Der Begriff „Deutschstämmige“ wird für Personen benutzt, deren Vorfahren Deutsche sind oder waren oder die ihre deutsche Staatsbürgerschaft aufgegeben haben.

Wortgebrauch

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Viele Deutschstämmige gibt es in den USA, Russland, Kanada, Australien und Südamerika; viele von ihnen sprechen nicht mehr Deutsch (als Muttersprache). Häufig sind Deutschstämmige Menschen, die oder deren Vorfahren aus Deutschland oder einem Staat in den deutschsprachigen Regionen Europas emigriert sind.

Deutschstämmige sind nur schwierig von Nicht-Deutschstämmigen abzugrenzen, und zwar aus den folgenden Gründen:

  • Bei Nachkommen ausgewanderter Sorben und solcher Kaschuben, deren Vorfahren, im Fall der Kaschuben vor allem auf Grund der Deutschen Volksliste, deutsche Staatsbürger waren,[1] stellt sich die Frage, ob sie deutschstämmig oder sorbisch- bzw. kaschubischstämmig seien. Dasselbe gilt für Angehörige weiterer kleiner Nationalitäten wie den Friesen.
  • Menschen mit deutschen Vorfahren haben oft auch Vorfahren anderer Herkunft, sodass der Begriff Deutschstämmiger nicht exklusiv ist (eine einzelne Person kann z. B. väterlicherseits deutschstämmig und mütterlicherseits polnischstämmig sein).
  • Es ist unklar, wie viele Generationen zwischen einem Deutschen, der ausgewandert ist, und der Person liegen dürfen, die als deutschstämmig gelten will.

Schließlich gibt es (unabhängig von der unten angeführten Rechtslage) einen Streit darüber, ob man ethnische Deutsche beziehungsweise deutsche Volkszugehörige, die nie deutsche Staatsangehörige waren, als Deutsche oder als Deutschstämmige einstufen muss.[2][3] Die saubere Abgrenzung ethnisch Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit von Deutschstämmigen wird auch durch die Praxis osteuropäischer Staaten erschwert, Statistiken über die Volksgruppen ihrer Einwohner zu erheben und diesen Status festzuschreiben. Der schleichende Prozess einer Entfremdung von deutschen Wurzeln mit der Verwandlung von ethnisch Deutschen in Deutschstämmige wird hierdurch nicht erfasst.

Anhand der Publikationen der Bundeszentrale für politische Bildung ist der Sprachwandel in Deutschland exemplarisch erkennbar: Noch im Jahr 2000 war vom „Schicksal der Deutschen in Polen, Rumänien, aber vor allem in der Sowjetunion“ die Rede.[4] Bereits 2005 jedoch bezweifelte die Bundeszentrale, dass es in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion noch in nennenswerter Zahl Deutsche gebe.[5] Folgerichtig werden die dort noch lebenden Nachkommen von deutschen Volkszugehörigen als Deutschstämmige bezeichnet.

Gesetzliche Regelung in Deutschland

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Der Begriff „Deutschstämmiger“ ist kein Begriff der juristischen Fachsprache. Im deutschen Recht gibt es nur den Begriff deutscher Volkszugehöriger, der allerdings nicht mit dem Begriff Deutschstämmiger synonym ist. Die amtliche Regelung im Grundgesetz, Art. 116, Absatz 1 der Bundesrepublik Deutschland lautet „deutsche Volkszugehörigkeit“: „Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.“ Auch im Bundesvertriebenengesetz ist von „deutschen Volkszugehörigen“ die Rede (§ 1 ff. BVFG).

Bei Menschen, die in einem Staat des ehemaligen Ostblocks oder der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten leben und von Volksdeutschen abstammen, denen aber die deutsche Sprache von ihren Vorfahren nicht so vermittelt wurde, dass sie ein einfaches Gespräch auf Deutsch führen können, neigen die für eine Aufnahme in Deutschland zuständigen Behörden und Gerichte dazu, ihnen zu attestieren, sie seien „nur“ Deutschstämmige, nicht aber deutsche Volkszugehörige im Sinne von Art. 116 GG.[6]

Einzelnachweise

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  1. Cezary Obracht-Prondzynsky: Kaschuben heute: Kultur – Sprache – Identität. S. 5 (PDF)
  2. Johann Hager: Deutsche – Deutschstämmige – Deutschrumänen. In: Siebenbürgische Zeitung vom 26. August 2006.
  3. Laelia Kaderas: Warum die Deutschen in Osteuropa so merkwürdig sprechen: Geschichte der Deutschstämmigen in Osteuropa. Europäisches Informationszentrum Niedersachsen.
  4. Einleitung zum Heft 267 der Informationen zur politischen Bildung
  5. Aussiedlermigration in Deutschland
  6. z. B. in einem Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 19. Mai 2004

Siehe auch

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Begriffe ähnlicher Bedeutung

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Unterkategorien

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Literatur

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  • Karl-Markus Gauß: Die versprengten Deutschen. Unterwegs in Litauen, durch die Zips und am Schwarzen Meer. Zsolnay 2005, ISBN 3-552-05354-9.

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