Flughafenbetreiber sind private oder öffentliche Unternehmen, die als Betreiber von Flughäfen auftreten. Sie stellen die komplette Flughafeninfrastruktur den Fluggesellschaften und der Flugsicherung zur Verfügung.

Allgemeines

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Flugplätze (Flughäfen, Landeplätze und Segelfluggelände) dürfen nach § 6 Abs. 1 LuftVG nur mit einer Betriebserlaubnis angelegt oder betrieben werden. Im Genehmigungsverfahren für Flugplätze, die einer Planfeststellung bedürfen, ist nach dieser Bestimmung auch die Umweltverträglichkeit zu prüfen. Die Genehmigung eines Flughafens wird von der Luftfahrtbehörde des Landes erteilt, in dem das Gelände liegt (§ 39 Abs. 1 LuftVZO). Anders als bei der straßenrechtlichen und eisenbahnrechtlichen Planfeststellung stehen bei Flughäfen die betrieblichen Fragen stärker im Vordergrund.[1]

Beispiele

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Es gibt u. a. folgende große Betreiber:

Der Verband Airports Council International mit Sitz in Montreal ist mit 580 Mitgliedern und insgesamt 1650 Flughäfen in 179 Ländern die größte Dachorganisation der Branche.

Siehe auch

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Wiktionary: Flughafenbetreiber – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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  1. Heike Delbanco, Die Änderung von Verkehrsflughäfen, 1998, S. 64