Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Menschenwürde“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Abschnitt Deutschland

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Im Verhältnis zur sonstigen Artikellänge ist der Teil zu Deutschland massiv überdimensioniert. Ich schlage daher vor, den derzeitigen Text in einen eigenen Artikel „Menschwenwürde (Deutschland) auszulagern und das Wesentliche zusammenzufassen. (Dabei wäre – dem Baustein folgend – vieles zu überprüfen, zu belegen und gegebenenfalls zu löschen.) Wenn ich könnte, täte ich es eigenständig. Da ich mich jedoch nicht mit der Dogmatik, Rechtsprechung, Tragweite und Geschichte des Art. 1 GG auskenne, bin ich dazu leider nicht fähig.--FWS AM (Diskussion) 11:18, 4. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Die Menschenwürde, wie sie im deutschen Verfassungsrecht verstanden wird, ist meiner Ansicht nach kaum zu verstehen ohne die historischen Grundlagen, insbesondere die Definition nach Kant. Daher wäre ich dagegen, beides auseinanderzureißen. --Pistazienfresser (Diskussion) 13:13, 6. Nov. 2023 (CET)Beantworten
+1. In Menschenwürde (Schweiz) fehlt mir gerade eine solche Grundierung. Außerdem ist dieser Artikel so kurz, dass er ohne weiteres hier ergänzt werden könnte, es bräuchte keinen eigenen Artikel dafür. Gegen Trennung, für eine Eingliederung. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 16:06, 6. Nov. 2023 (CET)Beantworten
Danke für eure Antworten, die mir einleuchten. @Aschmidt. Was den Artikel zur Schweiz angeht: Ja, er ist kurz; das wird aber nicht so bleiben. Ich bin einfach noch nicht dazu gekommen, die Literatur zum Thema zu sichten (alleine die Beiträge im St. Galler und Basler Kommentar umfassen mehr als 150 Seiten; hinzu kommen Monographien und die bundesgerichtliche Rechtsprechung). Ich bin eher der Meinung, dass die philosophischen und historischen Grundlagen in diesem Artikel, die Ausprägung in den einzelnen Rechtsordnungen in separaten Artikeln dargestellt werden muss, in denen kann das Wichtigste zu den Grundlagen zusammengefasst und auf diesen Artikel dann verwiesen werden. Derzeit ist der Umfang des Artikels noch im Rahmen. Wenn nun aber ausführliche Abhandlungen zur Rechtslage in der Schweiz, in Österreich und noch im angelsächsischen Raum eingefügt werden, platzt er aus allen Nähten. Abgesehen davon ist das Kernthema, die Menschenwürde an sich und deren Entwicklung in Geschichte und Philosophie, hingegen eher zu kurz dargestellt. Aber lassen wir's, so wichtig ist das nicht.--FWS AM (Diskussion) 17:32, 6. Nov. 2023 (CET)Beantworten
Das ist ein zentrales Thema der Rechtsphilosophie und des Verfassungsrechts, kann also gar nicht nicht so wichtig sein (Vorsicht, doppelte Verneinung). :) Du siehst jedenfalls, dass solche redaktionellen Fragen eine große Bedeutung haben, weil es darum geht, den Zuschnitt der Artikel festzulegen. Auch dein neuer Artikel zum Schweizer Recht ist nicht ohne weiteres zu verstehen, wenn man den rechtsphilosophischen Teil weglässt und sich ganz auf die Kommentarliteratur beschränkt. Es wird nicht anders gehen, als die wesentlichen Voraussetzungen und Bezüge zur Rechtsphilosophie mit einzubeziehen. Ich bin kein Freund von Ausgliederungen, weil es immer zu solchen Problemen führt, wie wir sie hier angesprochen haben. Es ist viel einfacher zu schreiben und viel interessanter zu lesen, wenn man die Dinge zusammenbehält, die zusammengehören. Und die „deutsche“ Menschenwürde hat schon etwas mit der „Schweizer“ Menschenwürde zu tun, oder? :) Ein Vorschlag: (1) Da du dich mit dem Schweizer Recht auskennst, nimm soviel Rechtsphilosophie mit in deinen Artikel hinein, wie es nötig ist. (2) Und vielleicht beginnst du auch damit, bevor du die Dogmatik noch weiter ausbaust. Nur ein Vorschlag. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 20:10, 6. Nov. 2023 (CET)Beantworten
Das ist ein guter Vorschlag. Ich schaue mal, was ich dazu so finde. Liebe Grüsse, --FWS AM (Diskussion) 10:29, 7. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Menschenwürde als Summe aller Grund- und Menschenrechte

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Dieser unbelegte Abschnitt scheint jedenfalls für mich, der die Schweizer Grundrechtsdogmatik kennt, nicht besonders plausibel. Ist das eine in anderen Staaten tatsächlich vertretene Auffassung? Sollte dem so sein, wären unbedingt Belege nachzutragen. --FWS AM (Diskussion) 12:55, 1. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Stimmt zumindest nicht mit der ganz herrschenden Meinung in Deutschland überein: Im Gegensatz zu anderen Grundrechten soll es bei der Menschenwürde keine Rechtfertigung geben, so dass ein Eingriff immer gleich einer Verletzung ist. Nur ein Kernbereich der anderen Grundrechte soll auf der Menschenwürde beruhen, hinsichtlich des Asylrechts soll nach dem BVerfG sogar kein Menschenwürde-Kern vorhanden sein, siehe Ewigkeitsklausel#Umfang. --Pistazienfresser (Diskussion) 13:53, 1. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Genau, das dachte ich auch. Zu behaupten, sämtliche Grundrechte bildeten Teilgehalte der Menschenwürdegarantie, ergibt schon allein wegen der Möglichkeit des Eingriffs wenig Sinn. Außerdem kann ja jeder Unfug als Grundrecht festgelegt werden – „jeder Mensch hat das Recht auf einen roten Kugelschreiber bei Grundschuleintritt“ (Art. 1a GG :)) –, was dann, dieser Logik folgend, zur Anerkennung der Würde des Menschen gehörte. Sollte das aber eine in DE vertretene Minderheitenmeinung sein, könnte man sie, ohne die Grundrechte einzeln aufzuzählen, kurz erwähnen mit dem Hinweis, dass das BVerfG das nicht so sieht. --FWS AM (Diskussion) 14:47, 1. Jul. 2024 (CEST)Beantworten