Diskussion:Österreichischer Staatsvertrag

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Matthias Winkelmann in Abschnitt Vertragsoriginal & Freiheit
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Österreichischer Staatsvertrag“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Ist der Staatsvertrag mit dem Völkerrecht vereinbar?

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Artikel 4 des Staatsvertrages verbietet es Österreich ausdrücklich eine wie immer geartete Verbindung mit Deutschland einzugehen. Hier stellt sich aber die Frage inwiefern dies mit dem Selbstbestimmungsrecht der Völker vereinbar ist. Österreich gehört zum deutschen Kulturraum und hat eine sehr lange historische Entwicklung mit dem restlichen Deutschland durchgemacht und nicht zuletzt sprechen die Österreicher eine deutsche Mundart. So lässt sich zumindest eine gemeinsame Staatlichkeit nicht grundsätzlich ausschließen. Nicht zuletzt wurde der Anschlusswille der Österreicher durch die Volksabstimmungen in Tirol und Salzburg zu Anfang der 1920er-Jahre unter Beweis gestellt, aber durch den Friedensvertrag von St.Germain verboten. Der Anschluss wurde schließlich 1938 durch eine manipulierte Volksabstimmung vollzogen und nach dem Krieg durch den Staatsvertrag das Anschlussverbot wiederhergestellt.

Da aber ein "Anschluss" bzw. jedwede Volksabstimmung hierzu durch Artikel 4 für illegal erklärt wird, kann hier schon die These aufgestellt werden, dass dies mit dem Völkerrecht, respektive mit dem Selbstbestimmungsrecht der Völker kollidiert. Ist damit der Artikel 4 des Staatsvertrages völkerechtswidrig? (nicht signierter Beitrag von 91.15.174.36 (Diskussion) 19:08, 21. Dez. 2010 (CET)) Beantworten

Verpflichtung: Republik

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In der letzten Version ist unter "Wesentliche Punkte des Vertrages" davon die Rede Österreich habe sich dazu verpflichtet eine "demokratische Republik" zu sein. Von einer "Republik" ist jedoch im Vertragstext mit keinem Wort die Rede. Ich habe es daher in "eine demokratische, auf geheime Wahlen gegründete Regierung zu unterhalten" geändert. --Eljen-84 18:37, 10. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Änderungen im Zusammenhang mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag

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Nach meiner Erinnerung hob Österreich einseitig 1990 einzelne Bestimmungen des Vetrages auf, ohne dass die Siegermächte widerspachen. Es handelte sich wohl um Einschränkungen von Souveränitsrechten, die 1990 im Zwei-plus-Vier-Vertrag Deutschland zugestanden wurden. Dazu gehört zB, dass Österreich bis dahin keine Flugzeuge in Deutschland kaufen durfte. Wenn der Vorgang so ist, dann sollte das ein Kenner einarbeiten. Ich wollte mal hier nachschlagen und fand nichts. Sebastian35 (Diskussion) 09:24, 26. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Samtene Revolution

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Zitat aus dem Abschnitt "Vertragsunterzeichnung"; "Österreich war mit dem Staatsvertrag der einzige europäische Staat, der nach 1945 bis zur samtenen Revolution 1989 auf friedlichem Weg frei von allen Besatzungsmächten wurde."

Es wäre mir neu, dass die sowjetischen Truppen bereits 1989/90 aus der Tschechoslowakei abgezogen wurden. (nicht signierter Beitrag von 91.47.15.253 (Diskussion) 14:30, 11. Sep. 2015 (CEST))Beantworten

Besatzungsmächte

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Wenn da im Text von "Besatzungsmächten" die Rede ist, würde mich interessieren, ob die wirklich so geheißen haben und ob es da irgendwelche Belege dafür gibt. (nicht signierter Beitrag von 89.144.201.218 (Diskussion) 11:56, 31. Mai 2020 (CEST))Beantworten

Ja, sie haben so geheißen. Meinst du, wir haben uns das nur ausgedacht? Kannst gerne nachgoogeln.--Taste1at (Diskussion) 16:56, 31. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Vertragsoriginal & Freiheit

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Auf Bitte von @Karl Gruber stelle ich diese Änderung zur Diskussion.

  1. Vertragsoriginal
    1. Es störte mich die Formulierung von "Lange Zeit war der Öffentlichkeit kaum bekannt...". Es scheint diese Tatsache irgendwie skandalisieren zu wollen? "Kaum bekannt" ist auch inhaltslos. Ich könnte es vor fast jeden Satz der Wikipedia schreiben und hätte recht. Trotzdem habe ich es im Sinn erhalten: "...regte sich Verwunderung". Es ist nur durch die Verschiebung weg vom Anfang des Absatzes weniger prominent.
    2. Keine Ahnung, warum das Jubiläumsjahr ein "sogenanntes" gewesen sein soll.
    3. "einzige existierende vollständige Faksimile" ist eine große Formulierung für "Kopie". Dass es die einzige ist, wage ich zu bezweifeln. Es gibt z. B. Fotos davon.
    4. Kein einziger Beleg im Absatz.
  2. Vertragsunterzeichnung
    1. Der verlinkte Einzelnachweis ist nicht verfügbar. Auch nicht [im Archiv].
    2. Der "Spruch des Jahres" ist natürlich kein offizieller Preis. Aber meine Suche zeigt auch kaum Resonanz, die 20 Treffer werden von diesem Wikipedia-Artikel dominiert.
    3. Die Erläuterung der Hintergründe ist unbelegt, beruft sich auf "Augenzeugen".
    4. Dass der Spruch 2005 für die EU-Mitgliedschaft relevant gewesen sein soll scheint ein Kommentar des Nutzers zu sein? Jedenfalls ist für die Einschätzung keine Quelle angegeben. Vergleiche der EU mit Nazi sollten vielleicht eine Quelle haben.

-- --Matthias Winkelmann (Diskussion) 23:55, 25. Mär. 2022 (CET)Beantworten