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Großes Staatswappen, 1589-1791, mit Fleurs de Lys und Navarrakette

Das Königreich Frankreich (französisch: Royaume de France) war ein Staat in Westeuropa der aus dem Westfrankenreich hervorgegangen ist und dessen Entwicklung zum Einheitsstaat vom Mittelalter bis zur Zeit der Renaissance währte. Sein Ende fand das absolutistisch regierte Königreich Frankreich als Ancien Régime durch die Französische Revolution mit der Änderung der Verfassung des 3. September 1791 – Frankreich wurde zur konstitutionellen Monarchie.

Mit der Proklamation der Abschaffung der Monarchie am 21. September 1792 wurde das konstitutionelle Königreich durch die Erste Französische Republik abgelöst. Durch die Restauration wurde Frankreich vorübergehend 1814/1815 und von 1815 bis 1830 noch einmal ein Königreich Frankreich als konstitutionelle Monarchie. Nach der Julirevolution von 1830 und dem Sturz der Bourbonen entstand mit der Julimonarchie das „Königreich der Franzosen“ unter dem „Bürgerkönig“ Louis-Philippe I., mit dessen Abschaffung durch die Februarrevolution 1848 endgültig das letzte französische Königreich zu Ende ging.

Die Anfänge

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Die fränkischen Reichsteilungen von 843 (Vertrag von Verdun) und 870 (Vertrag von Meersen)

Im Jahr 843 fand mit dem Vertrag von Verdun eine Teilung des Fränkischen Reichs statt, bei der nominell und ideell die Einheit gewahrt blieb - nominell durch das Bemühen um eine gemeinsame Politik, ideell durch die Brüdergemeinschaft. Das Reich wurde immer noch in seiner Gesamtheit als gemeinsames Herrschaftsgebiet der Karolinger angesehen. Primär ist die Teilung nicht als Reichsteilung, sondern als Herrschaftsteilung innerhalb der Königsfamilie zu betrachten.

Mit der Schaffung eines Reichs der Westfranken unter König Karl dem Kahlen wurde der Grundstein für die Entstehung eines französischen Nationalstaates gelegt. Aus dessem Herrschaftsgebiet, das durch den Vertrag von Meersen 870 bedeutend erweitert wurde, entwickelte sich im Lauf des 9. und 10. Jahrhunderts das Königreich Frankreich. Der Prozess der Entstehung Frankreichs vollzog sich langsam und schrittweise und lässt sich daher schwer zeitlich fixieren. Man geht davon aus, dass der Vorgang spätestens mit dem Dynastiewechsel von 987, dem Übergang von den Karolingern zu den Kapetingern, abgeschlossen war. Die karolingischen und robertinischen Könige in der Zeit zwischen 843 und 987 werden in der modernen populärwissenschaftlichen und wissenschaftlichen Literatur teils als westfränkische, teils als französische Könige bezeichnet, je nachdem, wo die betreffenden Forscher den Übergang vom Westfrankenreich zu Frankreich ansetzen. Alle diese Periodisierungsansätze sind willkürlich. Auch der Dynastiewechsel von 987 wurde von den Zeitgenossen nicht als tiefer Einschnitt oder gar als neue Reichsgründung aufgefasst. Man sah darin damals nicht einmal die endgültige Entmachtung der Karolinger, sondern nur eine Episode in einem seit langem andauernden Machtkampf zweier rivalisierender Geschlechter. Erst im Lauf der folgenden Jahrzehnte erwies sich die neue kapetingische Herrschaft als dauerhaft.

Frankreich unter den Kapetingern

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Wappen der Kapetinger 987-1328

987 fiel nach dem Tod des westfränkischen Königs Ludwig V. die Königswahl zu Gunsten des aus dem Geschlecht der Robertiner stammenden Hugo Capet aus. Die Ansprüche des karolingischen Prätendenten Karl von Niederlothringen wurden übergangen. Dabei wurde argumentiert, Karl sei ungeeignet, da er als Herzog von Niederlothringen Vasall eines auswärtigen Herrschers sei. Da Karl außerdem kein Nachkomme in direkter Linie war und zudem die Krone durch das Wahlrecht und nicht durch das Geblütsrecht übertragen wurde, entschieden sich die Großen des Reichs zur Wahl Hugo Capets zum König.[1] Mit der Rückkehr zur Praxis der Königswahl und der Entscheidung für einen Kandidaten der Gegenpartei der Karolinger verneinten sie ein Erbrecht, doch faktisch schufen sie im Ergebnis eine neue Dynastie. Die Dynastie des Robertiners Hugo Capet etablierte sich dauerhaft und die nach ihm benannte Dynastie der Kapetinger machte eine Rückkehr der Karolinger auf den Thron für immer unmöglich.

