Diskussion:Völkermord

Letzter Kommentar: vor 1 Tag von Hlambert63 in Abschnitt Anklagen gegen Israel
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Kategorie:Verurteilte Person (Völkermord)

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Radovan Karadzic Der serbische Nationalist Radovan Karadzic ist zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Richter des Uno-Tribunals in dem Berufungsverfahren in Den Haag sprachen ihn wegen Völkermords, Kriegsverbrechen sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig. Links: http://www.spiegel.de/politik/ausland/radovan-karadzic-ex-serbenfuehrer-zu-lebenslanger-haft-verurteilt-a-1258804.html Urteil: http://www.irmct.org/sites/default/files/casedocuments/mict-13-55/appeals-chamber-judgements/en/190320-judgement-karadzic-13-55.pdf Seite 8847 http://www.irmct.org/en/news/appeal-judgement-case-prosecutor-v-radovan-karad%C5%BEi%C4%87-be-rendered-20-march-2019

Völkermord an Bengalen

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da steht "vowiegend an Hindus". Nach meinen Informationen und der engl.spr. Wikipedia waren die meisten Opfer Muslime. Es ging erst gegen Studenten, gegen Intellektuelle. Auch die Massenvergewaltigung gingen vor allem gegen Musliminnen. (Der Anteil der Toten unter Hindus wird wohl höher sein, aber in absoluten Zahlen sind Muslime die Hauptleidtragenden) --2A02:8109:B6A2:5500:0:0:0:1D90 19:33, 17. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Anklagen gegen Israel

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(bzw. Kapitel Völkermord#Laufende Verfahren vor dem Internationalen Strafgerichtshof; ergänzt --Hlambert63 (Diskussion) 15:01, 30. Jun. 2024 (CEST))Beantworten

Jetzt will sich Spanien der Klage Südafrikas anschließen. Gehört das nicht auch schon zu den laufenden Klagen? --Hlambert63 (Diskussion) 20:13, 29. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Bitte nicht den Internationalen Gerichtshof mit dem Internationalen Strafgerichtshof verwechseln. Das sind zwei unterschiedliche Gerichte, deren Verfahren sich deutlich voneinander unterscheiden. Zu Recht finden sich die Verfahren vor Letzterem in Artikel und die vor Ersterem nicht. (Unterstreichung durch mich). --FrancisMortain (Diskussion) 00:00, 30. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Ja, beide Gerichte unterscheiden sich. Aber der IGH beschäftigt(e) sich genauso mit Völkermord, nicht nur wegen Israel, sondern auch der Ukraine. Dann müsste der IGH in diesem Lemma auch erwähnt werden, und wenn die juristischen Umstände anders sind, müsste man die laufenden (und evtl. zu erwartenden) Verfahren in ein Kapitel (IMHO hinter dem Geschichtskapitel?) auslagern, welche nach IGH und IStGH unterscheidet. Es geht ja hier nicht nur um den IStGH, oder? --Hlambert63 (Diskussion) 15:01, 30. Jun. 2024 (CEST)Beantworten