Diskussion:Subsumtionsirrtum

Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von 92.224.150.79 in Abschnitt Subsumtionsirrtum/Verbotsirrtum

Oma tauglich?

Bearbeiten

Hallo,

hatte gedacht, es wäre verständlich. Ist doch eigentlich klar strukturiert und immer ein kleines Beispiel. Man könnte allerdings noch die umgekehrten Verbotsirrtümer darstellen. Konkreten Vorschlag deinerseits? cu (nicht signierter Beitrag von 87.176.92.206 (Diskussion | Beiträge) 19:49, 18. Mai 2009 (CEST)) Beantworten

Hallo, Oma Test der Artikel ist bestimmt gut geschrieben, nur denke daran

die Menschen die davon keine Ahnung haben, müssen diesen Artikel verstehen. Das war nicht als böse Abischt zu verstehen, sondern eigentlich sollen alle Artikel so geschrieben werden das man als Laie ihn versteht. Daher auch der Oma Test. Versuche noch soviel wie möglich zu verlinken innerhalb des Textes, also Wikilinks. Damit gerade Fachwörter nachzulesen sind. Das ware auf jedenfall gut. Damit mehr Verständnis reinkommt. Und Quellen da würde ein Weblink reichen der das unterstützt was im Text erklärt wird. lieben gruß und weiterhin viel Spass in der WP :) Lohan 09:27, 19. Mai 2009 (CEST)Beantworten

so besser? --Gnom 11:33, 23. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Yo ich find es so besser :) lieben gruß Lohan 07:56, 25. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Subsumtionsirrtum/Verbotsirrtum

Bearbeiten

Da ist was falsch -- das hier ist der Artikel über Subsumptionsirrtum; die Aufzählung beginnt mit "Im Verbotsirrtum sind mindestens vier Fälle denkbar:"; und dann sind zwei der Fälle "Subsumtionsirrtum" und "Verbotsirrtum". Erstens gehört eine Aufzählung verschiedener Fälle von Verbotsirrtum in den Artikel zu Verbotsirrtum (was laut dem zweiten Satz ein Oberbegriff von Subsumtionsirrtum ist); zweitens kann Verbotsirrtum nicht einer von vier Fällen von Verbotsirrtum sein. Joriki 17:59, 4. Dez. 2010 (CET)Beantworten


Nein, der Artikel ist schon richtig. Er meint mit "Verbotsirrtum" den "normalen Verbotsirrtum". Das kann man aber schon so sagen. Man kann auch nicht über Subsumtionsirrtümer (NICHT Subsumptionsirrtum!) schreiben, ohne den Verbotsirrtum in all seinen Formen darzustellen. Letztlich sagt der Begriff nichts anderes, als dass der Täter zwar die tatsächliche Sachlage kennt, sie aber falsch bewertet. Er subsumiert sie nicht richtig unter eine Norm. Das sind dann Fälle des Verbots- oder Erlaubnisirrtums. Für einen Laien ist das vermutlich nicht so einfach zu begreifen. Deine Kritik ist so nicht berechtigt. (nicht signierter Beitrag von 92.224.150.79 (Diskussion) 16:06, 13. Jan. 2011 (CET)) Beantworten