Diskussion:Kriminalpsychologie

Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Kruwi in Abschnitt Kriminalbiologie und Kriminalpsychologie

Dieser Artikel ist Unsinn. Am besten löschen. Bitte den Artikel Rechtspsychologie lesen!!! (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 83.135.253.147 (DiskussionBeiträge) 23:25, 18. Jul 2007) -- PvQ 23:26, 18. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Jetzt wohl nicht mehr - völlige Neuformulierung-- Jürgen Oetting 08:58, 26. Okt. 2008 (CET)Beantworten

Hallo Iiigel, wenn du schreibst: Der Bereich der Kriminologie teilt sich in die Hauptbereiche der Kriminalsoziologie und der Kriminalbiologie, ist mir die Kriminologie zu reduziert. Sie besteht ja aus noch sehr viel mehr Teilgebieten, insbesondere erheblichen strafrechtlichen Elementen (fast alle deutschen Kriminologie-Lehrstuhlinhaber sind Strafrechtler) aber auch solchen Gebieten wie Sanktionsforschung (Pönologie) oder Viktimologie und mehr. Das ist das eine. Das andere ist: Kriminalpsychologie als Teil der Kriminalbiologie kenne ich so nicht. In den Kriminologie-Lehrbüchern, die ich kenne, wird es getrennt. Kriminalbiologie (da könnte man jetzt auch mal unter Franz Exner schauen) ist nach meiner Version die Bezugswissenschaft der Kriminologie, die sich auf Anlagen kapriziert, siehe besonders Cesare Lombroso, kommt jetzt aber durch Genforschung und durch die Neuropsychologie wieder in den Focus. Neuropsychologie wird aber bislang selten der Kriminalpsychologie zugeschlagen. Und ein Drittes: Nach der Einordnung in die Wissenschaftsbereiche hebst du in deiner Darstellung doch ziemlich stark auf das ab, was in Deutschland unter Forensische Psychologie (Gutachterei) läuft, das hat dann wenig mit Kriminologie (und mehr mit Kriminalistik und Strafrecht) zu tun, wird aber in deinem Text über die Kriminologie hergeleitet. Tschuldigung, das war jetzt viel Nörgelei.-- Jürgen Oetting 17:20, 26. Okt. 2008 (CET) Übrigens: Ich finde das Thema ist ganz schwer zu packen, weil es eben keine eindeutige Definition gibt.Beantworten

Der Artikel ist in seiner jetzigen Form basiert auf veralteten Ansichten, ist inkorrekt und irreführend. Weiterhin sind (fast) keine der im Artikel getroffenen Aussagen durch Quellen, Referenzen und Zitate belegt. Von daher sollte er komplett überarbeitet oder aber gelöscht werden.-- 10:10 02. Feb. 2019

Kriminologische Lehrbuch-Definitionen

Bearbeiten

In vier einschlägigen Kriminologie-Lehrbüchern (von Michael Bock, Hans Göppinger, Günther Kaiser, Karl-Ludwig Kunz), die ich hier zur Hand habe, wird Kriminalpsychologie nicht definiert.

Bernd-Dieter Meier verweist in seinem Kriminologie-Buch im Sachregister von Kriminalpsychologie auf forensische Psychologie.

In der neuesten Auflage des Kriminologie-Buches von Hans-Dieter Schwind heißt es: Die Kriminalpsychologie beschäftigt sich als Teilbereich der Psychologie mit der seelischen Struktur des Straftäters, also mit seiner Gesamtpersönlichkeit und seinem Charakter und mit der seelischen Beziehung des Straftäters zu seiner Straftat und zwar vor, während und nach der Tat. Die forensische (gerichtliche) Psychologie umfaßt alle Anwendungsgebiete der Psychologie im Dienste der (Straf-)Rechtspflege vor allem die Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen.

Im Kriminologie-Lehrbuch für die Polizeiausbildung (Clages, Zimmermann) heißt es unter dem Stichwort Kriminalpsychologie: Die Lehre von den seelischen Verhältnissen und Abläufen in der Persönlichkeit des Täters, die als tatrelevant zu beurteilen sind. In diesem Zusammenhang sind krankhafte (pathologische) Gesichtpunkte, aber auch die Vererbungslehre zu berücksichtigen.

