericht in Verfahren der ordentlichen und bis 2018 auch Militärgerichtsbarkeit.[1] Neben dem Instanzenzug der ordentlichen Gerichtsbarkeit steht der Verfassungsgerichtshof, der grundsätzlich nur die Verletzung von Verfassungsrecht prüft.

Oberstes Gericht
Sąd Najwyższy
Staatliche Ebene Zentral
Stellung Verfassungsorgan
Gründung 1917
Hauptsitz Warschau
Vorsitz Małgorzata Manowska
(seit 25. Mai 2020)
Website sn.pl/
Krasiński-Palast vor 1800
Krasiński-Palast vor 1939

Geschichte

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Das Oberste Gericht knüpfte an das Kassationsgericht des Fürstentums Warschau aus napoleonischer Zeit an. Es nahm noch während des Ersten Weltkriegs 1917 als Königlich-Kaiserliches Oberstes Gericht (polnisch Królewsko-Cesarski Sąd Najwyższy) seine Arbeit auf. Zum ersten Gerichtspräsidenten wurde von den Achsenmächten Stanisław Pomian-Srzednicki bestimmt. Nachdem Polen 1918 die vollständige Unabhängigkeit erlangt hatte, wurde mit Dekret vom 8. Februar 1919 das Oberste Gericht reformiert, und viele Richter, die als kaisertreu galten, abberufen.

Nach dem deutschen Überfall auf Polen stellte das Oberste Gericht seine Arbeit ein. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Oberste Gericht mit neuen, nunmehr der sowjetischen Führung genehmen Richtern wieder eingesetzt. Seine Kompetenzen wurden mit Gesetzen von 1962 und 1984 neu geregelt. Im Zuge der Wende 1989 wurde das Oberste Gericht aufgelöst und neu gegründet, allerdings zum überwiegenden Teil mit den alten Richtern aus kommunistischer Zeit.

Im Jahr 2002 wurde eine neue rechtliche Grundlage für die Organisation des Obersten Gerichts geschaffen, die die alte von 1984 abgelöst hat. Eine neue vom Parlament verabschiedete Reform von 2017 scheiterte am Veto des Staatspräsidenten. Präsident Andrzej Duda legte ein eigenes Reformgesetz vor, das seit der Verabschiedung durch das Parlament 2018 in Kraft trat. Es ist Gegenstand heftiger politischer Kontroversen in Polen. Umstritten ist insbesondere die Herabsetzung des Pensionsalters für Richter des Obersten Gerichts vom 70. auf das 65. Lebensjahr für Richter und auf das 60. Lebensjahr für Richterinnen sowie die Teilnahme von Schöffen an den Sitzungen des Obersten Gerichts.

Rechtsgrundlage

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Rechtsgrundlage der Zuständigkeit und Tätigkeit des Obersten Gerichts ist die polnische Verfassung, das Gesetz über das Oberste Gericht und die Verordnung des Präsidenten über die Organisation des Obersten Gerichts.

Der Staatspräsident von Polen ernennt die Richter des Obersten Gerichts auf Antrag des Staatlichen Gerichtsrates. Wie alle Richter in Polen genießen die Richter des Obersten Gerichts strafrechtliche Immunität. Es sind 120 Richterplanstellen vorgesehen.

Zu den Organen des Gerichts zählen der Erste Gerichtspräsident, die Gerichtspräsidenten der einzelnen Kammern, die Generalversammlung der Richter des Obersten Gerichts, die Versammlung der Gerichtspräsidenten und das Kollegium.

Erster Gerichtspräsident

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Porträts der Präsidenten

Der Erste Gerichtspräsident wird vom Staatspräsidenten unter fünf Richtern des Obersten Gerichts ausgewählt, die intern von der Generalversammlung des Obersten Gericht als Kandidaten benannt werden. Seine Amtszeit beträgt sechs Jahre. Er ist gleichzeitig auch der Vorsitzende des Staatsgerichtshofs. Gegenwärtige Präsidentin ist Małgorzata Manowska.