Nach der territorialen Teilung des Reichs der Franken in ein West- und Ostfrankenreich, erfolgte mit der Thronbesteigung Hugo Capets und der Begründung einer eigenen ("französischen") Dynastie die endgültige Trennung zwischen den Ländern, aus denen Frankreich und Deutschland entstehen sollten. Das „Königreich der Franken“ wurde zum Königreich Frankreich. Im Jahre 987 war Hugo Capet der Herrscher über die Francie (dux Francorum), einem Gebiet zwischen Seine und Loire, das namensgebend für den rex Francorum wurde. Erstmals urkundlich belegt für Philipp II. August (1180–1223), ist die Bezeichnung vom rex Francorum seit 1204 sporadisch zum rex Francie, den König von Frankreich, übergegangen.[2]

 
Das französische Königtum unter Hugo Capet um 987

Das französische Königtum war mit seiner Hausmacht, der Domaine royal, weitgehend auf ein Gebiet das heute mit der Ile de France vergleichbar ist beschränkt und übte nur eine nominelle Oberherrschaft über die übrigen Herzogtümer aus. Mit einer Gesamtgröße von wenig mehr als fünf Prozent des heutigen Frankreich, war das direkte Herrschaftsgebiet des Königs eindeutig kleiner als die großen Grafschaften und Herzogtümer des Königreichs.[3] Selbst die Stadt Paris hatte Hugo Capet für die Unterstützung bei seiner Königswahl abtreten müssen. Erst unter seinem Sohn und Nachfolger, König Robert II., fiel die Grafschaft Paris 1017 als erledigtes Lehen an die Krone zurück. Mit dem Bau des Palais de la Cité als bevorzugter königlicher Residenz, begann die Entwicklung von Paris zum politischen Zentrum des französischen Königtums. Aber erst rund 200 Jahre später, unter der Herrschaft König Philipp Augusts (1180–1223), wurde aus Paris innerhalb von zwanzig Jahren eine tatsächliche Hauptstadt.

Ein halbes Jahr nach seiner eigenen Krönung erreichte Hugo Capet, dass sein Sohn Robert zum Mitkönig gekrönt und damit die Thronfolge gesichert wurde. Ein Wahlakt fand nicht statt. Mit diesem Präzedenzfall setzte sich de facto das Erbkönigtum der neuen Dynastie gegen das Wahlrecht durch, dem er selbst seine Herrschaft verdankte. Die politische Schwäche, der damit verbundene mangelnde Herrschaftsanspruch und anfänglich auch noch der Konkurrenzdruck durch die Karolinger, zwangen die ersten Kapetingerkönige noch bis ins 13. Jahrhundert ihre designierten Thronfolger schon zu Lebzeiten als Mitkönige einsetzen zu lassen. Durch die Schwachheit der Königsmacht hatte sich die Kirche von Frankreich emanzipiert und die Königsweihe bedurfte keiner Zustimmung durch Rom. Die Kapetinger zeigten sich ehrerbietig und großzügig, was die zahlreichen Schenkungsurkunden jener Zeit belegen. Im Gegenzug nahm die Kirche eindeutig Stellung zum Königshaus, ein bedeutender Fakt besonders hinsichtlich der breiten Masse der Bevölkerung, die für "ihren" König jeden Tag in der Messe zu Gott betete. [4] Die wechselseitige Unterstützung von Kirche und Kapetingern war ein wesentliches Instrument auf dem Weg der Konsolidierung des Königtums. Die Stärkung der Position des Königs innerhalb der großen Fürstentümer seines Reiches ging einher mit einer anhaltenden Allianz der Kapetinger mit dem heiligen Stuhl, die ihre Postion auch nach außen festigte.

Unter der Regierung König Philipp I. (1060–1108) wurde mit der Beauftragung von Vögten (prévôts) für die Rechtsprechung und den Einzug der Steuern in der Domäne die Keimzelle einer Administration gelegt.[5] König Ludwig VI. der Dicke (1108–1137) schuf aus Mitgliedern des königlichen Gefolges erstmals ein ständiges Regierungsgremium in Form des Königlichen Rats (conseil oder curia regis genannt), das der Krone zukünftig in der Regierung beratend zur Seite stand. Gleichzeitig degradierte er die zuvor mächtigen Großämter der Krone.

