Als Kommendation bezeichnet man die rituelle Handlung, durch welche sich ein Vasall in ein persönliches Treueverhältnis zu seinem Schutzherrn begab. Die Zeremonie bestand darin, kniend die gefalteten Hände in die Hände des sitzenden Lehnsherrn zu legen (Handgabe). Dieser Akt wird Lehnnahme genannt. Danach schwört der Lehnsherr seinen Treueid; hier spricht man vom Lehnseid.

Die Kommendation begründete einen personengebundenen Vertrag, der mit dem Tode einer der beiden Parteien erlosch.

Im Lehnswesen wurde die Kommendation durch die lehnsrechtliche Investitur abgelöst.

  • Kommendation Mittelalter-Lexikon. Kleine Enzyklopädie des deutschen Mittelalters, gegründet durch Peter C. A. Schels. Abgerufen am 20. Juni 2020.
  • Kommendation bei wissen.de, abgerufen am 12. April 2013