Liste der Wappen im Salzlandkreis

Wikimedia-Liste

Diese Liste zeigt die amtlich genehmigten Wappen der Verbandsgemeinden, Städte und Gemeinden, sowie Wappen von ehemaligen Landkreisen, Verwaltungsgemeinschaften, Städten und Gemeinden im Salzlandkreis in Sachsen-Anhalt.

Wappen der Verbandsgemeinden

Bearbeiten

Folgende Verbandsgemeinde führt kein Wappen:

Wappen der Städte und Gemeinden

Bearbeiten

Folgende Gemeinde führt kein Wappen:

Wappen ehemaliger Landkreise

Bearbeiten

Wappen ehemaliger Verwaltungsgemeinschaften

Bearbeiten

Wappen ehemaliger Städte und Gemeinden

Bearbeiten

Historische Wappen

Bearbeiten

Blasonierungen

Bearbeiten
  1. VBG Egelner Mulde: „In Silber auf grünem Boden eine schwarz gefugte rote Burg mit zwei spitz bedachten und golden beknauften Türmen mit je einer silbernen Fensteröffnung, in der gezinnten Burgmauer ein geöffnetes goldenes Tor mit hochgezogenem schwarzen Fallgatter; zwischen den Türmen fünf (3:2) sechsstrahlige grüne Sterne; der Boden belegt mit einer querliegenden goldenen Ähre über in der Art eines Wellenschildfußes vom Boden abgeteiltem silbernen Wasser mit schwarzen Wellenlinien.“
  2. Alsleben (Saale): „In Silber drei (2:1) schneckenförmig gewundene rote Aale.“ (@1@2Vorlage:Toter Link/saale-wipper.braincms.comHauptsatzung § 2 Abs. 1 (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im November 2015. Suche in Webarchiven))
  3. Aschersleben: „In Rot eine silberne gezinnte Burg mit zwei gezinnten spitzbedachten beknäuften Türmen, das offene rundbogige Tor schrägrechts mit einem schwarzsilbern geschachten Schild belegt. Hinter der Toröffnung eine sich über den Türmen ausbreitende bewurzelte grüne Eiche mit silbernen Eicheln, in den Zweigen drei schwarze Vögel, der vordere links, die beiden anderen rechts gewendet.“
  4. Bernburg (Saale): „In Silber eine rote Burg mit schwarzgefugter Zinnenmauer, offener Rundbogentoröffnung sowie zwei gezinnten Türmen mit golden beknauften blauen Spitzdächern und je drei (2:1) schwarzen Fensteröffnungen, die untere Öffnung rund. In der Toröffnung ein Wappenschild: gespalten, vorn in Silber ein roter Adler am Spalt, hinten von Schwarz und Gold neunmal geteilt, schräg belegt mit einem grünen Rautenkranz. Zwischen den Türmen auf den Mauerzinnen ein rot gefütterter silberner Spangenhelm – die Spangen golden – mit goldener Krone; die Helmdecken rechts rot/silber, links schwarz/golden. Aus der Krone aufsteigend zwei bekleidete übereck von Schwarz und Gold quadrierte, sich kreuzende Menschenarme, in den Händen grüne Pfauenfedern.“ (Hauptsatzung § 2 Abs. 1 (Memento vom 29. September 2007 im Internet Archive))
  5. Bördeaue: „Geviert von Rot und Gold; Feld 1: eine silberne Burg mit zwei gezinnten Türmen, einer schwarzen Toröffnung, je einem schwarzen Fenster in den Türmen und gezinnten schräg abfallenden Seitenmauern über blauem Wasser mit silbernen Wellenlinien, Feld 2: ein Taubenturm mit blauem Pfeiler, silbernem Fachwerkhäuschen mit schwarzen Balken und Stützen und blauem Zeltdach, bekrönt von einer gestielten blauen Kugel, Feld 3: ein blauer Wellenbalken, Feld 4: ein silbernes Bergmannsgezähe.“
  6. Bördeland: „Geviert, Feld 1 und 4 in Rot eine goldene Getreidegarbe, Feld 2 und 3 in Silber ein schwarzes Bergmannsgezähe.“
  7. Borne: „In Gold ein schwarzer Springbrunnen mit je einem Knauf am Sockel sowie an der Spitze und einem blau ausgefüllten Brunnenoval mit herausragendem blauen Steigrohr. Dem Knauf an der Spitze entspringt eine Fontäne aus blauen Wasserstrahlen.“
