heise online

Nachrichten-Website des Heise-Zeitschriften-Verlags

heise online oder Heise-Newsticker (auch heise.de) ist eine seit 1996 bestehende Nachrichten-Website der Heise Medien.

heise online
Nachrichten
Sprachen Deutsch
Sitz Hannover
Betreiber Heise Medien
Registrierung optional
Online seit 1996
https://www.heise.de/

Themenschwerpunkt des Nachrichtendienstes sind die Informations- und Telekommunikationstechnik und angrenzende Gebiete, aber auch die gesellschaftlichen Auswirkungen dieser Techniken. Das Angebot ist mit über 22 Millionen Besuchen pro Monat (Stand: April 2019)[1] eine der meistbesuchten deutschsprachigen IT-Nachrichtenseiten. Chefredakteure sind Torsten Beeck und Volker Zota.[2]

Geschichte und Inhalt

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Als erste Website von Heise entstand www.ix.de der iX.[3] Bis Sommer 1996 war www.ix.de statt www.heise.de auch die Website der c’t von Heise.[4][5] Beide Adressen führten damals zum selben Ziel, einer Homepage mit einem Weblink auf News und Weblinks auf Inhaltsverzeichnisse aktueller Zeitschriften des Verlags.[6][7] Die News begannen am 17. April 1996 mit einem Artikel aus der c’t.[8] Im Jahr 1999 wurde die Startseite zum Newsticker.[9][10] Im Jahr 2008 wurde begonnen, ausgesuchte Beiträge in den Fokus der Startseite zu rücken.[11][12][13]

Der Heise-Nachrichtenticker hatte in den Monaten Juli bis Oktober 2011 monatlich durchschnittlich 24,9 Millionen Einzelbesuche (davon etwa 3,6 Millionen aus dem Ausland) und etwa 143,3 Millionen Einzelseitenabrufe (gemäß IVW). Die „7-Tage-News“ sind ein Überblick der in den letzten sieben Tagen veröffentlichten „Heise News – Meldungen des Tages“.

Weiterhin werden noch die Onlineauftritte der praxisorientierten Printmedien des Heise-Verlags gebündelt, wie zum Beispiel c’t, iX, Technology Review, c’t Fotografie, Mac & i, Heise Developer, Heise Autos, Heise Security, Heise Netze, Heise open, Heise resale – Magazin für Vermarktung und Wirtschaft, Heise mobil – Magazin für Mobile Endgeräte und Anwendungen, Heisetreff, sowie das Online-Magazin Telepolis.

Die – durch die Vielzahl der von Heise kommenden Internetnutzer verursachte – zeitweilige Nichterreichbarkeit einer in einer Nachrichtenmeldung verlinkten externen Webseite wurde in den 2000er-Jahren analog dem Slashdot-Effekt als Heise-Effekt oder auch Heise-DoS bezeichnet.[14][15]

Seit 2011 ist Heise Online auch auf YouTube vertreten und produziert Videos als Live-Streams und Podcasts, u. a. in den Reihen c’t uplink, c’t zockt, nachgehac’t und der seit 2016 wöchentlichen #heiseshow.[16][17] In der 100. #heiseshow im Februar 2018 haben sich die Hauptbeteiligten nach Dienstalter vorgestellt, Zuschauerfragen beantwortet und das Maskottchen Frau Mahlzahn live gezeigt.[18]

Aus der Forum-Community sind auch verschiedene Organisationen hervorgegangen, wie etwa die ehemalige Stop1984.

Am 13. Juni 2024 wurde bekannt gegeben, dass die Firma Heise zur Saison 2024/25 Hauptsponsor von Hannover 96 wird.[19] Der Vertrag wurde über eine Laufzeit von drei Jahren geschlossen, Hannover 96 erhält pro Saison 1,5 Millionen Euro. Alle Mannschaften des Vereins werden mit dem Heise-Logo auf dem Trikot auflaufen.

