Fachverband

freiwilliger Zusammenschluss von Personen, Körperschaften und juristischen Personen unter fachlichen Gesichtspunkten zur Vertretung gemeinsamer Interessen

Fachverband bezeichnet den freiwilligen (Deutschland) Zusammenschluss von Personen, Körperschaften und juristischen Personen unter fachlichen Gesichtspunkten zur Vertretung gemeinsamer Interessen. Der Fachverband ist eine Form des Interessenverbandes, Fachverbände von Unternehmen sind meist Branchenverbände, sonst gibt es auch Fachverbände als branchenspezifische Abteilungen von Wirtschaftsverbänden.

Organisation

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Ein Fachverband finanziert sich meist aus den Mitgliedsbeiträgen und Spenden. Die Mitglieder wählen den Vorstand und den Vorsitzenden, die in der Regel ehrenamtlich tätig sind. Die Geschäftsführung wird meist durch hauptamtliche Mitarbeiter bestritten. Oft erfolgt die Herausgabe einer Verbandszeitschrift, die für die Mitglieder kostenlos ist.

Regionen

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Deutschland (Auswahl)

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Österreich

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Als Fachverband bezeichnet man in Österreich speziell die Vertretungen der einzelnen Berufsgruppen innerhalb der Wirtschaftskammer Österreich (Bundeskammer), z. B. der Fachverband der Film- und Musikindustrie (FAMA) bzw. der Fachverband der Mineralölindustrie. Die Fachverbände der Bundesparte „Gewerbe und Handwerk“ werden als Bundesinnung bezeichnet und die Fachverbände der Bundessparte „Handel“ werden als Bundesgremium bezeichnet.[1]

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. Wirtschaftskammer Österreich: Strukturen der Wirtschaftskammern Österreichs. Abgerufen am 11. Juli 2023 (deutsch).