 
Frankreich beim Regierungsantritt von König Philipp II. August im Jahr 1180,
Lehen der Plantagenets in rot
 
Die französische Krondomäne (blau) vor und nach der Regierung Philipp Augusts
- Lehen der Plantagenets in rot, weitere Vasallen in grün

Im Jahr 1154 erreichte mit der englischen Thronbesteigung Heinrich Plantagenets, Herzog der Normandie und zweiter Ehemann der Eleonore von Aquitanien, das englisch-normannische Reich als Angevinisches Reich seine größte Ausdehnung, es umfasste das halbe französische Königreich. Fünfzig Jahre später gelang es König Philipp II. August (1180–1223) innerhalb von zehn Jahren von 1204 bis 1214 das Herzogtum Normandie mit den Grafschaften Maine, Anjou und Touraine einzunehmen. Der englische König Johann Ohneland wurde vernichtend geschlagen und musste bis auf Aquitanien und die Gascogne Frankreich räumen.

Durch den Zusammenbruch des Angevinischen Reichs und dem einhergegangenen Gewinn großer Territorien für die Krondomäne wurde die Krone Frankreichs zum größten Land besitzenden Herren des Landes. Ihr dadurch begründetes Übergewicht auf militärischem und wirtschaftlichem Gebiet erlaubte es dem König nun, die herrschaftliche Autorität der Krone gegenüber dem Lehnsadel des Königreiches zu stärken. Damit begann eine Entwicklung des kapetingischen Königtums hin zu einer französischen Monarchie, die alle Regionen des Reichs administrativ und jurisdiktionell erfasste. Es fand ein grundlegender Wandel der seit fast dreihundert Jahren bestehenden feudalen Ordnung statt, indem der König nicht mehr als erster unter gleichen gegenüber den Lehnsfürsten auftrat, sondern nun eine gesetzgebende und richterliche Oberherrschaft forderte. Der Sanktionsbereich des königlichen Rechts (us et coutumes de France), das bis dahin nur auf die Krondomäne beschränkt war, wurde über das gesamte Königreich ausgedehnt. Mit dem Hofgericht stand eine zentrale juristische Instanz zur Verfügung, vor der zukünftig alle lehnsrechtlichen Fragen erörtert werden sollten. Um dem mächtigen Lehnsadel entgegenzukommen, der sich nicht der Autorität des Hofgerichtes unterwerfen wollte, bildete König Philipp mit dem Pairshof eine gesonderte juristische Instanz, in der die Pairs Rechtsstreitigkeiten untereinander klären konnten.

Die Krone behielt sich bei der Neugestaltung der Lehnsordnung wichtige Rechte vor. Zum Beispiel wurde das Prinzip der ligischen Treue (homagium ligium) als rechtsverbindlich erklärt, wonach ein Vasall, der Lehen von mehreren Herren empfangen hat, nur einem von diesen zur Heerfolge verpflichtet war. Sollte einer der Lehnsherren die Krone selbst sein, so gebührte ihr der Vorrang in der ligischen Treue. Solche Maßnahmen fanden im ganzen Land ihre Anwendung, was eine weitestgehende Auflösung althergebrachter Lehnsbande zugunsten der Position der Krone zur Folge hatte. Der Begriff des Lehens selbst erfuhr dadurch einen allmählichen Definitionswandel. Zunehmend empfing die Krone das Homagium, ohne dass sie im Gegenzug ein Dienstgut mit Befugnissen zur Rechtsausübung verlieh. Stattdessen vergab sie bloße Geldlehen, was für den Lehnsnehmer eine Einnahmequelle eröffnete, für die er sich im Gegenzug der Krone verpflichtete. Die daraus resultierenden sozialen Veränderungen für den Adel banden diesen seit der Zeit Philipps in immer stärker werdenden Maße an die Krone. Gefördert wurde diese Entwicklung durch die zunehmende Verwendung von königlichen Söldnern. Dies war zwar kostenintensiver, machte aber den König in militärischen Belangen unabhängiger vom Vertrauen auf die Heerfolgepflicht seiner Vasallen.

