Landschaftsschutzgebiet Lipper Bergland mit Bega-Hügelland und westlichem Lipper Bergland sowie Ravensberger Hügelland mit Herforder Platten- und Hügelland
Das Landschaftsschutzgebiet Lipper Bergland mit Bega-Hügelland und westlichem Lipper Bergland sowie Ravensberger Hügelland mit Herforder Platten- und Hügelland mit 6446,36 Hektar Flächengröße liegt um den Stadtkern von Bad Salzuflen. Es wurde 2004 mit dem Landschaftsplan „Bad Salzuflen“ durch den Kreistag des Kreises Lippe als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen.[1] Das LSG besteht aus vielen sehr unterschiedlich großen Teilflächen und wird auch durch zahlreiche Straßen zerschnitten.
Landschaftsschutzgebiet Lipper Bergland mit Bega-Hügelland und westlichem Lipper Bergland sowie Ravensberger Hügelland mit Herforder Platten- und Hügelland
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![]() Teilbereich des Landschaftsschutzgebiets | ||
Lage | Bad Salzuflen, Kreis Lippe, Nordrhein-Westfalen, Deutschland | |
Fläche | 64,46 km² | |
WDPA-ID | 555589483 | |
Geographische Lage | 52° 5′ N, 8° 48′ O | |
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Einrichtungsdatum | 2005 |
![](http://upload.luquay.com/wikipedia/commons/thumb/e/e2/Blick_aus_dem_Bexter_Wald_nach_Lockhausen.jpg/220px-Blick_aus_dem_Bexter_Wald_nach_Lockhausen.jpg)
Beschreibung
BearbeitenDas LSG umfasst große Bereiche direkt angrenzend an die Bebauung von Bad Salzuflen. Im Schutzgebiet liegen hauptsächlich Wälder, Äcker und Grünland.
Schutzzwecke für das LSG
BearbeitenLaut Landschaftsplan erfolgte die Ausweisung des LSG
- „zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes mit seinen vielfältigen Funktionen Wasserschutz, Klimaschutz, Bodenschutz, Biotop- und Artenschutz in einem durch Siedlungsbereiche, Streubebauung, Gewerbeflächen und Verkehr stark beanspruchten und z.T. beeinträchtigten Raum,“
- „zur Erhaltung der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,“
- „zur Erhaltung und Entwicklung des für den Planungsraum typischen Landschaftsbildes mit seinen prägenden Tälern, naturnahen Waldbeständen, geomorphologischen Ausprägungen und gliedernden und belebenden Elementen,“
- „zur Erhaltung und Sicherung der besonderen Bedeutung des Planungsraumes und insbesondere des Kurortes Bad Salzuflen für die Erholung.“[1]
Rechtliche Vorschriften
BearbeitenIm Landschaftsschutzgebiet ist unter anderem das Errichten von Bauten und Fischteichen verboten. Auch Erstaufforstungen vorzunehmen oder Schmuckreisig- und Weihnachtsbaumkulturen außerhalb des Waldes anzulegen und die Oberfläche zu verändern ist verboten.[1]
Siehe auch
BearbeitenLiteratur
Bearbeiten- Kreis Lippe (Hrsg.): Landschaftsplan Nr. 3 „Bad Salzuflen“. Detmold 2004.
Weblinks
BearbeitenEinzelnachweise
Bearbeiten- ↑ a b c Landschaftsplan Nr. 3 "Bad Salzuflen", S. 74ff. (PDF) Abgerufen am 8. April 2022.