Diskussion:Liste der Wappen in Deutschland

Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von 88.71.56.215 in Abschnitt Falsche Wappendarstellung

==Mittleres bayerisches Wappen?==hi Es gibt anscheinend noch ein mittleres bayerisches Wappen! Schauen Sie sich mal die bayerischen Polizeiuniformen an. Beim Länderwappen ist weder das große, noch das kleine abgebildet, sondern eine Mischung. Die Löwen etc. des großen Wappens sind da, aber in der Mitte befindet sich nur das Rautenwappen, nicht die Wappen der Regierungsbezirke!

Die zwei fehlenden großen Wappen

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Wäre schön, wenn jemand die zwei fehlenden großen Wappen, nämlich von Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern, in den Artikel einfügen könnte.

Neuaufteilung

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Ich denke, wir sollten eine andere Aufteilung vornehmen, nämlich eine zeitliche, dass wir dann haben:

  • Deutsches Reich (von, bis)
  • Weimarer Republik
  • Deutschland (NS)
  • Deutschland (Bundesrepublik)
  • Deutschland (DDR)
  • Deutschland nach 1990
    • Bayern: Kleines, Mittleres, Großes W.
    • Bremen: Kleines, Mittleres, Großes W.
    • Sachsen: Kleines, klass. Signet, mod. Signet
    • ...

Ich werde mal versuchen, auf einer Projektseite die Daten zu sammeln: Wikipedia:Wappen/Deutschland N3MO 16:18, 21. Apr 2006 (CEST)

Mittlere Wappen

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Fand nur auf http://www.ngw.nl/int/dld/h/hamburg.htm den Hinweis zum Mittleren Wappen Hamburgs. N3MO 15:16, 4. Mai 2006 (CEST)Beantworten

 
Niedersachsen-Symbol

Jemand schrieb, die übrigen Bundesländer besitzen keine Signets, dann fand ich aber dieses von Niedersachsen. Zählt das dazu? Oder gibt es irgendeine Liste mit allen deutschen Signets? N3MO™ 16:46, 26. Jul 2006 (CEST)

Auch der Freistaat Thüringen hat ein Landessignet (Link) - könnte das bitte jemand ergänzen.

Name des Artikels komisch

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Dieser Artikel heißt "Liste der Wappen in Deutschland", spricht aber über alle historischen Wappen angefangen mit Deutscher Bund (was nicht "Deutschland" war), dann das Deutsche Reich (ebenfalls nicht "Deutschland" im heutigen Sinne) und die Deutsche Demokratische Republik. Alles sehr bunt gemischt und verwirrend, es wüde mehr Sinn machen separate Artikel aufzustellen, sowas wie "Liste der Wappen des Deutschen Bundes" und "Liste der Wappen der Deutschen Demokratischen Republik", etc. Marzahn 21:43, 27. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Der Artikel hieß auch ursprünglich "Liste der Wappen deutscher Länder", was ich persönlich logischer fand, zumal es analog dazu ja den heute noch so lautenden Artikel Liste der Flaggen deutscher Länder gibt, aber irgendwann wurde dieser Artikel hier wohl umbenannt. --David Liuzzo 23:16, 27. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
Schwieriger als die Bezeichnung Deutschland für die deutschen Länder nach 1871 finde ich so Artikel, wie Deutschland im Mittelalter und v.a. Deutschland im Frühmittelalter. Aber das Neuzeitliche Deutschland ist doch umgangssprachlich anerkannt - wie in z.B. Deutschland ein Wintermärchen und Deutschland, Deutschland über alles. Also kein Problem. N3MO 23:26, 27. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

DDR-Bezirkswappen

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Ich finde, dass diese Wappen nicht wirklich in diese Liste passen, da es sich bei jedem Bezirk nicht um ein eigenes Wappen sondern schlicht um das Stadtwappen der Bezirkshauptstadt handelt. Ich wäre demnach also dafür, sie zu entfernen. --David Liuzzo 16:36, 27. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Richtig, aber sie wurden ja genutzt von den Bezirken, die weit über die Stadt hinausgingen. Von Rostock weiß ich, dass der Bezirk später sogar noch ein eigenes Wappen erhielt. Ich hab die Abbildung aber grad nicht zur Hand … naja, wäre schön, diese mal hinzuzufügen. --N3MO 16:45, 27. Dez. 2006 (CET)Beantworten
Außer als Schmuck bei Veranstaltungen, auf denen die Bezirke irgendwie repräsentiert werden sollten, sowie auf einer Briefmarkenserie wurden sie nicht eingesetzt. Im amtlichen Gebrauch bei Bezirken, Kreisen und Gemeinden war nur das DDR-Wappen mit entsprechender Umschrift in Stempeln, Siegeln usw. zulässig. --176-617 12:23, 19. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Ich entferne nun den Abschnitt. Die Wappen waren weder für die Bezirke noch für die Bezirksstädte amtlich und gehören daher nicht hierher. --Blauer uhu 11:37, 14. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

