Liturg

Geistlicher oder Laie, der die Liturgie leitet

Liturg bzw. Liturgin, vereinzelt auch Liturge (von altgriechisch λειτουργός leiturgós ‚öffentlicher Diener‘, aus λαός/λεώς/λειτός laós/leōs/leitós ‚Volk‘, ‚Volksmenge‘ und ἔργον érgon ‚Werk‘, ‚Dienst‘) ist im christlichen Gottesdienst eine Bezeichnung für die verantwortliche Person, die die Liturgie leitet. Diese Person kann, muss aber nicht unterschieden sein zu Personen, die andere Funktionen übernehmen z. B. Spendung der Sakramente, Predigt oder Weihehandlungen.

Der Liturg muss nicht immer ein Geistlicher sein, dieses Amt kann auch von Laien aus der Gemeindemitte ausgeübt werden. Neben dem Leiter werden vereinzelt auch die Mitwirkenden eines Gottesdienstes als Liturgen bezeichnet, etwa Kantor oder Chor, wo es um die gesungenen Stücke der Liturgie geht.

Römisch-Katholisch

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Der Katechismus der Katholischen Kirche (Nr. 1188) führt aus: „In einer Liturgiefeier ist die ganze Gemeinde 'Liturge', ein jeder gemäß seiner Aufgabe. Das Priestertum der Getauften ist das Priestertum des ganzen Leibes Christi. Einzelne Gläubige empfangen das Sakrament der Weihe, um Christus als das Haupt des Leibes zu vergegenwärtigen.“

In der römisch-katholischen Liturgiewissenschaft wird der Begriff „Liturg“ nur selten gebraucht. Man bezeichnet den liturgischen Dienst des Vorsitzes beim Gottesdienst gewöhnlich als „Vorsteher“ oder „Leitung“.[1] Generell ist zum liturgischen Vorsteherdienst eine Bevollmächtigung durch die Kirche erforderlich. Diese erfolgt in gestufter Form als Ordination oder Weihe, als Institution (Beauftragung) oder als einfache Bestellung, auch einmalig. Die Leitung der sakramentalen Gottesdienste ist Ordinierten (Bischof, Priester oder Diakon) vorbehalten, die dann Zelebrant genannt werden. Andere gottesdienstliche Feiern können auch von dazu beauftragten Laien geleitet werden.[2]

Altkatholisch

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Auch im alt-katholischen Sprachgebrauch kommt der Begriff selten vor. Zwar hat in der Regel der Leiter des Gottesdienstes (im Gesangbuch Eingestimmt zumeist als P. bezeichnet) die Funktion eines Liturgen inne, doch kann dies der Bischof, ein Priester oder ein Diakon oder ein nicht ordiniertes Mitglied der Gemeinde sein.[3] Letzteres ist beim Stundengebet oder der Wort-Gottes-Feier, dem Sonntagsgottesdienst ohne Priester der Fall. Häufig werden im allgemeinen Sprachgebrauch der altkatholischen Kirche auch die Ministranten, Lektoren und der Kantor als Liturgen bezeichnet.

Evangelisch

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Liturg bzw. Liturgin (abgekürzt: L) ist die Bezeichnung des Evangelischen Gottesdienstbuchs für eine Person, die den Gottesdienst leitet.[4]

In der EKD gibt es einen Grundbestand an haupt- und nebenamtlichen Diensten. „Pfarrer / Pfarrerin … haben die Aufgaben des Liturgen oder der Liturgin im Gottesdienst.“ Ihre Amtstracht (Talar oder Albe mit Stola) ist sichtbares Zeichen für die Beauftragung zur öffentlichen Wortverkündigung (=Predigt) und Sakramentsverwaltung (=Spendung von Taufe und Abendmahl). Ihre Leitungsaufgabe im Gottesdienst ist im Sinne von „Regie und Planung“ zu verstehen.[5] Zum Arbeitsfeld von Diakonen und Diakoninnen bzw. Gemeindepädagogen und Gemeindepädagoginnen kann auch die Leitungsfunktion als Liturg / Liturgin gehören.[6]

Einzelnachweise

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  1. so Gotteslob 2013, S. 5 („Abkürzungsverzeichnis“): Lt = Leitung.
  2. Hermann Reifenberg: Fundamentalliturgie. Grundelemente des christlichen Gottesdienstes. Band I. Österreichisches Katholisches Bibelwerk, Klosterneuburg 1978, S. 238–246.
  3. Sigisbert und Erentrud Kraft: Grundkurs Liturgie. Alt-Katholischer Bistumsverlag, Bonn 1998
  4. Evangelisches Gottesdienstbuch. Agende für die Evangelische Kirche der Union und für die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche in Deutschland, hrsg. von der Kirchenleitung der VELKD und im Auftrag des Rates von der Kirchenkanzlei der EKU, Evangelische Haupt-Bibelgesellschaft und von Cansteinsche Bibelanstalt Berlin / Luther-Verlag Bielefeld / Lutherisches Verlagshaus Hannover, 3. Auflage 2003, z. B. S. 18: „Dieses Gottesdienstbuch stellt … hohe Ansprüche an die Kompetenz der Liturginnen und Liturgen, der Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker und aller, die für den Gottesdienst mitverantwortlich sind.“
  5. Gerd Kerl: Mitwirkende im Gottesdienst. In: Christian Grethlein, Günter Ruddat (Hrsg.): Liturgisches Kompendium. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2003, S. 213 ff., hier S. 224f.
  6. Gerd Kerl: Mitwirkende im Gottesdienst. In: Christian Grethlein, Günter Ruddat (Hrsg.): Liturgisches Kompendium. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2003, S. 213 ff., hier S. 226.