Im Kleinen Kriminologischen Wörterbuch (Kaiser/Kerner/Sack/Schellhoss) gibt es nur das Stichwort Kriminalitätstheorien (psychologische) aber auch das Stichwort Kriminalitätstheorien (soziobiologische). Kriminalpsychologie als solche wird hier auch nicht definiert.

In den beiden Online-Kriminologie-Lexika KrimLEX und Krimpedia ist das Stichwort zwar vorgesehen aber nicht bearbeitet.

Soviel zur Bedeutung der Kriminalpsychologie in der Kriminologie.-- Jürgen Oetting 18:08, 26. Okt. 2008 (CET)Beantworten

Zuordnungsfragen

Bearbeiten

Ja hallo - ist doch wenigestens mal 'ne fachbezogene Diskussion und nicht so'n Nervkram, bei dem man sich mit Leuten auseinandersetzen muss, die etwas, was sie nicht kennen, gleich deswergen für irrelevant halten. Für den Moment sollte es sich auch nur um einen erweiterten Stub handeln, der erweitert und an dem auch weiter gebastelt werden kann. So, wo fange ich jetzt an? Fange ich mal bei dem Clages, Zimmermann an: meiner Meinung nach, nach dem Ausbildungsstand ,den ich mal als Unterdisziplin "genießen" durfte, was allerdings auch schon "par Jährchen" her ist, ist diese Aussage völlig falsch: dieser Bereich gehört dort überhaupt nicht hin, sondern in den Bereich der Kriminalpsychopathologie. Ich glaube, wir nähern uns dem Gesamtthema am besten, wenn wir das Grundgerüst, auf das ich den Artikel reduziert hatte, von Meinungen und daraus entstandenen Lehren einzelner oder mehrerer trennen. Diese Teilgebiete wie die Pönologie, die du erwähnst, kann man in weiterer Bearbeitung durchaus einfügen, gehören aber nicht zu diesem Grundgerüst. Der von dir angedeutete defense-sociale-Aspekt, der u.a. die Vorbeugung unter erhöhter Beachtung soziologischer Gesichtspunkte hervorhebt, gehört nicht in dieses Grundgerüst, sondern ist als Einzelmeinung mehrerer daran partizipierender Autoren (Frey, Exner, Merger etc.) als zusätzliches Feld zugefügt worden; gleiches gilt auch für Neueres wie die Genforschung, die allerdings auch nur zusätzliches Mittel ist; nicht Teilbereich. Als ich "das Teil" mir mal verinerlichen "musste", wurde - wie dargestellt - die K'psychologie als Teilgebiet der K'biologie dargestellt - sollte eine andere Systematik (auch oder gegenwärtig) angewendet werden, ist diese natürlich darzustellen; bzw. wenn es abweichende Systematiken gibt, ist das auch zu erwähnen. Meinen Kenntnisstand mit der Unterteilung der K'biologie in die K'somatologie und die K'psychologie habe ich wiedergegeben. Der Schwind ist in der Tat relevant und beschreibt - soweit ich sehe, ohne rechthaberisch sein zu wollen - auch prinzipiell die KK'psychologie so, wie ich sie dargestellt habe; dass die Gesamtpersönlichkeit bei der Bewertung des Täters eine Mitrolle spielt, hatte ich zumindest durch den Begriff Triebreaktion angedeutet gehabt - und insgesamt ist dies auch nicht völlig zu trennen (einer bekommt übermäßige Angst in einer Notwehrsituation, der andere bleibt gelassen). Die forensische (gerichtliche) Psychologie, und darum hab ich mit der Gleichsetzung beider Begriffe auch Schwierigkeiten, geht insgesamt über den (eigentlichen) Aufgabenbereich der K'psychologie hinaus und trägt, zweiter Satz von Schwind, auch zur Glaubwürdigkeitsermittlung vor Gericht bei (so zumindest nach meinem Kenntnisstand). Übrigens wollte ich zum psychologischen Ansatz nur darauf hinweisen, dass es offenbar unterschiedliche systematische Betrachtungen gibt; berichtige es, falls ich dabei etwas falsch gemacht habe. So, jetzt geht es ans Essenmachen *g* Gruß --Iiigel 20:12, 26. Okt. 2008 (CET)Beantworten

