Diskussion:Anerkennung der Urheberschaft

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Anna C. in Abschnitt Wieviele Negationen verträgt ein Satz?

Wieviele Negationen verträgt ein Satz?

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"Der Urheber hat also nicht das Recht, jemandem die wahrheitswidrige Anbringung seines Namens am Werk eines Dritten zu verbieten."

Dieser Satz enthält so viele Negationen, dass er im Grunde nicht mehr verständlich ist. Könnte jemand, der sich mit dem Sachverhalt auskennt, den Satz etwas verständlicher formulieren? Danke! --Anna (Diskussion) 09:25, 2. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Sorry, da muss ich erst in die Bibliothek, um die Fundstelle nachzuschlagen. Dann versuche ich es besser zu formulieren. Vielleicht schaffe ich es noch diese Woche. Wenn es dir zu lange dauert, erinnere mich bitte nochmal dran. Grüße --h-stt !? 18:46, 2. Jun. 2014 (CEST)Beantworten
Danke! --Anna (Diskussion) 23:41, 2. Jun. 2014 (CEST)Beantworten
Ich habe es umformuliert und entsprechend belegt. Wird so die Beziehung eines Schöpfers zu einem fremden, also nicht-seinem Werk klarer? Grüße --h-stt !? 14:36, 4. Jun. 2014 (CEST)Beantworten
Mit noch einer kleinen Prise aus dem Satzzeichen-Salzstreuer... sehr viel besser so! :-) --Anna (Diskussion) 20:23, 4. Jun. 2014 (CEST)Beantworten