Diskussion:Eime

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Lothar520 in Abschnitt Rat und Bürgermeister

Rat und Bürgermeister

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@Lothar520: In der Zusammenfassung zu meiner letzten Änderung hatte ich auf die entsprechenden Bestimmungen des NKomVG verwiesen:

§ 46 (1): „Die Zahl der Ratsfrauen oder Ratsherren beträgt in Gemeinden und Samtgemeinden […] mit 2001 bis 3000 Einwohnerinnen und Einwohnern 12 […] In Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden erhöht sich diese Zahl jeweils um eins.“

Eime ist Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Leinebergland, die Zahl der Ratsmitglieder folglich 12 + 1 = 13.

Der Bürgermeister einer Mitgliedsgemeinde wird -- anders als bei einer Einheits- oder Samtgemeinde -- auch nicht direkt gewählt, sondern vom Rat, der er angehören muss:

§ 105 (1): „In seiner ersten Sitzung wählt der Rat aus seiner Mitte für die Dauer der Wahlperiode die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister. […]“

--Josshh (Diskussion) 19:50, 28. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Hallo Josshh, Du hast vollkommen Recht. Ich habe mir die Paragraphen genauer zu Gemüte geführt und den Artikel demnach geändert. Vielen Dank für Deine genaue Recherche. Schönen Sonntag noch. --Lothar520 (Diskussion) 17:20, 30. Jan. 2022 (CET)Beantworten
erledigtErledigt --Lothar520 (Diskussion) 00:50, 3. Feb. 2022 (CET)Beantworten