Legationssekretär ist oder war eine Dienst- oder Amtsbezeichnung für Beamte des höheren auswärtigen Dienstes verschiedener Staaten.

Deutschland

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Legationssekretär war die Dienstbezeichnung eines Beamten im deutschen höheren auswärtigen Dienst (nach erfolgter Laufbahnprüfung) in der Probezeit. Die entsprechende Dienstbezeichnung für Beamte im konsularischen Dienst war Vizekonsul. Seit April 2009 wird Beamten auch bei der Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Probe ein Amt mit einer Amtsbezeichnung (hier: Legationsrat) verliehen. Damit sind die Dienstbezeichnungen Legationssekretär und Vizekonsul entfallen. Für Beamte, die vor dem 12. Februar 2009 in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen wurden, galt die alte Regelung bis zum Ende der Probezeit.

Österreich

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Im höheren auswärtigen Dienst Österreichs ist der Legationssekretär das Eingangsamt. Provisorische Beamte führen die Verwendungsbezeichnung Attaché, definitive Beamte die Bezeichnung Legationssekretär, in beiden Fällen jedoch nur im Inland.[1]

In der Schweiz wird für dieses Amt heute die Bezeichnung „Dritter Botschaftssekretär“ verwendet.[2]

Sonstige Staaten

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In Italien ist der „Segretario di Legazione“ ebenfalls das Eingangsamt im höheren auswärtigen Dienst. Während der ersten neun Monate lautet die Dienstbezeichnung „Segretario di legazione in prova“ (Deutsch: Legationssekretär auf Probe).[3]

Einzelnachweise

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  1. Verordnung des Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten betreffend Führung von Verwendungsbezeichnungen im auswärtigen Dienst (idF: BGBl. II Nr. 389/2004)
  2. Verordnung des EDA zur Bundespersonalverordnung
  3. Details auf esteri.it