Hallo, damit es keine Mißverständnisse gibt: Pönologie war ein Beispiel für das breite Themenspektrum der Kriminologie, nichts was hier einzuarbeiten wäre. Wir haben ja hier nicht die Kriminologie zu definieren. Ich bin mit der Definition von Schwind nicht sehr zufrieden, aber sein Wort hat nun wirklich mehr Gewicht als meine Einschätzung. Da bist du dicht dran, stimmt.-- Jürgen Oetting 22:03, 26. Okt. 2008 (CET)Beantworten

Wenn wir von Kriminalpsychologie als Teilbereich der Kriminalbiologie ausgehen, wie du es ja vertrittst, müssten wir auch was im Artikel Kriminalätiologie ändern. Aus den Kriminologie-Lehrbüchern ist mir aber die dort präsentierte Dreiteilung vertraut. - Genug für heute. Gruß-- Jürgen Oetting 22:32, 26. Okt. 2008 (CET)Beantworten

Der Artikel ist doch inzwischen um einiges besser als der vorgefundene. Ich glaub, wir beide nähern uns dem Thema abweichend, du wohl aus der Psychologie ich aus der Kriminologie - deshalb wohl auch die Betrachtungsunterschiedlichkeiten. Gruß zurück --Iiigel 23:24, 26. Okt. 2008 (CET)Beantworten
Ich bin verblüfft. Von der Psychologie her nähere ich mich dem Thema nach meiner Selbstwahrnehmung gar nicht. Hab' von Psychologie auch nicht genügend Ahnung, eher von Kriminologie (zumindest ist das, siehe meine Benutzerseite, einer meiner WP-Schwerpunkte). Wie ist bei dir der Eindruck enstanden? Weil ich die Kriminalpsychologie am liebsten (wie Bernd-Dieter Meier in seinem Lehrbuch) insgesamt der forensichen Psychologie zuschlagen möchte? Das hat nichts mit einer Nähe zur Psychologie bei mir zu tun sondern mit der Auffassung, dass die Kriminalpsychologie in der Kriminologie (daher doch die obige Durchsicht von sieben aktuellen Lehrbüchern) eine eher untergeordnete Rolle spielt. Das Gewicht, das der Kriminalpsychologie im Artikel in Bezug auf die Kriminologie gegeben wird, ist mir zu groß. Wenn Kriminalpsychologie tatsächlich für die Beurteilung der seelischen Zustände des Täters zum Zeitpunkt der Tat zuständig ist, also für Schuldfähigkeitsgutachten (was ich ja immer noch der forensichen Psychologie zuschreiben würde - aber, siehe Schwindt, der übrigens der Kriminalpsychologie in seinem 700 Seiten Kriminologie-Buch exakt 13 Zeilen gönnt), dann ist sie für mich Teil der Kriminalistik und der Strafrechtspflege und weniger Teil der Kriminologie. Als ich die Artikel aus dem bunten Gewusel der inzwischen gelöschten Kategorie:Kriminalpsychologe umkategorisierte, ging es doch meistens (wenn überhaupt) zur Kriminalistik und nur ausnahmsweise zur Kriminologie. Und die kleine Schar der Kriminalpsychologen aus der ebenfalls gelöschten Unterkategorie:Kriminalpsychologen habe ich überwiegend in die Kategorie:Kriminalist verschoben (wenn sie da nicht auch schon waren). Einzige Ausnahme ist Rudolf Egg (aber auch der ist Professor für Kriminologie und nicht Professor für Kriminalpsychologie - gibt es überhaupt einen Lehrsuhl für Kriminalpsychologie in Deutschland? Nein.). Also: Meine Argumentation kommt von der Kriminologie her (bei mir speziell von der sozialwissenschaftlich orientierten). Und in der Kriminologie, die ich kenne (und ich kenne sie ganz gut), spielt die Kriminalpsychologie eine Rolle, die gegen Null tendiert. Das habe ich mit der kleinen Lehrbuch-Durchsicht (siehe oben) belegt. Du behauptest das Gegenteil. Kannst du es auch belegen? fragt mit freundlichem Gruß-- Jürgen Oetting 20:02, 27. Okt. 2008 (CET)Beantworten
Ich habe weiter recherchiert (scheint mich ja nicht loszulassen). Selbst Hans-Dieter Schwind zählt in seinem Kriminologie-Buch (18. Auflage, 2008) die Kriminalpsychologie nicht zu den Teilbereichen der Kriminologie. Unter der Überschrift Teilbereiche der Kriminologie heißt es bei ihm auf Seite 7 (Fettungen im Original): Die Kriminologie befaßt sich mit der Ursachenforschung (Kriminal-Ätiologie) sowie mit den Erscheinungsformen von Straftaten (sog. Kriminal-Phänomenologie), mit der Lehre vom Opferverhalten (Viktimologie), mit der Erforschung der Wirkung der Strafe (Poenologie), mit der Kriminaltherapie, mit gerichtspsychologischen und psychiatrischen Fragen (forensiche Psychologie und Psychiatrie), mit der Institutionenforschung und mit der Kriminalität als Massenerscheinung (Kriminalstatsitik).
Richtig. In seiner jetzigen Form basiert der Artikel auf veralteten Ansichten, ist inkorrekt und irreführend. Weiterhin sind (fast) keine der im Artikel getroffenen Aussagen durch Quellen, Referenzen und Zitate belegt. Von daher sollte er komplett überarbeitet oder aber gelöscht werden.-- 10:10 02. Feb. 2019
Unter der dann folgenden Überschrift Bezugswissenschaften der Kriminologie (neben dem Strafrecht) zählt er dann auf (S. 8/9.): Soziologie, Psychiatrie, Psychologie (mit der 13zeiligen Definition vom Kriminalpsychologie, die ich oben unter Lehrbuch-Definitionen zitiert habe) und Ehtologie.
Selbst wenn man also Schwind als Quelle nimmt, ist die Kriminalpsychologie kein Teilbereich der Kriminologie. Kann es ja auch schwerlich sein, wenn das, was Teilbereich sein soll, in den einschlägigen Lehrbüchern (von Michael Bock, Hans Göppinger, Günther Kaiser, Karl-Ludwig Kunz) überhaupt nicht vorkommt und im Lehrbuch von Bernd-Dieter Meier nur im Stichwortverzeichnis mit Verweis auf forensische Psychologie genannt wird.
Für den Artikel hier würde ich vorschlagen, den Bezug zur Kriminologie deutlich zu reduzieren (am liebsten überhaupt nicht nennen, dann entspräche es herrschender Meinung in der deutschen Lehrbuch-Kriminologie). Den kleinen Abschnitt über psychologische Kriminalitätserklärungen könnte man ganz rausnehmen. So, jetzt habe ich genügend Argumente ausgebreitet. Bevor ich im Artikel ändere, möchte ich erst deine Meinung lesen.-- Jürgen Oetting 21:07, 27. Okt. 2008 (CET)Beantworten

