Liste der Baudenkmäler in Erlangen-Schallershof

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Liste der Baudenkmäler in Erlangen:

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In der Liste der Baudenkmäler in Schallershof sind die Baudenkmäler im Erlanger Ortsteil Schallershof aufgelistet. Zu diesen Baudenkmälern gibt es auch eine Bildersammlung.

Diese Liste ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Erlangen. Grundlage der Liste ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt und aktualisiert wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Baudenkmäler

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Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Romesstraße 1
(Standort)
Bürgerhaus Zweigeschossiger Traufseitbau, zum Teil Sandsteinquader, Zwerchhaus, 1731/32 D-5-62-000-901
Wikidata
BW
Schallershofer Straße 148
(Standort)
Wirtschafts- und Wohngebäude des ehemaligen Schlosses Mon Plaisir Zweigeschossiger Halbwalmdachbau, wohl 18. Jahrhundert D-5-62-000-901
Wikidata
 
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Schallershofer Straße 148
(Standort)
Fachwerkscheune Mit Satteldach, nördliche Erdgeschossmauer Sandstein, 18. Jahrhundert D-5-62-000-901 zugehörig
Wikidata
 
Schallershofer Straße 150
(Standort)
Wohnhaus Zweigeschossiger Sandsteinquaderbau, klassizistisch, erste Hälfte 19. Jahrhundert D-5-62-000-901 zugehörig
Wikidata
 
weitere Bilder
Schallershofer Straße
(Standort)
Ehemaliger Barockgarten Mon Plaisir Terrassiertes Terrain mit Sandsteinummauerung an drei Seiten D-5-62-000-901 zugehörig
Wikidata
 

Anmerkungen

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  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Literatur

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Commons: Baudenkmäler in Schallershof – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien