Diskussion:Maik Bunzel

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Alte Umweltsau in Abschnitt Bodybuilder im Einleitungssatz?

Examensnoten

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Im Artikel heißt es aufgrund eines Artikels im Tagesspiegel: Der ehemalige Sänger der Neonazi-Band „Hassgesang“ hatte demnach nach einem Einserabitur Jura in Berlin studiert, ein hervorragendes zweites juristisches Staatsexamen abgelegt und sich daraufhin erfolgreich für das Richteramt in Oberfranken beworben.

Bin darüber gestolpert, dass jemand, der in Berlin wegen schlechter Examensnoten abgelehnt wird, es schaffte, in Bayern Richter zu werden - das spricht gegen die Alltagserfahrung, und tatsächlich gibt es mindestens zwei Belege, die dagegen sprechen:

1. In dem unter Fußnote 3 zitierten Artikel der Potsdamer Zeitung steht: Ursprünglich stammt er aus Cottbus, machte sein Abitur mit Bestnoten, zog dann nach Teltow (Potsdam-Mittelmark) und studierte Jura in Berlin – sein Abschluss wieder mit besten Noten.

2. Die Nürnberger Zeitung am 16.10.2014: Der ehemalige Sänger der Neonazi-Band „Hassgesang“ hatte demnach nach einem Einserabitur Jura in Berlin studiert, ein hervorragendes zweites juristisches Staatsexamen abgelegt und sich daraufhin erfolgreich für das Richteramt in Oberfranken beworben.

Vielleicht will das jemand korrigieren. (nicht signierter Beitrag von Bleiweiss (Diskussion | Beiträge) 16:20, 31. Aug. 2016 (CEST))Beantworten

Änderungsvorschläge des Betroffenen

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Leider werden meine Änderungen - obwohl aus erster Hand - rückgängig gemacht. Den Willkommensgrüßen einiger User - oder auch solchen Kommentaren - entnehme ich eine deutliche Missgunst meiner Person gegenüber. Da ich wenig Sinn darin sehe, mit derlei Menschen in eine längere Diskussion einzutreten, möchte ich auf Folgendes hinweisen:

Die im Artikel wörtlich zitierten Liedtexte wurden im Jahre 2003 veröffentlicht. Die vom Pseudonym Thomas Kuban in Bezug genommenen Liedtexte entstammen Demotapes der Jahre 2000 und 2001 - zur Zeit ihrer Genese war ich 15. Ich halte es für angebracht, dies im Artikel zu kennzeichnen, denn es liegt mir fern, heute Vergleichbares von mir zu geben. Die Band "Hassgesang" gibt es bereits seit Ende 2010 nicht mehr, auch wenn gelegentlich alte Lieder auf irgendwelchen "Sammelwerken" wieder auftauchen. Die Liedtexte dieser Band ab dem Jahre 2005 sind zudem mit den vorbezeichneten Liedtexten inhaltlich überhaupt nicht vergleichbar. Der Hinweis im Artikel, zuletzt 2010 sei ein Tonträger von Hassgesang einem absoluten Verbreitungsverbot unterworfen worden, ist falsch. Dies wird auch in der Quelle deutlich (es geht dort um die Demos von 2000 und 2001 und um das Album von 2003 - nur diese Tonträger wurden in Teil B der Liste bei der BPjM aufgenommen).

Es trifft auch nicht zu, dass ich in Brandenburg gemeldet blieb, während ich von Oktober 2013 bis Oktober 2014 in Mainleus (Oberfranken) wohnte und als Richter in Lichtenfels arbeitete.

Meinethalben könnte der Artikel insgesamt wegen Irrelevanz gelöscht werden; zumindest die von mir angeregten Änderungen wären sachgerecht, sofern den Autoren an seriöser Information gelegen ist.

Maik Bunzel (08:18, 7. Nov. 2016 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Nun, ich hätte ja eigentlich weltanschaulich passender grüßen wollen, aber das wäre dann leider problematisch hinsichtlich §86a StGB geworden (für unsere Leser aus der Ostmark: das entspricht im Altreich der "Wiederbetätigung") --Feliks (Diskussion) 09:11, 7. Nov. 2016 (CET)Beantworten
Immerhin wurde im Artikeltext auf Dr. Hassgesang verzichtet. Die Fakten im Artikel sind hingegen ausreichend belegt. --2003:86:2F03:1800:C4D6:442E:B970:4102 09:20, 7. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Der Artikel behauptet nicht, dass Bunzel die inkriminierten Äußerungen heute getätigt hat. Er sagt lediglich, dass es Äußerungen Bunzels sind und nennt hierfür eine seriöse Quelle. Gert Lauken (Diskussion) 18:32, 23. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Bodybuilder im Einleitungssatz?

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Hätte ihne sein Boybuilding relevant gemacht? --Alte Umweltsau (Diskussion) 19:58, 30. Mär. 2021 (CEST)Beantworten