rv Überschriften

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Hallo N3MO, du bist jetzt zwar auch schon ein Jahr dabei, aber ich möchte dich bitten doch mal den Artikel Wikipedia:Formatierung zu lesen. Besonders den Abschnitt zu den Überschriften. Gruß --Jörg 22:49, 27. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Gehören die Landeszeichen hier rein?

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Der Artikel geschäftigt sich laut Titel mit den WAPPEN. Ist es also wirklch sinnvoll, dass sich hie rmit den Landeszeichen beschäftigt wird, für diese gibt es doch einen eigenen Artikel. Im Artikel Flaggen wird sich ja auch nicht mit Wappen beschäftigt, warum soll sich also iM Artikel Wappen mit den Wappenzeichen beschäftigt werden? Und wenn sie drin beliben sollten, dann könnte man noch das von Hessen ergänzen http://www.hessen.de/irj/HMdI_Internet?cid=bca193cf4f82c5d5a4b45ecc90722215 --217.95.180.186 21:59, 12. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Wenn du eine vernünftige Liste der Signets erstellen möchtest, kannst du das gern machen, ich finde, das ist eine gute Idee, dann schreiben wir an die Stelle hier einfach Siehe auch: … und gut ist. --N3MO 10:34, 13. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Ich kann soetwas leider nicht. Da muss ich mich erstmal einlesen und es dann werde ich mich drum kümmern. Weiß hier übrigens jemand, ob JEDES Bundesland ein solches Wappenzeichen zur Verfügung stellt?--217.95.140.55 20:49, 14. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Kann ich nicht sagen. Aber ich kann mir gut vorstellen, dass es z.B. Gesetze gibt, dass jedes eines führen darf. Dazu wäre sehr interessant, seit wann, da das ja doch einen gewissen Wandel von den historischen Wappen zu modernen Logos darstellt. Das ist ja auch grafisch an Wappen zu sehen. Was ich aber grad sah, war, dass unter dem Lemma Wappenzeichen eine quasi Liste ja schon existiert. Die müsste also nur ergänzt werden, wenn nötig. (Vergiss bitte nicht, deine Beiträge zu unterschreiben - wenn du außerdem hier mitarbeiten möchtest, empfehle ich außerdem wegen des Wiedererkennungswertes und des Kommunikationsfaktors dazu einen Account.) Gruß, --N3MO 20:07, 14. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Sorry, dass ich vergessen habe, zu unterschreiben! Habe die Liste jetzt also mit allen mir bekannten Wappenzeichen ergänzt, sowohl im Artikel Wappenzeichen, als auch hier. Sollten die Wappenzeichen jetzt aber hier drin bleiben, gehören die zu den "Wappen", oder sollten sie NUR im eigenen Artikel stehen, oder sollte ihr eigener Artikel gelöscht werden, falls sie zu den "Wappen" gehören?--217.95.140.55 20:49, 14. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Ich erledige das: Wappenzeichen aus der Liste raus; Verweis rein. Ich denke, das reicht. --N3MO 22:40, 14. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Mittleres Landeswappen Baden Württembergs

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Hat Baden-Württemberg nicht auch ein Mittleres Landeswappen, also quasi das große nur ohne Schildträger?--Maimartpc 13:24, 21. Feb. 2007 (CET)

Nein. Das Wappen taucht jedoch in der von Dir beschriebenen Form auf den Dienstflaggen derjenigen Behörden auf, die zum Führen des großen Landeswappens berechtigt sind, siehe Flagge Baden-Württembergs und Wappen Baden-Württembergs. -- Ssch 13:43, 21. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Bremen mit zwei kleinen Landeswappen?

