Diskussion:Skimming (Betrug)

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von WIKImaniac in Abschnitt Statistik

Fehlerhafte Überschrift

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Das Wort "Betrug" hat in der Überschrift nichts verloren, da Skimming keinesfalls den Tatbestand des § 263 StGB verwirklicht. Allenfalls die Verwendung der hergestellten Karten erfüllt den sog. "Computerbetrug" gem. § 263a StGB. Näheres unter http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/11-06/index.php?sz=9 (nicht signierter Beitrag von 87.77.23.129 (Diskussion) 13:25, 25. Feb. 2015 (CET))Beantworten

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Im letzten Satz steht, dass wenn man nicht grob fahrlässig war die Bank den schaden ersetzt, das stimmt jedoch nicht. Wenn jemand mit einer Karte + Pin Gled abhebt wird das Geld grundsätzlich nicht erstattet.. Das liegt daran, weil die Banken dann meist denken, dass man die Pin weiter gegeben hat o.Ä. aber allgemein gesehen wird Geld, was man via Kate+Pin abgehoben hat NIE zurückerstattet! (nicht signierter Beitrag von 195.14.207.70 (Diskussion) 0:50, 6. Apr 2008 (CEST))

Dazu: Hier http://www.pfiffige-senioren.de/geldautomat.htm#haftung stehen zu dem Thema verschiedene Urteile, hab's nur kurz überflogen, vllt. hilft das bei dieser Frage... Lg (nicht signierter Beitrag von 91.6.15.98 (Diskussion) 10:59, 24. Apr 2008 (CEST))
  1. Das stimmt leider nicht. Die Banken (bzw. deren Versicherungen) ersetzen (zumindest bislang) in aller Regel die entstandenen Schäden. (Sie überprüfen natürlich zuerst, wer am betroffenen Geldautomaten abgehoben hat).
  2. Liebe "Dinah"....informier dich doch mal lieber bevor du einfach Links oder Inhalte löschst!!! (nicht signierter Beitrag von 92.227.72.172 (Diskussion) 0:30, 10. Jun 2008 (CEST))
Ich habe mir den Link angesehen. Der Link weist nicht aus, wer die Inhalte vertritt. Es ist lediglich möglich den Urhebern eine E-Mail zu schicken. Der Link entspricht daher nicht unseren Richtlinien. Insbesondere "Die in einen Lexikonbeitrag eingeflossenen Informationen sollten in ihrer Herkunft transparent und ihrer Art nach nachprüfbar sein."--Kriddl Disk... 07:33, 11. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Mir ist es eigentlich ein Anliegen, dass man nicht nur über diesen Trick berichtet, sondern -weiterführend- Ratschläge gibt, wie man sich vor diesen Betrügern schützt (so gut es eben geht). Da so etwas aber nicht ein "Lexikon" passt, habe ich den Link http://www.abzock-stop.com/abzocke-maschen/abzocke-auf-der-strasse/manipulierter-geldautomat-skimming/menue-id-12.html als "Tips zum Schutz vor Skimming" gesetzt. Die Seite ist übrigens werbefrei und unkommerziell, im Gegensatz z.B. zu SWR3. Auf der SWR3-Seite steht praktisch keine weitere Informationen als im Wiki-Artikel! (Aber manche wehren sich einfach (reflexartig), wenn auch nur kleinste Formulierungen an "ihrem" Artikel ergänzt oder verändert werden.) ...aber letztlich muss das die Gemeinschaft entscheiden..! (nicht signierter Beitrag von 92.227.33.165 (Diskussion) 16:23, 1. Jul 2008 (CEST))

Nun ist es zwar nicht "mein" Artikel, wie von dir dargestellt, trotzdem habe ich den Link einige Male gelöscht. Gründe dafür findest du auf WP:Weblinks. Das wichtigeste in Kürze: "Weblinks sollen es dem Leser ermöglichen, Informationen zu erhalten, die sich beispielsweise aus Platz- oder Aktualitätsgründen nicht in den Artikel integrieren lassen." und "wähle das Beste und Ausführlichste aus, was im Netz zu finden ist." Der von dir verlinkte Artikel ist weder besonders ausführlich, noch enthält er viele weiterführende Informationen, daher bin ich auch heute noch dafür, den Verweis zu entfernen. Sollte dich der SWR3-Link stören, steht es dir jederzeit frei ihn zu löschen oder einen durch einen besseren (!!) zu ersetzen.Hodihu 20:20, 1. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Einleitungssatz ergibt keinen Sinn