Am 22. Januar 2019 startete heise+ als Ergänzung von Heise Online.[20] Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Abo, das Zugang zu den sechs Zeitschriften c’t, iX, Technology Review, Mac & i, Make und c’t Fotografie sowie exklusive Tests, Kaufberatungen, Analysen, Praxisbeiträge und Hintergrundartikel enthält.[21]

Das bisherige Gratis-Angebot von heise online, insbesondere die Nachrichten, sollen weiterhin frei zugänglich bleiben.[20]

Das Preismodell ist differenziert: Für private Abonnenten mit zwei oder mehr Magazinen ist es im Preis inbegriffen; für Plus-Abonnent von c’t, iX oder Technology Review nur 3 €/Monat; für einfache Magazin-Abonnenten 5 € monatlich und für reine Online-Leser sind es monatlich 12,95 €[21] (Preisanpassung per 07/2021 davor 9,95 €)[22] Ausdrücklich ist heise+ nicht werbefrei, aber die Artikel werden nicht durch Werbebanner unterbrochen.[21]

Nach einem Jahr wurde der Erfolg gemeldet, dass 23.000 neue Abonnenten und 27.000 Mehrfachabonnenten gewonnen werden konnten.[23] Die Teilnehmer von heise+ nutzen nach der Analyse „praktisch an jedem Werktag“ heise+ und verbleiben durchschnittlich 17 Minuten auf heise online.[23]

Heise Pur

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Seit dem 27. Januar 2021 bietet heise.de auch einen werbefreien Zugang als sogenannte Pur-Abo mit weitgehenden Verzicht auf Cookies und schnelleren Ladezeiten durch entfallende werbewirtschaftliche Nutzungsanalysen und Reichweitenmessungen für zusätzliche DNS-Abfragen, TLS-Handshakes und Serverantworten.[24] Wer bereits ein Abo für heise+ oder ein Abo für ein Heise-Magazin besitzt, bezahlt für Pur monatlich 1,95 Euro zusätzlich; andernfalls sind es 4,95 € pro Monat.[24]

Für die acht Sonderangebotsbereiche techstage.de, jobs.heise.de, heise-academy.de, bildung.heise.de, tarifrechner.heise.de, shop.heise.de, spiele.heise.de und business-services.heise.de gilt Pur nicht.[25] Wer diese Bereiche anklickt, wird mit einem Cookie-Werbewirtschaftsauswahlmenü begrüßt.

Die Bereiche, wo Heise Pur aktiv ist, werden für den Benutzer eindeutig mit einem blauen Hinweis „PUR“ oben rechts im Browser gekennzeichnet.[25]

Die Datenschutzkonferenz (DSK) fasste am 29. März 2023[26] einen Beschluss, demzufolge die Bedingungen der Pur-Abo-Modelle zulässig und vertretbar sind.[27] Der Heise-Verlag begrüßte es „als Hilfestellung für die konkrete Ausgestaltung“ und Prüfmaßstäbe in laufenden Verfahren.[28]

Urteile zur Forenhaftung

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Im Zusammenhang mit der Berichterstattung von Heise online und dem Internetforum sind einige grundlegende Gerichtsentscheidungen ergangen. Sie betrafen unter anderem folgende Rechtsfragen:

