Gericht der Vereinten Nationen für dienstrechtliche Streitigkeiten

Das Gericht der Vereinten Nationen für dienstrechtliche Streitigkeiten (englisch United Nations Dispute Tribunal, UNDT; französisch Tribunal du contentieux administratif des Nations Unies, TCANU) ist das erstinstanzliche Dienstgericht der Vereinten Nationen.

Gründung

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Grundlage des Gerichts ist die Resolution der Generalversammlung 62/228 vom 22. Dezember 2007. Danach wurde in Nachfolge des zuvor bestehenden Verwaltungsgerichts der Vereinten Nationen zum 1. Januar 2009 eine zweizügige Gerichtsbarkeit errichtet aus dem erstinstanzlichen Gericht der Vereinten Nationen für dienstrechtliche Streitigkeiten und dem zweitinstanzlichen Berufungsgericht der Vereinten Nationen.[1]

Das Gericht für dienstrechtliche Streitigkeiten ist Teil des Systems der internen Rechtspflege der Vereinten Nationen, das aus informellen und formalen Konfliklösungsmechanismen besteht. Der informelle Mechanismus besteht aus dem Büro der Ombudsperson und der Abteilung Mediation, der formale aus der Gruppe Verwaltungsinterne Kontrolle, dem Gericht für dienstrechtliche Streitigkeiten und dem Berufungsgericht. Daneben gibt es noch ein Ethikbüro,[2] das Kompetenzen im Bereich der Hintanhaltung von Mobbing innerhalb des UNO-Sekretariates hat, dessen Effizienz allerdings stark angezweifelt wird.[3]

Zusammensetzung und Sitz

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Das Gericht besteht zunächst aus drei Vollzeit-Richtern mit Sitz in New York, Genf und Nairobi sowie zwei Teilzeit-Richtern. Die Richter werden von der Generalversammlung auf Empfehlung des Rats für interne Rechtspflege gewählt.

Die Richter sind auf sieben Jahre gewählt und nicht wieder wählbar, mit Ausnahme von zwei durch Los bestimmten Richtern, die zunächst drei Jahre im Amt sind und sich sodann für eine einzige weitere siebenjährige Amtszeit bewerben können.

Gewählt wurden für eine Amtszeit ab 1. Juli 2009:[4][5]

Teilzeitrichter:

Ad-litem-Richter

Instanzenzug

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Gegen Entscheidungen des Gerichts für dienstrechtliche Streitigkeiten ist ein Rechtsmittel (Appeal) an das Berufungsgericht der Vereinten Nationen gegeben. Im März 2012 trat Richter Mark Painter vorzeitig als Richter des Berufungsgerichts zurück, weil er nach eigener Angabe nicht länger „Teil dieser Farce“ sein wollte. Das Gericht sei von seiner ursprünglichen Mission, organisationsinterne Probleme zu bereinigen, abgewichen.[7]

Die Entscheidungen der Gerichte sind im Internet abrufbar.[8] Manche Fälle werden von der Organisation UNJustice.org kommentiert.[9]

Einzelnachweise

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  1. Resolution 62/228, verabschiedet auf der 79. Plenarsitzung am 22. Dezember 2007
  2. Ethics Office auf www.un.org
  3. GAP Responds to Critique of United Nations Ethics Office Statistic (Memento vom 23. März 2014 im Internet Archive)
  4. GA/10811 (Pressemitteilung der Generalversammlung vom 2. März 2009)
  5. Lebensläufe der Bewerber (in Englisch) (Memento des Originals vom 4. März 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.unog.ch (PDF; 298 kB)
  6. Mitteilung der hamburgischen Justizbehörde vom 26. März 2009
  7. Judge Painter resigns UN post (Memento vom 23. März 2014 im Internet Archive)
  8. unitesearch.un.org/results.php?tpl=oaj
  9. UNJustice.org
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