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Hat Bremen wirklich zwei kleine Landeswappen? Dass der graue Schlüssel ohne Schild ein kleines Landeswappen ist, weiß ich ganz sicher, da es mir von der Bremer Staatskanzlei bestätigt wurde. Aber was ist mit dem anderen kleinen Staatswappen im Schild, wo taucht das auf und ist es sicher eins?--Maimartpc 14:59, 21. Feb. 2007 (CET)

Relevant ist in diesem Zusammenhang die Bekanntmachung des Senats betr. Vorschriften über das bremische Staatswappen von 1891. Diese liegt mir leider nicht vor. Laut [1], wo aus der Bekanntmachung zitiert wird, handelt es sich beim kleinen Wappen jedoch nur um die Wappenfigur (eigentlich ein Siegelbild, nicht so sehr ein Wappen). -- Ssch 15:33, 21. Feb. 2007 (CET)Beantworten

[2] <-- Hier ist keines der kleinen Wappen aufgelistet, was sollen wir nun tun?--Maimartpc 16:24, 21. Feb. 2007 (CET)

Wenn's keine weitere Quelle für das "kleine" Wappen gibt, würde ich sagen, raus mit beiden. -- Ssch 16:36, 21. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Den Schlüssel würde ich aber drin lassen, denn dass der das kleine Wappen ist, hat mir die Staatskanzlei bestätigt, auf meine Anfrage hin, was Bremen denn für Wappenzeichen habe:

Sehr geehrter Herr ***,

zu Ihrer Anfrage vom 20. Feb.2007 gebe ich Ihnen folgende Auskunft:

Das auf der Internetseite www.bremen.de/wappenzeichen angebotene frei verwendbare Bremische Wappenzeichen ist das einzige für den privaten, bzw. kommerziellen Bereich freigegebene Logo, das vom Bremischen Staatswappen abgeleitet wurde.

Der Gebrauch des Staatswappens selbst - also des Hoheitszeichens der Freien Hansestadt Bremen - ist Privaten grundsätzlich untersagt. Das gilt auch für den Bremischen Wappenschlüssel als kleines Staatswappen mit der Ausnahme, dass bremische Gewerbetreibende ihre Fabrikate oder deren Verpackungen hiermit versehen dürfen.

Im übrigen gibt es noch den für das Corporate Design der bremischen Dienststellen sowie für das Standort-CD Bremens verwendeten stilisierten Schlüssel. Dieses Logo kann auch im privaten / kommerziellen Bereich mit Bezug zu Bremen frei verwendet werden. Die entsprechende Abbildung ist beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen


Senatskanzlei Bremen

Wer nochmal nach den kleinen Wappen fragen und dann hier Bescheid sagen. --Maimartpc 16:52, 21. Feb. 2007 (CET)


So, heute eine Antwort erhalten, die Folgendes sagt: Guten Tag Herr ***,

auf der von mir genannten Internetseite sind neben dem freien Wappenzeichen auch das große und das mittlere Bremische Staatswappen abgebildet. Das kleine bremische Staatswappen, welches lediglich durch den Wappenschlüssel ohne Schild gebildet wird, ist dort nicht gezeigt. Die Darstellung bei wikipedia ist falsch u. unvollständig u. auch nicht von uns autorisiert.

Mit freundlichen Grüßen


Senatskanzlei Bremen

Würde daher vorschlagen, dieses als kleines Wappen angegebene Biild komplett rauszuwerfen. --Maimartpc 14:03, 22. Feb. 2007 (CET)

Meine Rede. Nur zu. Details kann man noch in einen Spezialartikel über das Bremer Wappen packen. -- Ssch 15:18, 22. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Hoheitszeichen

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Sollte im Artikel nicht mal erwähnt werden, dass die Wappen nur von Behörden des jeweiligen Landes verwendet werden dürfen? Darüber steht kein Wort. Was ich nicht verstehe: Hoheitszeichen wie Wappen dürfen doch nicht von Privatpersonen verwendet werden, Flaggen, die aber von Privatpersonen verwendet werden dürfen, sind laut dem Artikel Hoheitszeichen auch Hoheitszeichen. Sind also nicht alle Hoheitszeichen den Behörden vorbehalten?--Maimartpc 22:14, 3. Mär. 2007 (CET)

Das hat nicht in erster Linie etwas mit Hoheitszeichen zu tun. Wappen dürfen z.B. schon aus namensrechtlichen Gründen nicht von Unbefugten verwendet werden, sondern nur vom Wappenträger, in diesem Fall dem Land. (Wappenrecht ist eine Sonderform des Namensrechts.) Zusätzlich regeln die einzelnen Länder in ihren Gesetzen und Verordnungen über das Führen des Wappens die Verwendung, und das durchaus unterschiedlich. Einige Länder haben z.B. keine gesonderten Dienstflaggen, und die Landesflagge kann von jedermann verwendet werden. Zusätzlich relevant ist Paragraph 124 des (Bundes-)Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten, der das unbefugte Verwenden des Bundeswappens oder eines Landeswappen bzw. einer der Dienstflaggen von Bund oder Land als Ordnungswidrigkeit bezeichnet. -- 22:34, 3. Mär. 2007 (CET)


