Hæstiréttur
oberste Gericht Islands mit Sitz in Reykjavík
Der Hæstiréttur ist das oberste Gericht Islands mit Sitz in Reykjavík.
![](http://upload.luquay.com/wikipedia/commons/thumb/a/ab/H%C3%A6stir%C3%A9ttur_%C3%8Dslands_2018.jpg/220px-H%C3%A6stir%C3%A9ttur_%C3%8Dslands_2018.jpg)
Sitz des Gerichts ist seit 1996 an der Adresse Lindargata 2 in Reykjavík. Das Gericht wurde 1920 im Zuge der Unabhängigkeit von Dänemark errichtet und trat an die Stelle des Højesteret in Kopenhagen.
Der Hæstiréttur gehört neben den Bezirksgerichten und dem Appellationsgericht Landsréttur[1] zur seit 2018 dreistufig ausgebildeten isländischen Judikative. Daneben kann für die Ahndung von Amtsverletzungen amtierender oder abgelöster isländischer Regierungsmitglieder der Sondergerichtshof Landsdómur einberufen werden.
Siehe auch
BearbeitenWeblinks
BearbeitenEinzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Um Landsrétt. Landsréttur, abgerufen am 4. Dezember 2022 (isländisch).