Kammerdiener

Träger eines gehobenen Hofamtes

Der Kammerdiener oder Kammerknecht, auch als Kämmerling oder Kämerling, Cämerling oder Kämmerer bezeichnet, lateinisch auch cubicularius oder diaetarius,[1] war Träger eines gehobenen Hofamtes insbesondere an Fürstenhöfen des 16. bis 18. Jahrhunderts.[2] Er zählte zur Kammer, den persönlichen Bediensteten eines Herrschers. Zu seinen Aufgaben gehörte die Aufsicht und Pflege der fürstlichen Privatgemächer, er stand meist in einem engen Vertrauensverhältnis zu seinem Herrn, wobei man sehr große (beispielsweise kaiserliche) Höfe durch ihre Vielzahl an Personen mit gleichen Hofämtern ausnehmen muss. Sein weibliches Pendant war die Zofe.[3]

Bekannte Kammerdiener

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Siehe auch

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Weiterführende Literatur

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  • Hermann Kellenbenz: Der Kammerdiener, ein Typus der höfischen Gesellschaft. Seine Rolle als Unternehmer In: Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte Bd. 72, 1985, S. 476–507

Einzelnachweise

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  1. Kämmerling, in: Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm; online im Wörterbuchnetz
  2. Peter Bahl: Der Hof des Großen Kurfürsten. Studien zur höheren Amtsträgerschaft Brandenburg-Preußens (= Veröffentlichungen aus den Archiven Preussischer Kulturbesitz. Beiheft 8). Böhlau, Köln 2001, ISBN 978-3-412-08300-7 (zugleich: überarbeitete Dissertation, Freie Universität Berlin 1999).
  3. Was bedeutet Zofe auf Deutsch im worterbuchdeutsch.com/de
  4. De la Porte war erster Kammerdiener und hat seine Memoiren hinterlassen, siehe auch Liste der ersten Kammerdiener am französischen Königs- und Kaiserhof.