Das Haavelmo-Theorem bezieht sich in der Finanzwissenschaft und der Volkswirtschaftslehre auf die Einkommenseffekte haushaltssaldoneutraler Fiskalpolitik und besagt, dass von einer Erhöhung der Staatsausgaben , die vollständig über zusätzliche Steuern finanziert wird, eine Erhöhung des Gleichgewichtseinkommens/Gleichgewichtsinlandprodukts ausgeht, die mindestens so groß ist wie die Erhöhung der Staatsausgaben bzw. der zu ihrer Finanzierung notwendigen Steuererhöhung.

Allgemeines

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Das Theorem wurde nach dem norwegischen Wirtschaftswissenschaftler Trygve Haavelmo benannt, der es im Jahre 1945 vorstellte.[1] Unter bestimmten Bedingungen gehen auch von einem Haushaltsausgleich des Staatshaushalts expansive Wirkungen auf die Konjunktur aus. Wird das Steueraufkommen erhöht und die Erhöhung zum Staatskonsum verwendet, tritt eine expansive Wirkung auf das Volkseinkommen ein.[2] Demnach gilt:

 .

Da – im Gegensatz zu den Privathaushalten – ein Staat keine marginale Sparquote aufweist, werden die Steuereinnahmen Haavelmo zufolge zu 100 % wieder investiert. Unter Beachtung des Multiplikatoreffekts lässt sich daher ein höheres Volkseinkommen errechnen.

Als Ergebnis aus diesem Theorem lässt sich festhalten, dass der Staat das gesamtwirtschaftliche Einkommen/Inlandprodukt erhöhen kann, indem er mehr Steuern erhebt und diese Einnahmen sofort wieder voll ausgibt (so genannte Budgetverlängerung).

Aus dem Theorem lässt sich schlussfolgern, dass eine unendliche Ausdehnung der steuerfinanzierten Staatsausgaben das Bruttoinlandsprodukt ins Unendliche steigern könnte. Grundsätzlich gilt aber bei ökonomischen Gesetzen, dass lineare Zusammenhänge nicht in beliebiger Größenordnung angenommen werden können, vielmehr wären bei stärkeren Impulsen Nichtlinearitäten zu berücksichtigen. So können in einem ökonometrischen Modell nicht beliebig starke Impulse (in diesem Fall also Budgetverlängerung des Staatskontos) eingegeben werden, sollen die Ergebnisse nicht wirklichkeitsfremd werden.

Mathematische Herleitung

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Zuerst wird der Multiplikator einer stark vereinfachten Volkswirtschaft auf dem Gütermarkt hergeleitet. Die Investitionen werden dabei als konstant angenommen. Weder reagieren sie auf eine Veränderung des Zinssatzes (auch weil der Geldmarkt im Modell nicht berücksichtigt wird), noch auf eine Änderung des Einkommens. Das verfügbare Einkommen ist als   definiert.

 ,
 ,
 ,
 ,
 .

Das Haavelmo-Theorem setzt voraus, dass zusätzliche Staatsausgaben über eine entsprechende Steuererhöhung kompensiert werden. Deshalb wird   gesetzt. Es folgt:

 ,
 .

Durch die Bildung des totalen Differentials zeigt sich die Wirkung einer solchen steuerrefinanzierten Staatsausgabenerhöhung:

 ,
 ,
 .

Der Multiplikator einer Staatsausgabenerhöhung beträgt also  . Dies bedeutet, dass sich für jede zusätzliche Einheit  , die über Steuern refinanziert wird, das Einkommen   um wiederum eine Einheit erhöht. Das verfügbare Einkommen, welches als   definiert ist, bleibt dabei konstant.

Alternative zur Herleitung

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Alternativ könnte man auch über folgende Herleitung das Haavelmo-Theorem begründen:

Der Multiplikatoreffekt bei Staatsausgaben   steigert die Nachfrage wie folgt:

 .

Der Multiplikatoreffekt bei Steuern   senkt die Nachfrage, aber nur um

 .

Zusammengenommen steigern steuerfinanzierte Staatsausgaben ( ) die Nachfrage um

 .

Das Haavelmo-Theorem kommt aufgrund einer Reihe von restriktiven, in Wirklichkeit meist nicht vorhandenen Bedingungen zustande:[3]

Das Theorem gilt nur bei Unterbeschäftigung, weil bei Vollbeschäftigung eine reale Erhöhung des Volkseinkommens nicht möglich ist.

Literatur

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  • Hans G. Monissen: Das Haavelmo-Theorem bei endogenem Steueraufkommen. In: Das Haavelmo-Theorem bei endogenem Steueraufkommen. Nr. 1, Januar 1991, S. 25–28 (ECOCHRON [abgerufen am 8. September 2008]).
  • P. Lang: Integration, Währung und Wachstum. Dimensionen internationaler Wirtschaftsbeziehungen. Hrsg.: R. Ohr. Duncker und Humblot, Berlin 2002.
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Einzelnachweise

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  1. Trygve Haavelmo, Multiplier Effects of a balanced budget, in: Economica (13), 1945, S. 311 ff.
  2. Eggert Winter/Katrin Alisch/Ute Arentzen, Gabler Wirtschafts-Lexikon, 2004, S. 1325
  3. Walter Wittmann, Öffentliche Finanzen: Einführung in die Finanzwissenschaft, 1983, S. 192 f.