Ja, hallo, wie schon erwähnt, bei mir ist es schon etliche Jahre her dass ich mich damit beschäftigt habe und ich habe im Moment auch nur das damalige Vorlesungsskriptum dazu vorliegen (vielleicht finde ich auch noch "meinen alten Schwind", wenn ich ihn nicht verscherbelt haben sollte) sowie zwei ältere Ausgaben des Creifelds, die das so, wie ich es beschrieben habe, bestätigen. Sollte sich der Sachverhalt aus heutiger Sicht oder heute h.M. anders darstellen, ist der Artikel natürlich zu revidieren. Jetzt ist die Frage, wie gehen wir vor? Wenn sich hier ein absoluter Fachmann fände, dann könnten wir den mal darum bitten, sich den Artikel anzuschauen und ggf. zu berichtigen, wenn du zufällig ins Juristische Seminar der CAU kommst könntest du vielleicht auch noch mal in juristischen Nachschlagewerken 'reinschauen - ich selbst komme leider nicht dazu, sonst würde ich es machen. Selbstverständlich klar ist es, dass ich nicht auf meine Bearbeitung bestehe, ich könnte falsch liegen, es geht hier um die Richtigkeit der Angabe - und darum haben wir ja auch den vorangehenden Text gestrichen - ich würde jetzt aber doch noch vor weiteren Änderungen Mechanismen einer Überprüfung in Gange setzen wollen. Nur, da ich ansonsten erst mal den zur objektiven Betrachtung notwendigen Abstand gewinnen möchte, eine Anmerkung zu deinem Text: der Bereich der Kriminalistik trägt zur Ermittlung, Bekämpfung, Beweisführung samt der obligaten Umstände innerhalb der objektiven Tatbestandsmerkmale der Strafrechtsnormen bei - bei der Beurteilung der Schuld und Schuldfähigkeit geht es um täterbezogene Merkmale innerhalb des subjektiven Tatbestandes (neben Vorsatz, Konguenzproblematiken, Irrtums- und Exculpationsmöglichkeiten etc.) Gruß --Iiigel 22:35, 27. Okt. 2008 (CET) PS.: ich habe gerade noch einen Satz gestrichen, hatte ich gestern vergessen. --Iiigel 22:43, 27. Okt. 2008 (CET)Beantworten