Zur Konsolidierung der Rechtsordnung trieb Philipp August die Etablierung einer einheitlichen königlichen Verwaltung im ganzen Land voran. Die drei wichtigsten Hilfsmittel dazu waren die Schriftlichkeit der Verwaltung, ein Korps verlässlicher Amtsträger und ein geordnetes Finanzwesen. Philipp ordnete als erster französischer König eine umfangreiche Kodifizierung und Archivierung aller Urteile und Erlasse des Hofgerichtes an. War es bisher üblich den Standort des königlichen Archivs an den des Königs zu binden, richtete Philipp es an einem festen Platz in Paris ein (trésor des chartes, 1204) und legte damit den Grundstein für die Entstehung des französischen Nationalarchivs.

Die im 11. Jahrhundert unter Philipp I. in der Krondomäne eingerichteten Verwaltungseinheiten, die sogenannten Prévoté (Vogteien) ergänzte Philipp II. August um zusätzliche Instanzen, indem mehrere Prévoté einem Amtsbezirk untergeordnet wurden. Nördlich der Loire war dies die Bailliage und südlich die Sénéchaussée (siehe Bailliage und Sénéchaussée). Die Baillis beziehungsweise die Sénéchaux vertraten fortan in den jeweils so entstandenen Amtsbezirken die Autorität der Krone und vertraten diese in Rechtsangelegenheiten. Die ihnen nun untergeordneten Prévoté standen ihnen dabei als polizeiliche Vollzugsorgane zur Seite. Der wesentliche Unterschied zwischen Bailli und Seneschall bestand darin, das ersterer direkt vom König ernannt wurde, während das Amt des Seneschalls weitgehend in der Hand adliger Familien erblich blieb. Das Amt des Seneschall von Frankreich schaffte der König im Gegenzug ab.

 
Paris beim Regierungsantritt von König Philipp II. August im Jahr 1180

Entsprechend der unter Philipp II. August begonnenen Entwicklung des zentralistischen monarchischen Staats der in zunehmenden Maße gestützt auf die Bourgeoisie und den niederen Adel eine Politik gegen die großen Vasallen betrieb, avancierte Paris unter seiner Herrschaft endgültig zur zentralen Hauptresidenz des französischen Königtums und damit zur Hauptstadt des Landes. Er erweiterte das Palais de la Cité, dem er das Gebäude des königlichen Archivs angliederte, womit der Stadt nun auch die Rolle des administrativen Zentrums des Königreiches zukam. Zur Förderung der wirtschaftlichen Prosperität gewährte er der Stadt 1181 das Messeprivileg und nur zwei Jahre später wurden die ersten beiden Markthallen gebaut, aus denen das Quartier des Halles hervorging. Im Jahr 1185 gab Philipp den Befehl zur Pflasterung der wichtigsten Straßen, errichtete bis 1214 einen neuen Turm für die Burg des Louvre und begann mit dem Bau einer neuen Stadtmauer, die mit mehreren Türmen (u. a. Tour de Nesle) gesichert wurde. Mit dem Erlass des Scholarenprivilegs im Jahr 1200 stellte Philipp die Schüler und Magister des Quartier Latin unter königlichen Schutz. Damit begründete er deren juristische Autonomie, was in den kommenden Jahren zur Bildung der Universität von Paris führte.

König Ludwig VIII. der Löwe (1223–1226), war der erste Kapetinger der gekrönt wurde, ohne zu Lebzeiten seines Vaters zum König geweiht worden zu sein. Das Erstarken des Königtums, besonders seit der Eoberungsphase 1204 bis 1214, führte zu einer unbestrittenen Anerkennung der Dynastie und der endgültigen Einführung des Geburtsrechts.

In seinem Testament hatte König Ludwig VIII. die Verfügungen zur Ausstattung seiner jüngeren Söhne mit Lehen vorgenommen, die sein ältester Sohn später auch umsetzte. Die Praxis der Vergabe von Krongütern, um jüngere Prinzen der königlichen Familie mit Apanagen auszustatten, wurde von späteren Historikern kritisiert, die darin eine stete Gefahr für die Machtposition des Königtums sahen. Allerdings erkannten andere Historiker in der Vergabe von Apanagen auch ein effektvolles Mittel zu Verhinderung von innerdynastischen Kämpfen.

 
Graf Raimund VII. von Toulouse unterwirft sich in Anwesenheit König Ludwig IX. (links) der römischen Kirche, Darstellung aus der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts

