Diskussion:Bidun

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Bertramz in Abschnitt abwertend?

1920?

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Die ersten Bedun waren Araber, die aufgrund von Analphabetismus, Wohnsitzlosigkeit, Armut und mangelndem Zugang zu Behörden nicht in der Lage waren, sich vor 1920 als Bürger registrieren zu lassen.

Hm. Soso, 1920 hätten sie sich also registrieren müssen. Warum? Ab wann? Was waren die Folgen? --185.53.43.171 20:47, 21. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Vielleicht im Osmanischen Reich? Und bei Gründung der einzelnen Nachfolgestaaten im Vorderen Orient/ auf der Arabischen Halbinsel (so um 1920, Vertrag von Sevres) hätte man sich dann entscheiden müssen (was eventuell durch den nomadischen Status nicht geschehen ist)? Holger leipzig (Diskussion) 13:47, 28. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

Überarbeiten

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Die Weblinksammlung sollte eingekürzt werden, ggf als Einzelnachweise einfügen. --Doc.Heintz (Disk |  ) 20:27, 15. Mai 2021 (CEST)Beantworten

abwertend?

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Ist das Lemma abwertend? Wenn ja, muss der Artikel umformuliert werden. Wenn nein muss die Kategorie Ethnophaulismus wieder heraus. --Fan-vom-Wiki (Diskussion) 16:55, 21. Dez. 2022 (CET)Beantworten

Die Behandlung der so bezeichneten Menschen ist abwertend, das liegt aber nicht an der Bezeichnung, sondern an den Folgen aus der Kategorisierung "staatenlos". -- Bertramz (Diskussion) 19:21, 21. Dez. 2022 (CET)Beantworten