Ein Landespflegerat ist eine Landesarbeitsgemeinschaft von Pflegeberufs- und Hebammenverbänden und Ansprechpartner für landesspezifische Belange des Pflegewesens. Ziel sind der Austausch der Mitgliedsverbände sowie eine gemeinsame Positionierung zu gesundheits- und pflegeberufspolitischen Themen in Politik und Öffentlichkeit.[1]

Zurzeit bestehen in Deutschland 13 Landespflegeräte. Sie arbeiten mit dem Deutschen Pflegerat zusammen.

Einzelnachweise

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  1. Deutscher Pflegerat: Landespflegeräte. (Memento vom 26. März 2016 im Internet Archive) Abgerufen am 25. März 2016.