Hallo Iiigel, du schreibst: der Bereich der Kriminalistik trägt zur Ermittlung, Bekämpfung, Beweisführung samt der obligaten Umstände innerhalb der objektiven Tatbestandsmerkmale der Strafrechtsnormen bei - und darum ist die Kriminalpsychologie (oder Polizeipsychologie) Teil davon: Verhörpsychologie, Erstellung von Täterprofilen (also Profiling). Dann schreibst du: bei der Beurteilung der Schuld und Schuldfähigkeit geht es um täterbezogene Merkmale innerhalb des subjektiven Tatbestandes - deren gutachterliche Ermittlung in Deutschland Aufgabe der forensichen Psychologie ist (in Österreich werden in diesem Bereich die Begriffe forensische und Kriminalpsychologie synomym verwendet). Mit Kriminologie hat das alles nichts zu tun, denn Einzelfallkriminologie gibt es in Deutschland nur in Form der MIVEA (siehe dazu den entsprechenden WP-Artikel und den Hinweis zur Angewandten Kriminologie im Hauptartikel Kriminologie). - Tja, was tun? Ich habe meine Argumente ausgebreitet, dazu muss ich jetzt nicht noch in die Bibliothek gehen. Im Bereich der Einzelfallkriminologie bin ich tatsächlich Experte, das ist nicht nur mein WP-Scherpunkt. Ich (ver-)lasse den Artikel jetzt erst mal. Neige nicht zu edit-Kämpfen und kann ganz gut damit leben, dass in der WP auch Sachen stehen, die ich für unrichtig halte. Freundlicher Gruß von--Jürgen Oetting 11:53, 28. Okt. 2008 (CET)Beantworten

Kriminalbiologie und Kriminalpsychologie

Bearbeiten

Im Artikel wird die Kriminalpsychologie als eine Subdisziplin der Kriminalbiologie beschrieben. Das erscheint mir − worauf oben ja auch Jürgen bereits hingewiesen hat − unrichtig.

Ich bin leider kein Experte für gegenwärtige kriminalpsychologische Diskussionen, aber zumindest kriminologiehistorisch kenne ich mich diesbezüglich ganz gut aus. Und zumindest früher (bei Edmund Mezger beispielsweise) wurden Kriminalpsychologie und Kriminalbiologie meistens getrennt behandelt. Eine Ausnahme war seltsamerweise Franz Exner, der die Kriminalpsychologie (ebenso wie die Kriminalsoziologie (!)) in den ersten beiden Auflagen seines Lehrbuchs zur Kriminalbiologie zählte. In der dritten Auflage (1949) strich er den Begriff Kriminalbiologie komplett und ersetzte ihn durch "Kriminologie", änderte jedoch inhaltlich ansonsten nichts. Auf diese Weise umfaßte 1949 sodann die "Kriminologie" die gleichen Aufgabengebiete (das Verbrechen soziologisch, psychologisch und anthropologisch zu erklären) wie vormals seine "Kriminalbiologie". -- Kruwi 17:14, 9. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Ansonsten jedoch wird heute Kriminalbiologie eher anders verstanden, als eine Disziplin, die sich mit körperlichen oder angeborenen Merkmalen von Tätern beschäftigt, nicht mehr im Sinne eines Cesare Lombroso, sondern mehr auf Genetik bezogen. -- Kruwi 17:19, 9. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Der Artikel ist in seiner jetzigen Form basiert auf veralteten Ansichten, ist inkorrekt und irreführend. Weiterhin sind (fast) keine der im Artikel getroffenen Aussagen durch Quellen, Referenzen und Zitate belegt. Von daher sollte er komplett überarbeitet oder aber gelöscht werden.-- 10:10 02. Feb. 2019