Dreckiges Dutzend

weltweit verbotene teratogene persistente Chlorkohlenwasserstoffe

Die als Dreckiges Dutzend (englisch dirty dozen) bekannten zwölf Giftstoffe (u. a. Pflanzenschutzmittel, Industriechemikalien und Nebenprodukte von Verbrennungsprozessen) wurden durch die POP-Konvention bzw. das Stockholmer Übereinkommen vom 22. Mai 2001 weltweit verboten. Das UN-Abkommen trat mit der Unterzeichnung Frankreichs am 17. Mai 2004 in Kraft. Alle zwölf Giftstoffe sind organische Chlorverbindungen und stehen im starken Verdacht, karzinogen, mutagen und teratogen zu wirken. Ihre Gefährlichkeit resultiert vor allem aus möglicher Bioakkumulation (Anreicherung im Gewebe), Persistenz (Langlebigkeit), hoher Toxizität (Giftigkeit) sowie der Möglichkeit zum Ferntransport (z. B. in der Nahrungskette oder durch andere Mechanismen). Einzelne der Stoffe sind auch als endokrine Disruptoren bekannt. Ab 2009 sind weitere Stoffe in das Stockholmer Übereinkommen aufgenommen worden.

Die zwölf betroffenen Stoffe bzw. Stoffgruppen

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Struktur Name Beschreibung
 
Struktur von Aldrin
Aldrin Insektizid
 
(Stoffgemisch)
Chlordan Insektizid
 
Struktur von Dieldrin
Dieldrin Insektizid
 
Struktur von DDT
Dichlordiphenyltrichlorethan (DDT) Insektizid
 
Struktur von Endrin
Endrin Insektizid
 
(Stoffgemisch)
Heptachlor Insektizid
 
Struktur von Hexachlorbenzol
Hexachlorbenzol (HCB) Fungizid, Getreidetrockenbeizmittel
 
Struktur von Mirex
Mirex Insektizid
 
Struktur von PCB
Polychlorierte Biphenyle (PCB) Industriechemikalien
 
Struktur von PCDD
Polychlorierte Dibenzodioxine
(PCDD, „Dioxine“)
Nebenprodukte von Verbrennungsprozessen
 
Struktur von PCDF
Polychlorierte Dibenzofurane
(PCDF, „Furane“)
Nebenprodukte von Verbrennungsprozessen
 
(Stoffgemisch)
Toxaphen („Camphechlor“) Insektizid
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