Nachtauslage bezeichnet ein (minderwertiges) Duplikat eines Schmuckstücks, welches von Juwelieren nach Geschäftsschluss („nachts“) in den Schaufenstern ausgelegt wird, um Einbrüche zu vermeiden, bzw. den Schaden bei Einbrüchen zu minimieren.[1]

Kopien von Schmuckstücken werden oft als „Nachtauslage“ gehandelt.

Einzelnachweise

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  1. Abschnitt 1: Deutsche Goldschmiede-Zeitung. 1956, S. 560 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).