Liste der Fachgebiete von Ziviltechnikern

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Liste der Fachgebiete bzw. Befugnisse von Ziviltechnikern (Architekten und Ingenieurkonsulenten). Derzeit werden rund 60 – in dieser Liste angeführte Befugnisse – in Österreich vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend verliehen. Voraussetzung zur Erlangung dieser Befugnisse ist der Abschluss eines einschlägigen Hochschulstudiums, eine mehrjährige Praxis und das Ablegen der Ziviltechnikerprüfung.

Die Bezeichnungen Architekt, Zivilingenieur und Ingenieurkonsulent sind geschützt und dürfen in Österreich nur vom befugten Personenkreis geführt werden. Die korrekte Berufsbezeichnung lautet auf das jeweilige Fachgebiet mit vorangestelltem „Ingenieurkonsulent für“ oder „Zivilingenieur für“, zum Beispiel Ingenieurkonsulent für Agrarökonomie, Ingenieurkonsulent für Gebäudetechnik usw. Eine Sonderstellung nehmen dabei die Architekten ein. Sie werden als Architekt bezeichnet.

Die Ziviltechniker gehören zu den freien Berufen. Ziviltechniker mit aufrechter Befugnis (das heißt bei der Ingenieurskammer als Ziviltechniker aktiv gemeldet) haben das Recht auf ihrem Fachgebiet selbständig tätig zu werden.

  • Architekt
  • Agrarökonomie
  • Angewandte Geowissenschaften
  • Angewandte Informatik
  • Automatisierte Anlagen- und Prozesstechnik
  • Automatisierungstechnik
  • Elektronik/Wirtschaft
  • Elektrotechnik
  • Erdölwesen (sh. Studienrichtung Erdölwesen der Montanuniversität Leoben)
  • Erdwissenschaften
  • Erdwissenschaften (Geologie)
  • Erdwissenschaften (Mineralogie)
  • Erdwissenschaften (Petrologie)
  • Erdwissenschaften (technische Geologie)
  • Physik
  • Produkttechnologie/Wirtschaft
  • Werkstoffwissenschaften
  • Wirtschaftsingenieur im Bauwesen
  • Wirtschaftsingenieurwesen für Informatik
  • Wirtschaftsingenieurwesen im Maschinenbau
  • Wirtschaftsingenieurwesen in der technischen Chemie
  • Wirtschaftstelematik

Einzelnachweise

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