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Skimming ist ein englischer Begriff für eine Methode, illegal die Daten von Kreditkarten oder Bankkarten auszuspähen. "Beim Skimming werden illegal Kartendaten erlangt, indem Daten von Magnetstreifen ausgelesen und auf gefälschte Karten kopiert werden."[1]

Wie kann man denn Daten auf gefälschte Karten kopieren? Die Karten sind ja nicht gefälscht, sondern es sind Kartenrohlinge auf die eine andere Karte, von mir aus unrechtmäßig, kopiert wird. Da ist aber nix falsches oder gefälschtes dabei. Sondern es ist eine simple Kopie. Die Karte ist ja erst dann gefälscht, wenn man versucht den Eindruck zu erwecken es wäre das Original. Der Automat wiederum unterscheidet nicht zwischen Kopie und Original und, wenn man ihm eine Kopie unterschiebt, dann ist es so gedacht, dass auch diese akzeptiert wird. Man muss also nichts fälschen, sondern es reicht eine Kopie der Karte und die Pin des Benutzers, um Geld abzuheben.

Skimming am Türöffner

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Die meisten Türöffner überprüfen nur das Vorhandensein eines Magnetstreifens auf der Karte. Daher macht es Sinn zwei Karten zu verwenden. Eine für den Zutritt und die EC-Karte für das Geldabheben. Kann das bitte jemand als Tipp zum verhindern von Skimming mit in den Artikel aufnehmen.

Skimming-Geräte

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Vielleicht wäre es auch interessant zu erfahren, wer diese hochentwickelten Skimming-Geräte eigentlich herstellt. Die Fertigung muss ja regelrecht industriell sein. Da auch das Anbringen dieser Dinger einen hohen Grad an Professionalität erfordert, wundert es mich immer wieder, dass diese Leute nicht legal in irgendwelchen gut bezahlten Stellungen arbeiten.--80.141.199.39 11:31, 24. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Rohlinge nicht ersetzt?

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Da Magnetkartenrohlinge jedoch viel billiger sind als Smartcards, werden diese von den Banken nicht ersetzt.

Stimmt das wirklich? Dass das erst allmählich geht, ist schon klar, aber ...--80.141.224.124 21:34, 24. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Nö, das ist obsolet oder eine Legende. Das Problem ist, das Chip-Karten z.B. in Nordamerika nicht funktionieren. Die meisten Kunden wollen aber möglichst weltweit Geld beziehen. Ich habe das jetzt im Text korrigiert. Übrigens: Einige Banken (in der Schweiz) erwägen jetzt, den Bezug über Magnetstreifen nur dann zu gewähren, wenn vom Kunden ausdrücklich gewünscht. --Re probst 13:38, 18. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Einfacher Schutz: Magnetstreifen zerstören

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Wenn ich zwei EC-Karten habe und bei einer (die natürlich einen Chip hat), den Magnetstreifen zerstöre, dann kann ich damit in Deutschland weiterhin Geld abheben und kann nicht Skimming-Opfer werden. Die zweite Karte benutze ich dann nur als Türöffner oder im Notfall. Vielleicht reicht auch eine abgelaufene Karte zum Türöffnen. Habe ich da was übersehen? --WielandP 18:53, 24. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Wenn es dir reicht, an inländischen Automaten Geld abzuheben funktioniert das. Davon konnte ich mich unfreiwillig überzeugen, als sich bei meiner Karte der Magnetstreifen abgelöst hat. Mit der Karte bezahlen sowie Abheben im Ausland, funktioniert dann aber oft nicht mehr. Als Postbankkunde konnte ich auch in Postagenturen kein Geld mehr abheben.--Trockennasenaffe 15:36, 28. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Statistik

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Weiß jemand, wie die Statistik für die Jahre nach 2011 aussieht und könnte sie vielleicht sogar in den Artikel einarbeiten? (nicht signierter Beitrag von 80.144.207.125 (Diskussion) 10:56, 30. Jul 2015 (CEST))

Hallo, kürzlich habe ich in einem Zeitungsartikel Daten aus den Jahren 2011–2013 und 2019–2020 gesehen. Diese habe ich soeben im Artikel ergänzt. Gruß --WIKImaniac 07:30, 15. Feb. 2021 (CET)Beantworten