Einkammersystem

Parlament, das nur aus einer Kammer besteht

In einem Einkammersystem (auch Unikameralismus) hat das Parlament nur eine Kammer (Einkammerparlament). Somit hat eine Versammlung von Parlamentariern die gesamte (insbesondere gesetzgebende) Staatsgewalt inne. Dadurch können intraparlamentarische Blockaden – d. h., dass eine Kammer die Vorstöße der anderen durch ein Veto oder Ähnliches verhindert – vermieden werden.

  • Staaten mit Einkammersystem
  • Staaten mit Einkammersystem und Beratungsorgan
  • Staaten mit Zweikammersystem
  • Staaten ohne separate Legislative
  • Keine Daten verfügbar
  • Das Gegenstück dazu ist das Zwei- oder das sehr seltene Dreikammersystem.

    Politikwissenschaftliche Einordnung

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    Das politikwissenschaftliche Kriterium der Parlamentsstruktur ist nach Lijpharts Konsens- und Mehrheitsdemokratietypologie[1] zu zwei idealtypischen Formen definiert: der mehrheitsdemokratische Unikameralismus (Einkammersystem) einerseits und der konsensdemokratische Bikameralismus (Zwei- bzw. Mehrkammersystem) anderseits. Die Parlamentsstruktur gehört zur Analyse-Dimension des Föderalismus bzw. Unitarismus.

    Beispiele

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    Etwa die Hälfte aller souveränen Staaten besitzen Einkammersysteme, darunter der zweitbevölkerungsreichste Staat, die Volksrepublik China.

    Einkammersysteme sind beispielsweise in folgenden Staaten existent:

    Einzelnachweise

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    1. Yale University Press: Democracies: Patterns of Majoritarian and Consensus Government in Twenty-One Countries. In: jstor.org. ITHAKA, New York, 18. Mai 2019, archiviert vom Original am 5. Februar 2022; abgerufen am 1. März 2022 (englisch).  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.jstor.org