Die Liste stellt die Gerichtspräsidenten seit 1917 dar, wobei kommissarisch tätige Amtsinhaber kursiv dargestellt sind:

LNr. Name Amtszeit
1. Stanisław Pomian-Srzednicki 1. September 1917 – 28. Februar 1922
2. Franciszek Nowodworski 1. März 1922 – 3. August 1924
3. Władysław Seyda 22. September 1924 – 17. Januar 1929
4. Leon Supiński 17. Januar 1929 – September 1939
5. Wacław Barcikowski 28. Februar 1945 – 12. Februar 1956
6. Jan Wasilkowski 12. Dezember 1956 – 22. Mai 1967
7. Zbigniew Resich 23. Mai 1967 – 21. Januar 1972
8. Jerzy Bafia 21. Januar 1972 – 1. April 1976
9. Włodzimierz Berutowicz 1. April 1976 – 14. Mai 1987
10. Adam Łopatka 14. Mai 1987 – 30. Juni 1990
11. Adam Strzembosz 1. Juli 1990 – 17. Oktober 1998
12. Lech Gardocki 17. Oktober 1998 – 18. Oktober 2010
13. Stanisław Dąbrowski 14. Oktober 2010 – 9. Januar 2014
Lech Paprzycki 9. Januar 2014 – 30. April 2014
14. Małgorzata Gersdorf 30. April 2014 – 30. April 2020
Józef Iwulski 4. Juli 2018 – 12. September 2018
Dariusz Zawistowski 13. September 2018 – 31. Dezember 2018
Kamil Zaradkiewicz 1. Mai 2020 – 15. Mai 2020
Aleksander Stępkowski 15. Mai 2020 – 25. Mai 2020
15. Małgorzata Manowska ab 25. Mai 2020

Beim Obersten Gericht gibt es Kammern für Zivilsachen, für Strafsachen, für Arbeits- und Sozialversicherungssachen, für Außergewöhnliche Kontrolle und Öffentliche Sachen sowie für Disziplinarsachen.

Gebäude

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Außenbereich
 
Innenbereich

Von 1917 bis 1939 tagte das Oberste Gericht im Krasiński-Palast, wo bereits vor 1812 das Kassationsgericht des Fürstentums Warschau untergebracht war. Von 1945 bis 1950 tagte das Oberste Gericht aufgrund der Zerstörung Warschaus im Zweiten Weltkrieg in Łódź. Von 1950 bis 1999 tagte es im Gebäude, das heute vom Oberlandesgericht Warschau genutzt wird. Das Oberste Gericht hat seit 1999 seinen Sitz in am Krasiński-Platz schräg gegenüber dem Krasiński-Palast, das u. a. durch seine 86 lateinischen Inschriften bekannt ist.

Das Budget des Obersten Gerichts wird im Jahreshaushalt festgelegt. 2019 betrugen die Ausgaben ca. 160 Mio. PLN und die Einnahmen 0,26 Mio. PLN.

Siehe auch

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Literatur

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  • L. Garlicki, Z. Resich, M. Rybicki, S. Włodyka: Sąd Najwyższy w PRL. Breslau-Warschau-Krakau-Danzig-Łódź 1983.
  • M. Pietrzak: Sąd Najwyższy w II Rzeczypospolitej. Czasopismo Prawno-Historyczne, 1981.
  • A. Rzepliński: Sądownictwo w PRL. Polonia Book, London 1990.
  • S. Włodyka: Ustrój organów ochrony prawnej, Warschau 1975.
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Commons: Sąd Najwyższy – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Fußnoten

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  1. Sąd Najwyższy - Organizacja. In: sadnajwyzszy. (sn.pl [abgerufen am 12. August 2018]).

Koordinaten: 52° 14′ 59,5″ N, 21° 0′ 18,7″ O