Diskussion:Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 2003:6:215B:87EA:8DE3:4CE2:63E3:2CC7 in Abschnitt Regelungszweck

§ 8 Abs. 1

Bearbeiten

Sehe ich das richtig, dass sogar das Aufstellen eines Geldausgabeautomaten in Deutschland genehmigungpflichtig ist? [1] [2] (Verstoß wäre Vergehen gem. § 31 [3]) --93.133.102.248 10:19, 20. Mär. 2016 (CET)Beantworten

Regelungszweck

Bearbeiten

Der fehlende Rechtsrahmen weltweit wird auch nicht durch dieses Gesetz geschaffen. --2003:6:215B:87EA:8DE3:4CE2:63E3:2CC7 23:33, 25. Jun. 2023 (CEST)Beantworten