Eingangsformel

Formel, die ein Urteil vor Gericht einleitet

Als Eingangsformel gerichtlicher Entscheidungen, insbesondere von Urteilen, werden häufig feststehende Phrasen verwendet, die sich je nach Land und Zeit, teilweise auch je nach Gericht, unterscheiden.

Deutschland

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Eingangsformel beim Bundesgerichtshof

Gegenwart

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Vergangenheit

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Kirchliche Gerichte

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  • Im Namen der Evangelischen Kirche in Deutschland: Kirchengerichte der EKD[5]
  • Im Namen der Deutschen Bischofskonferenz auf Grund eines Mandats des Heiligen Stuhls: Arbeitsgerichte der DBK

Liechtenstein

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Österreich

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Weitere Länder

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Im Namen des Volkes

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Im Namen der Republik

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Im Namen des Gesetzes

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Im Namen des Monarchen

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Im Namen Gottes

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  • Danemark  Dänemark: Thi kendes for ret (Daher für Recht erkannt)

Einzelnachweise

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  1. § 25 Abs. 4 BVerfGG sowie die Urteile (grundsätzlich nicht aber die Beschlüsse) aller Fachgerichte (§ 311 Abs. 1 ZPO; § 268 Abs. 1 StPO; § 117 Abs. 1 Satz1 VwGO; § 105 Abs. 1 Satz 1 FGO; § 132 Abs. 1 Satz 1 SGG); ebenso § 246 Abs. 1 StPO-DDR;
  2. Art. 25 Abs. 1 BayVfGHG
  3. Art. 72 Abs. 1 LVerf NRW
  4. Oestmann, Wege zur Rechtsgeschichte: Gerichtsbarkeit und Verfahren, Köln u. a. 2015, S. 262.
  5. § 18 KiGG.EKD
  6. Art 95 Landesverfassung.
  7. Art. 82 Abs. 2 B-VG