=====> To whom it may concern + Guten Tag! Falls ich falsch liege, möge man mich korregieren - es stellt sich so dar (Zitat):

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 7. August 2007 (BGBl. I S. 1786) [3]

III. Teil, III. Abschnitt: Mißbrauch staatlicher oder staatlich geschützter Zeichen

§ 124 Benutzen von Wappen oder Dienstflaggen

  • (1) Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt 1.das Wappen des Bundes oder eines Landes oder den Bundesadler oder den entsprechenden Teil eines Landeswappens oder 2.eine Dienstflagge des Bundes oder eines Landes benutzt.
  • (2) Den in Absatz 1 genannten Wappen, Wappenteilen und Flaggen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
  • (3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

(Zitatende)

Bundeswappen und Bundeschild unterscheiden sich durch:

  • Darstellung (Bundesadler) geregelt in (gültig) [4]
  • Unterschied der Schildform : Wappen[5] / Schild[6]

Dabei wird die Bestimmung der vorletzten Zeile im Zitat recht großzügig gehandhabt - indem z.B. der Adler des B-Wappens auf dem Schild des Bundesschildes meist geduldet wird - auch auf Flaggen Siehe auch Artikeltext Bundesschild (Deutschland) Der Adler aus dem Bundeswappen auf dem Schilde des Bundesschildes ist kein offizielles Wappen - eher eine Verunglimpfung.

Ausnahmen gelten für genehmigungsfreie Verwendung für z.B. heraldische Themen.

§ 90a StGB Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole[7]

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) 1. die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht oder 2. die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Kommentar zu Abs Nr 2: 2.2.2 Tathandlungen sind das Entfernen, Zerstören, Beschädigen, Unbrauchbarmachen, das Unkenntlichmachen oder das Verüben beschimpfenden Unfugs. 2.2.2.1 Entfernen bezeichnet eine räumliche Trennung, wobei z. B. ein Niederholen der Flagge ausreichend ist 2.2.2.2 Zerstört ist das Symbol, wenn seine Gebrauchsfähigkeit völlig aufgehoben wird. 2.2.2.3 Unter Beschädigung ist eine nicht ganz unerhebliche Verletzung der Substanz des Symbols zu verstehen, wobei ein Beschmutzen schon ausreichend sein kann. 2.2.2.4 Unbrauchbarmachung liegt vor, wenn dem Symbol seine bestimmungsmäßige Funktionsfähigkeit genommen wird. 2.2.2.5 Für ein Unkenntlichmachen reicht z. B. ein Übermalen oder Überkleben des Symbols aus. 2.2.2.6 Eine Kundgabe zur Mißachtung des Symbols in roher Form, die sich räumlich unmittelbar gegen die Sache richtet, ist ein beschimpfender Unfug (z. B. Anspeien der Flagge oder auch ein Umsägen eines beflaggten Fahnenmastes).


Genau genommen begehe ich (vorsätzlich) eine OWI der Mitarbeit auf folgender Seite: Wikipedia:WikiProject Germany [8] - es sei denn es liegt die Genehmigung der Benutzung des Bundesadlers in Dienstsiegeln oder durch Dritte vor.


Auf die Nutzungseinschränkung wird in den Copyrightinfos der Bilder hingewiesen. Die Komplexität ist dort nicht darstellbar. Durch Benutzung des Bildes 'Bild:Coat of Arms of Germany.svg' wird eine Kettenanwendung aus gelöst - siehe Abschnitt Verwendung auf dieser Seite. Ob bezüglich dieses Sachverhaltes Handlungsbedarf besteht, möge die Community entscheiden.


Liebe Grüße Tom -- einen schoenen Tag noch Tom 20:27, 10. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Falsche Wappendarstellung

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Das in der Liste der deutschen Länder 1919-33 gezeigte Wappen Braunschweigs ist in der Tat das Wappen des Bundeslandes Niedersachsen und somit hier falsch. Das Wappen Braunschweigs sah in der Tat dem heutigem Niedersachsenwappen sehr ähnlich, jedoch war das Pferd auf einem weißem Boden abgebildet.

Das habe ich auch festgestellt, Diskussion siehe hier. 88.71.56.215 10:49, 28. Feb. 2009 (CET)Beantworten