„… Lied von …“ Wie der Artikel richtig schreibt, ist das Lied nicht von Whitney Houston. Es wird lediglich von ihr interpretiert so wie von vielen anderen. Nach der Einleitung „ … Lied von“ sollten also die Texter und Komponisten aufgeführt werden oder es sollte lauten „ … Lied von … in der Interpretation von …“. Auch das Urheberrecht räumt den Schöpfern eines Werkes das Recht ein, genannt zu werden.