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Einzelnachweise

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  1. Online-Nutzungsdaten April 2019 – Kategorie Computer. Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V, abgerufen am 14. Mai 2019.
  2. heise online: Impressum. Abgerufen am 11. Februar 2024.
  3. Geschichte. Heise Medien Gruppe, abgerufen am 26. September 2016.
  4. Impressum. In: c’t. Nr. 7. Verlag Heinz Heise, 1996 (online [abgerufen am 23. September 2014]).
  5. Impressum. In: c’t. Nr. 8. Verlag Heinz Heise, 1996 (online [abgerufen am 23. September 2014]).
  6. www.ix.de. Internet Archive, 5. November 1996, archiviert vom Original am 5. November 1996; abgerufen am 23. September 2014.
  7. www.heise.de. Internet Archive, 22. Dezember 1996, archiviert vom Original am 22. Dezember 1996; abgerufen am 23. September 2014.
  8. www.ix.de/newsticker/older.html. Internet Archive, 7. Juni 1997, archiviert vom Original am 7. Juni 1997; abgerufen am 23. September 2014.
  9. www.heise.de. Internet Archive, 25. Februar 1999, archiviert vom Original am 25. Februar 1999; abgerufen am 23. September 2014.
  10. www.heise.de. Internet Archive, 17. April 1999, archiviert vom Original am 17. April 1999; abgerufen am 23. September 2014.
  11. www.heise.de. Internet Archive, 14. Mai 2008, archiviert vom Original am 14. Mai 2008; abgerufen am 23. September 2014.
  12. www.heise.de. Internet Archive, 28. August 2008, archiviert vom Original am 28. August 2008; abgerufen am 23. September 2014.
  13. www.heise.de. Internet Archive, 6. März 2009, archiviert vom Original am 6. März 2009; abgerufen am 23. September 2014.
  14. Hal Faber: „Ungluablich“: 10 Jahre Newsticker bei heise online. In: Heise online. 17. April 2006. Abgerufen am 13. Februar 2021.; Zitat: „Nehmen wir nur die kleine Nachricht über einen Beschwerdebrief, die zu einer der ersten ‚geheisten‘ Sites wegen allzu vieler Zugriffe führte.“.
  15. Accessblog: Neues aus der Browserecke. Deutsche Behindertenhilfe – Aktion Mensch e. V., 19. April 2005, Zitat: „Da die ftp- und Webserver aber entweder noch nicht auf dem neuesten Stand waren oder unter dem /. bzw. heise-Effekt litten hatten wir in der täglichen Wasserstandsmeldung noch nichts dazu gesagt.“
  16. heise online. In: YouTube. Heise Medien, 2011, abgerufen am 13. Oktober 2016 (Benutzerprofil).
  17. Martin Holland, Volker Zota, u. a.: Die wöchentliche Dosis Technik-News und Netzpolitik. In: #heiseshow. Heise Online, 28. Januar 2016, abgerufen am 13. Oktober 2016 (Videoseite).
  18. Martin Holland: Ask us Anything zur 100. Folge – Zum Jubiläum beantworten wir Zuschauerfragen. Heise Online, 22. Februar 2018, abgerufen am 22. Februar 2018 (Videoseite).
  19. Hannoversches Medienhaus engagiert sich: heise wird Hauptsponsor von Hannover 96. 13. Juni 2024, abgerufen am 13. Juni 2024.
  20. a b Volker Zota: heise+ erweitert heise online um exklusive Tests, Ratgeber & alle Heise-Magazine im Browser. In: Heise online. 22. Januar 2019. Abgerufen am 25. Januar 2021.
  21. a b c Was ist heise+?. In: Heise online. (Die wichtigsten Antworten). Abgerufen am 26. Juni 2021.
  22. Was ist heise+?. In: Heise online. (Die wichtigsten Antworten). Abgerufen am 25. Januar 2021.
  23. a b Volker Zota: Ein Jahr heise+. In: Heise online. 3. Februar 2020. Abgerufen am 24. Dezember 2020.
  24. a b Volker Zota: In eigener Sache: Mit "Pur" heise online ohne Tracking und externe Werbung lesen. In: Heise online. 26. Januar 2021. Abgerufen am 26. Juli 2021.
  25. a b Volker Zota: Was ist ein Pur-Abo?. In: Heise online. 27. Januar 2021 (Die wichtigsten Antworten). Abgerufen am 26. Juli 2021.
  26. Datenschutzkonferenz – Beschlüsse. In: datenschutzkonferenz-online.de. Abgerufen am 31. März 2023.
  27. Beschluss der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 22. März 2023. (PDF) In: datenschutzkonferenz-online.de. Abgerufen am 31. März 2023.
  28. Stefan Krempl: Datenschutzkonferenz erklärt "Pur-Abo-Modelle" grundsätzlich für zulässig. In: Heise online. 30. März 2023. Abgerufen am 31. März 2023.
  29. Bundesgerichtshof Volltext, abgerufen am 3. Juni 2020.
  30. Holger Bleich: Urteil: Heise haftet auch ohne Kenntnis für Forenbeiträge. In: Heise online. 5. Dezember 2005 (Urteil im Volltext). Abgerufen am 11. März 2016.
  31. Joerg Heidrich: LG Düsseldorf: Keine Störerhaftung eines Forenbetreibers. In: Heise online. 3. Juli 2007 (Urteil im Volltext). Abgerufen am 11. März 2016.
  32. Virtuelles Hausrecht eines Forenbetreibers – JurPC Web-Dok. 100/2007. LG München I – Urteil vom 25.10.2006 – 30 O 11973/05. In: jurpc.de. 2007, abgerufen am 2. Mai 2024 (Volltext).doi:10.7328/jurpcb/2007226101
  33. Holger Bleich: Urteil: Link zu Foto kann Persönlichkeitsrechte verletzen. In: Heise online. 3. August 2007 (Urteil im Volltext). Abgerufen am 11. März 2016.