  8. Calbe (Saale): „In Blau eine silberne Burg mit gezinnter, schwarz gefugter Mauer und zwei durch einen Wehrgang verbundenen spitzbedachten und beknauften Türmen mit je einer schwarzen Rundbogenfensteröffnung; der Wehrgang mit an den Giebeln beknauften Walmdach, in der Mitte bekrönt mit einem beknauften Türmchen (Laterne) mit drei schwarzen Rundbogenfensteröffnungen. Zwischen den Türmen in Gold ein auf den Mauerzinnen stehendes, hersehendes rotes Kalb mit schwarzen Hufen.“
  9. Egeln: „In Silber eine rote Burg mit gezinnter Mauer und zwei spitzbedachten golden beknauften Türmen, geöffnetem goldenen Tor mit hochgezogenem Fallgatter, zwischen den Türmen schwebend ein Schild, darin in Blau ein aufgerichteter rotbezungter goldener Löwe.“
  10. Güsten: „In Silber eine schwebende rote Burg mit zwei zweistöckig gezinnten, durch einen gezinnten hohen Mauerbogen verbundenen Türmen hinter einer niedrigen gezinnten, schwarzgefugten roten Mauer. Die Türme mit golden beknauften blauen Spitzdächern und je zwei Fensteröffnungen untereinander, davon die oberen kleiner und rechteckig, die unteren rundbogig. Zwischen den Türmen ein eingebogener silberner Halbrundschild: darin in Silber ein schreitender schwarzer Bär mit ausgeschlagener roter Zunge, goldener Krone und goldenem Halsband auf einer schrägrechts ansteigenden schwarzgefugten roten Zinnenmauer mit geschlossenem goldenen Tor.“
  11. Hecklingen: „In Grün vier goldene Ähren über goldenem Dreiberg.“
  12. Nienburg: „In Silber auf grünem Rasen eine rote Burg mit ungezinnter Mauer auf offenem Tor, dessen Giebel ein grünes Lindenblatt schmückt; auf der Mauer sechs kleine ungezinnte Türmchen, hinter ihr zwei große gezinnte Türme mit Spitzdächern und Erkertürmchen.“
  13. Schönebeck (Elbe): „Geteilt und halbgespalten von Silber, Rot und Silber; oben eine gezinnte rote Burg mit zwei spitzbedachten Seitentürmen und fähnchenbesteckter niederer Kuppel, im geöffneten goldenen begatterten Tor ein goldenes S; rechts unten im damaszierten Feld ein mit drei goldenen Bändern umwundenes silbernes „Stück Salz“ in goldenem Stutzkorb; links unten auf grünem Dreiberg ein rot gekleideter goldgekrönter König auf einem mit Tierköpfen verzierten goldenen Thron, in der Rechten ein goldenes Zepter, beiderseits des Throns je eine hohe grüne Staude.“ (Hauptsatzung § 2 Abs. 1 (Memento vom 29. September 2007 im Internet Archive))
  14. Seeland: „Geteilt, oben in Silber ein wachsender schwarzer rotbewehrter Bär, in den oberen Schildecken rechts drei und links zwei blau fünfstrahlige Sterne, unten in Blau ein silberner Fisch.“ (Amtsblatt des Landkreises Nr. 40/2009 Seite 537 (Memento vom 4. März 2016 im Internet Archive))
  15. Staßfurt: „Im von Rot und Silber geteiltem Schild der heilige Johannes der Täufer im goldenen Gewand, mit der Rechten auf das auf dem linken Arm getragene mit der Kreuzesfahne versehene Gotteslamm weisend.“
  16. Landkreis Aschersleben-Staßfurt: „Geviert; Feld 1: 12fach von Schwarz und Silber geschacht; Feld 2: in Silber ein schwarzer, goldbewehrter Adler, die Achsen der Flügel mit goldenen Kleestengeln belegt; Feld 3: in Silber ein schreitender schwarzer Bär auf roter, schräg aufsteigender Zinnenmauer mit offenem Tor; Feld 4: geteilt von Rot und Silber.“
  17. Landkreis Bernburg: „In Silber ein schreitender schwarzer Bär mit silbernen Halsband und roter heraushängender Zunge auf einer schrägrechts aufsteigenden roten, schwarz gefugten Zinnenmauer mit geschlossenem Tor, das links schwarze Türbeschläge und rechts ein schwarzes Schloss enthält.“ (@1@2Vorlage:Toter Link/www.kreis-bbg.deHauptsatzung § 2 Abs. 1 (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im November 2015. Suche in Webarchiven))
