Bodenbelag

Nutzbelag des Fußbodens eines Gebäudes

Bodenbelag ist der Nutzbelag des Fußbodens eines Gebäudes.

Einteilung

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Bodenbelag Laminat
 
Teppichboden
 
Fugenloser Sichtestrich auf Zementbasis, in Wohnbereichen gewöhnlich mit Fußbodenheizung ausgestattet
 
Parkettfußboden (1768)
 
Rosenpitz, ein historisches Verlegemuster aus Naturwerkstein

Bodenbeläge lassen sich einteilen in Textile Beläge (Teppichboden, Spannteppich) und nicht textile Beläge. Klassische hingelegte Teppiche gelten nicht als Bodenbelag, da sie nicht baufest sind, sondern als normales Mobiliar.

Textile Beläge nach dem Material:

Nicht-textile Beläge:

Auch ist eine Einteilung nach der Beanspruchungsklasse möglich.

Gleitsicherheit

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Ein Bodenbelag sollte unabhängig vom Schuhwerk und von Verunreinigungen oder Nässe eine ausreichende Rutschhemmung bieten. Seit Dezember 2021 ersetzt die Europäische Norm EN 16165 „Bestimmung der Rutschhemmung von Fußböden – Ermittlungsverfahren“ die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden deutschen Normen DIN 51097, DIN 51130 und DIN 51131. Konkrete Maßnahmen zur Vermeidung von Stolper-, Sturz- und Rutschunfällen geben die Arbeitsstättenregel für Fußböden ASR A1.5/1.2 sowie die DGUV Informationen 207-006 und 208-041. Die Messung des Gleitreibungskoeffizienten erfolgt nach EN 16165 Anhang D.[3]

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. BauNetz: Arten und Formen von elastischen Bodenbelägen | Boden | Elastische Beläge | Baunetz_Wissen. Abgerufen am 8. Januar 2020.
  2. Alfons Oebbeke: Leder-Fußboden aus recycelten Resten der Lederverarbeitung. Abgerufen am 22. November 2021.
  3. Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA): IFA-Prüflabor Gleitsicherheit von Bodenbelägen. Abgerufen am 28. April 2022.