Ficken ist ein seit 2007 hergestellter Likör und die Kernmarke des oberschwäbischen Unternehmens EFAG GmbH & Co. KG in Laupheim im Landkreis Biberach in Baden-Württemberg.[1]

Ficken
Inhaber EFAG GmbH & Co. KG
Einführungsjahr 2007
Produkte Alkoholische Getränke (v. a. Likör), Kleidung, Mineralwasser, Fruchtsaftgetränke
Märkte Deutschland Deutschland
Website www.partyschnaps.com

Geschichte

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Der Likör wurde im Jahr 2007 eingeführt. Ein Jahr später rügte der Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft den Hersteller wegen jugendgefährdender Werbung.[2][3] Er wird ausdrücklich als Partyschnaps beworben, besteht aus Wasser, Neutralalkohol, Invertzucker, Jostabeere-Grundstoff und Zitronensäure.[4] Der Likör fällt mit einem Alkoholgehalt von 15 % Vol. noch unter die EU-Spirituosenverordnung, die mindestens 15 % Alkohol sowie für Liköre zusätzlich mindestens 100 g Zucker pro Liter vorschreibt,[5] so dass für das Produkt zwar Branntwein-, jedoch keine Alkopop-Steuer zu entrichten ist. Die Jostabeere ist eine Kreuzung aus Schwarzer Johannisbeere und Stachelbeere.

Streit um die Eintragung als Marke

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Likör Ficken (2012)

Zunächst verweigerte das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) sowohl die Eintragung der Wort- als auch der Bildmarke mit der Begründung, der Name Ficken verstoße gegen die guten Sitten. Daher wandte sich das Unternehmen an das als Beschwerdeinstanz zuständige Bundespatentgericht, das am 3. August 2011 bzw. 28. September 2011 beiden Beschwerden stattgegeben und die Zurückweisungsbeschlüsse des Deutschen Patent- und Markenamts aufgehoben hat.[6] Seitdem sind die Marken im Markenregister des DPMA eingetragen.[7][8] Sie erstrecken sich unter anderem auf Kleidung, Mineralwasser und Fruchtsaftgetränke sowie alkoholische Getränke;[9] zudem vertreibt der Hersteller zahlreiche Merchandising-Artikel unter der Marke.

Das Bundespatentgericht begründete seine Entscheidung mit der fortschreitenden Liberalisierung von Sitte und Moral. So habe das Wort ficken einen Eintrag im Duden und käme als Nachname 67 mal im Telefonbuch vor. Auch die Filme Fickende Fische und Baise-moi (Fick mich!) sowie das Theaterstück Mesalliance, aber wir ficken uns prächtig wurden in der Urteilsbegründung genannt.[10] Zudem beinhalte das markenrechtliche Eintragungsverfahren keine moralische und geschmackliche Prüfung. Lediglich grob anstößigen und diskriminierenden Markenanmeldungen solle der Zugang zum öffentlichen Register verwehrt bleiben.[11]

Jugendschutz

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Im Vorfeld des bundesweiten Wettkampfes für Feuerwehrleute 2010 in Bruchköbel-Roßdorf am 4. September 2010 drohte der Deutsche Feuerwehrverband, Bruchköbel als Wettkampfort zu streichen, weil über das Internet ein Halli-Galli-Drecksau-Package mit zehn kleinen Ficken-Flaschen als Beiwerk zum Gruppen-Eintritt für eine Flash-Over-Party durch die Freiwillige Feuerwehr Roßdorf angeboten wurde. Bis zur Deaktivierung des Angebots wurden 22 davon verkauft.[12][13]

Als Nicht-Mitglied im Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure[14] unterliegt das Unternehmen nicht den Selbstbeschränkungen der deutschen Alkoholbranche, die auf Jugendliche abzielende Werbemaßnahmen verhindern sollen. Die Werbung von Gastwirten kann jedoch dem Jugendschutz unterliegen. Ein Ordnungsamt in Treptow-Köpenick (Berlin) hat im Jahr 2012 Plakatwerbung mit dem Text „Ficken ist schön“ verboten.[15]

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Einzelnachweise

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  1. Anstößiger Name – Werberat rügt Hersteller von Likör Ficken. In: Der Spiegel, 4. November 2008, abgerufen am 26. Januar 2012.
  2. Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft: Jugendgefährdende Alkoholwerbung: Werberat rügt Hersteller von „Partylikör“ aus dem Jahre 2008, abgerufen am 28. Januar 2012
  3. Deutscher Werberat: Jugendgefährdende Alkohol-Werbung - Werberat rügt Hersteller von „Partylikör“ (Memento vom 6. November 2010 im Internet Archive) 2008, aufgerufen am 31. Oktober 2012
  4. Herstellerangaben, abgerufen am 17. April 2014.
  5. Spirituosenverordnung EG Nr. 110/2008 (PDF), Anhang II Nr. 32.
  6. Bundespatentgericht in der Sache Markenanmeldung 30 2009 018 699.5 – Wortmarke Ficken (PDF; 46 kB)
  7. Wort- und Bildmarken der EFAG GmbH & Co. KG beim Deutschen Patent- und Markenamt: Registernummer: 302008053695, Registernummer: 302009018699; Stand der Registerauskunft: 19. Dezember 2015.
  8. Kurioses Schnaps-Urteil: „Ficken“ ist jetzt erlaubt. In: Berliner Kurier, 14. September 2011, abgerufen am 27. Januar 2012.
  9. Patentstreit Getränkehersteller schützt „Ficken“ als Marke. In: Der Spiegel, 13. September 2009, abgerufen am 28. Januar 2012.
  10. Kuriose Markennamen: Wunderbar, so ein Reichstagsbrand! Prost! (Memento vom 29. Dezember 2011 im Internet Archive) news.de, 23. Oktober 2011, abgerufen am 1. Februar 2012.
  11. BPatG: FICKEN ist gesellschaftsfähig – Marke für Bekleidung und Getränke nicht sittenwidrig. kpw-law.de.de, 14. September 2011, abgerufen am 25. November 2018.
  12. „Ficken“ mit der Feuerwehr. In: Frankfurter Rundschau, 2. August 2010, aufgerufen am 31. August 2012.
  13. "Ficken" mit der Feuerwehr. In: fr.de. 24. Januar 2019, abgerufen am 30. Januar 2024.
  14. Mitglieder des BSI, abgerufen am 17. April 2014.
  15. Partyschnaps stößt auf Widerstand in der Hauptstadt. In: Schwäbische Zeitung, 24. Januar 2012, abgerufen am 26. Januar 2012.