  18. Landkreis Schönebeck: „In Rot über einer fünfmal blau gewellten silbernen Deichsel eine silberne zinnenbewehrte Burgmauer, dahinter aufragend drei silberne zinnenbewehrte Türme, der mittlere Turm erhöht.“ (@1@2Vorlage:Toter Link/www.landkreis-schoenebeck.deHauptsatzung § 2 Abs. 1 (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im November 2015. Suche in Webarchiven))
  19. VG Bördeblick: „In Grün fünf goldene Ähren über goldenem Dreiberg.“
  20. VG Börde-Hakel: „Geteilt Rot über Silber; oben drei (2:1) silberne Rosen, unten ein schreitendes schwarzes Pferd.“
  21. VG Seeland: „.“
  22. Amesdorf: „In Blau zwei goldene schräglinke Balken.“
  23. Atzendorf: „In Silber auf grünem Schildfuß der heilige Eustachius linksgewendet im grünen Jägerwams, auf steigendem schwarzen Pferd mit goldenem Zaumzeug und Satteldecke, davor ein hersehender roter Hirsch.“
  24. Biendorf: „Gespalten von Rot und Grün durch eine silberne Spitze mit einem wachsenden, silbern strukturierten schwarzen Turm mit zwei balkenweise angeordneten, rechteckigen Fenstern; auf der geschwungenen Haube eine Laterne mit zwei balkenweise angeordneten rechteckigen Fenstern; auf der geschwungenen Laternenhaube ein Spitzdach mit tropfenförmigem über kugelförmigem Knauf. Vorn gekreuzt ein goldenes Feuerhorn und eine goldene Spritze über einem nach links gewendeten goldenen Hahn. Hinten eine goldene Zuckerrübe mit fünf Blättern.“
  25. Biere: „Gespalten von Silber und Blau; vorn drei rote Rosen mit goldenem Bart und Butzen.“
  26. Brumby: „In Blau ein springendes goldenes Einhorn mit ausgeschlagener roter Zunge und gespaltenen schwarzen Hufen.“
  27. Cochstedt: „Gespalten von Silber und Rot; pfahlweise drei springende Füchse in verwechselten Farben.“
  28. Eickendorf: „In Gold eine schwarze bewurzelte Eiche mit silbernen Eicheln.“ (Hauptsatzung § 2 Abs. 1 (Memento vom 8. Oktober 2007 im Internet Archive))
  29. Etgersleben: „In Blau ein silberner Pelikan mit ausgebreiteten Schwingen auf schwarzem Nest, sich die Brust ritzend und mit seinem Blut seine drei Jungen nährend.“
  30. Förderstedt: „Im Rot über Silber geteilten Schild, der oben links von einem gekreuzten silbernen Bergmannsgezähe begleitete heilige Mauritius mit einer Rüstung in verwechselten Tinkturen, golden nimbiert, gegürtet und gespornt, in der rechten Hand eine bewimpelte Lanze in verwechselten Tinkturen mit goldener Spitze haltend, die Linke gestützt auf einen das goldene Schwert im Gürtel bis zum Griff verdeckenden roten Schild mit silbernen Tatzenkreuz.“
  31. Frose: „Von Silber und Grün im Sturzwogenschnitt gespalten, vorn ein grüner Wasserturm mit schwarzer Türöffnung, zwei Fensteröffnungen in der Turmbasis, drei (1:2) weiteren im Turmschaft und schwarzer Dachhaube auf dem durch Vertikalstreben miteinander verbundene Ringanker fachwerkartig gegliederten Wasserbehälter, hinten ein steigender silberner Fisch.“
  32. Gatersleben: „Geteilt durch einen silbernen Streifen oben in Grün sieben goldene Ähren nebeneinander, unter in Blau über drei silbernen Wellenlinien ein linksgewendeter silberner Hecht mit schwarzen Flossen.“
  33. Gerbitz: „In Gold über grünem, nach oben gebogenem Schildfuß ein schwarzes Hünengrab, dahinter wachsend eine stilisierte grüne Robinie.“
  34. Glöthe: „Schräg links geteilt von Silber und Blau, oben schwebend eine rote Ziegelmauer mit drei Schornsteinen, unten vier goldene Ähren, die Halme belegt mit einer goldenen Zuckerrübe.“
