Diskussion:Fachlosvergabe nach VOB/A

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 2A02:908:698:FB40:F657:867:B1B8:567 in Abschnitt Kritik der Sinnhaftigkeit

Einleitung fehlt

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@T1nuv13l1985, S42062: Dem Artikel fehlt eine Einleitung gemäß Wikipedia: Formatierung #Allgemeine Konventionen. Entweder „Fachlosvergabe (VOB/A)“ ist der Oberbegriff, dann ist die Überschrift „Die Fachlosvergabe (VOB/A)“ zu streichen und das Wort Fachlosvergabe im ersten Satz fett zu setzen (siehe auch Hilfe: Überschrift #Überschriftenebene „1“), oder aber die „Fachlosvergabe in der HOAI“ ist etwas anderes, dann sind daraus 2 Artikel zu machen (da der Artikel schon im Benutzernamensraum ein Gemeinschaftswerk ist, könnte man in dem Fall die Versionsgeschichte bei Wikipedia: Importupload duplizieren lassen). -- Olaf Studt (Diskussion) 14:33, 2. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

Kritik der Sinnhaftigkeit

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Eigentlich sollte man doch annehmen, dass es der Sinn und Zweck von öffentlich Bauvorhaben ist, diese Bauvorhaben für die Bürger zügig und effektiv umzusetzen.

Stattdessen sind die Gesetze darauf ausgelegt, Geld an möglichst viele Firmen zu verteilen. Das ist nicht der Sinn von Bauvorhaben!

Deshalb dauern öffentliche Bauvorhaben, wie zB Baustelle auch regelmäßig so ewig lange. Zeitliche Puffer sind erforderlich. Bei Verzögerungen schieben sich die Firmen gegenseitig die Schuld zu.

Mittelständische Unternehmen sollen sich gefälligst auf mittlere Bauvorhaben bewerben oder zusammenschließen.

Künftig sollten Bauvorhaben nur noch als Gesangvergabe an eine verantwortliche Firma vergeben werden.

Kann das Mal jemand bei Kritik ergänzen, bevor ich platze! Danke. 2A02:908:698:FB40:F657:867:B1B8:567 00:48, 9. Jul. 2022 (CEST)Beantworten