Karl Buschmann (Richter)

deutscher NS-Sonderrichter

Karl Buschmann (* 2. November 1874 in Dargun) war Landgerichtsdirektor, ab Juli 1934 Präsident des Landgerichts Schwerin und NS-Sonderrichter.

Aktivitäten in der NS-Zeit

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Der mit der extremen Rechten sympathisierende Landgerichtsdirektor Karl Buschmann war ab 1916 Landgerichtsrat am Landgericht Schwerin. In der Weimarer Republik war er vorübergehend Mitglied der liberalen Deutschen Demokratischen Partei. Später sympathisierte er mit den Rechtsextremisten und wurde Mitglied des Opferrings der NSDAP. Buschmann war 1933 bis 1945 Vorsitzender des Sondergerichts in Schwerin im Justizgebäude am Schweriner Demmlerplatz (in der NS-Zeit in Adolf-Hitler-Platz und später in Blücherplatz umbenannt). Ab Juli 1934 war er Präsident des Landgerichts Schwerin. In der Zeit des Nationalsozialismus hatte Buschmann in den meisten Schweriner NS-Sondergerichtsverfahren den Vorsitz[1]. Das Sondergericht Schwerin verhängte drakonische und gnadenlose Urteile, unter anderem wegen Tatbeständen wie „Heimtücke“, „Rundfunkverbrechen“ oder „Feindbegünstigung“, darunter auch Todesurteile.[2] Die Sondergerichte waren Teil des nationalsozialistischen Unrechtsstaates und fällten weitgehend politische Urteile. Der Verurteilte hatte gegen ein Urteil keine Rechtsmittelmöglichkeit.

Buschmann erwarb sich bereits 1929 mit einem kontroversen Urteil das Wohlwollen der Nationalsozialisten, indem er einen dringend tatverdächtigen Fememörder, den ehemaligen Reichswehroffizier Richard Eckermann, freisprach. Seine engagierte bejahende Haltung zum Nationalsozialismus wurde 1934 mit der Ernennung zum Landgerichtspräsidenten belohnt. Nach dem Ende des Aufnahmestopps für Neumitglieder 1937 trat er der NSDAP bei. Buschmann stellte am 26. Juli 1937 seinen Aufnahmeantrag in die NSDAP in der NSDAP-Ortsgruppe Schwerin-Nordwest des Gau Mecklenburg. Sein Antrag wurde rückwirkend am 1. Mai 1937 genehmigt mit der NSDAP-Mitgliedsnummer 4.923.591[3].

Buschmann war im November 1939 zwar altersbedingt in den Ruhestand versetzt worden, er wurde jedoch einen Monat später als Landgerichtspräsident reaktiviert und wieder als Vorsitzender des mecklenburgischen Sondergerichts eingesetzt. Ab März 1945 war er außerdem stellvertretender Vorsitzender des auf Befehl Hitlers eingerichteten Standgerichts des Reichsverteidigungsbezirkes Mecklenburg in Schwerin.[4]

Einzelnachweise

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  1. Hans Coppi et al. : Widerstand gegen das NS-Regime in den Regionen Mecklenburg und Vorpommern. Reihe Beiträge zur Geschichte Mecklenburg-Vorpommern, Nr. 12., Friedrich-Ebert-Stiftung, Landesbüro Mecklenburg-Vorpommern, 2007, 134 S., 2. Auflage, ISBN 3-89892-399-1; abgerufen: 18. Juni 2024; hier S. 28–29.
  2. Opfergruppen: Dokumentationszentrum des Landes für die Opfer der Diktaturen in Deutschland, memorial-museums, Gedenkstättenportal zu Orten der Erinnerung in Europa; abgerufen: 2. Juli 2024.
  3. NSDAP-Gaukartei | BArch R 9361-IX KARTEI / 5310285, Bundesarchiv, Berlin
  4. Buddrus & Fritzlar: Roderich Hustaedt: Die Lebenserinnerungen eines mecklenburg-strelitzschen Staatsministers. Rostock, 2014, S. 503; abgerufen: 18. Juni 2024.