  35. Großmühlingen: „In Blau ein linkssehender silberner Adler mit goldene Bewehrung und roter Zunge.“ (Hauptsatzung § 2 Abs. 1)
  36. Groß Rosenburg: „In Silber ein grüner Rosenstrauch mit fünf roten natürlichen Rosen wachsend über einer roten Zinnenmauer im Schildfuße.“
  37. Hakeborn: „In Blau ein achtstrahliger goldener Stern.“
  38. Hecklingen: „In Silber ein linksgewendeter blau gerüsteter Ritter, einen auf dem Rücken liegenden grünen Drachen eine schwarze Lanze in den Rachen stoßend.“
  39. Hohenerxleben: „In Silber ein blauer Wellenschrägbalken beseitet oben von einem grünen Kleeblatt unten von einem gestürzten schwarzen Fisch.“
  40. Klein Rosenburg: „In Rot über einer silbernen Zinnenmauer drei silberne Rosen mit grünem Bart und goldenem Butzen wachsend an grünen beblätterten Stengeln.“
  41. Kleinmühlingen: „Gespalten von Silber und Blau; links ein silberner linksgewendeter Adler am Spalt mit goldener Bewehrung und roter Zunge, rechts eine blaue Windmühle am Spalt mit schwarzem Dach und Durchbrüchen.“
  42. Löbnitz: „Geviert von Blau und Silber; Feld 2 und 3 ein schräglinker schwarzer Ast, an dem sich auf jeder Seite je ein grünes Eichenblatt befindet.“
  43. Löderburg: „In ein Mann im goldenen langen Kittel und Hut, in der Rechten drei goldene Ähren, in der Linken einen goldenen Fisch haltend.“
  44. Nachterstedt: „In Rot auf blauem Wasser schwimmend ein silberner golden bewehrter Schwan, unter ihm im Wasser ein silberner Fisch mit goldenen Flossen.“
  45. Neundorf (Anhalt): „Viermal von Grün und Silber linksgeschrägter Schild, belegt mit einem schwarzen, silbergefugten Turm mit drei Zinnen und offenem Tor.“
  46. Pretzien: „In Blau über einem durch silbernem Wellenleistenstab abgeteilten, erhöhten grünen Schildfuß ein silberner Anker mit Seil, belegt mit Hammer und Schlegel, die von dem Seil umschlungen werden, unten ein silberner Pflug.“ (Hauptsatzung § 2 Abs. 1 (Memento vom 29. September 2007 im Internet Archive); PDF-Datei; 130 kB)
  47. Rathmannsdorf: „Geteilt von Silber über Rot; oben ein grünes rotbedachtes Tor mit je einem Torhäuschen an den Seiten, unten drei silberne Pflugschare schrägbalkenweise.“
  48. Schneidlingen: „Von Silber und Rot geteilt zwei gesenkte Sensenblätter in verwechselten Tinkturen.“
  49. Tarthun: „In Gold ein Taubenturm mit blauem Pfeiler, silbernem Fachwerkhäuschen mit schwarzen Balken und Stützbögen und blauem Zeltdach, bekrönt von einer gestielten blazen Kugel.“
  50. Unseburg: „In Rot eine silberne Burg mit zwei gezinnten Türmen und gezinnten Seitenmauern und schwarzen Tor- und Fensterfüllungen über blauem Schildfuß mit schwarzen Wellenlinien.“
  51. Welsleben: „In Blau ein silberner Wels.“
  52. Wespen: „In Rot zwei verkehrt gegengewendete goldene Wespen mit schwarzer Zeichnung.“ (Amtsblatt des Landkreises Nr. 1/2008 Seite 5/6 (Memento vom 4. Februar 2015 im Internet Archive))
  53. Westeregeln: „Geviert; Feld 1: von Rot und Silber dreimal schräglinks geteilt; Feld 2: in Schwarz gekreuzte silberne Berghämmer; Feld 3: in Schwarz eine silberne Pflugschar; Feld 4: von Silber und Rot dreimal schräglinks geteilt.“
  54. Winningen: „In Rot pfahlweise drei Sicheln mit goldenem Griff und silbernem Blatt.“
  55. Zens: „In Grün eine aufgerichtete silberne Ziege mit goldenen Hörnern und schwarzen Hufen auf goldenem Dreiberg.“
  56. Beesenlaublingen von 1939: „In Silber drei quergelegte rote Pflugscharen übereinander.“
  57. Gatersleben von 1938: „Geteilt; oben in Gold 10 grüne Rohrhalme mit schwarzen Kolben nebeneinander; unten in Blau ein silberner Hecht mit goldenen Flossen.“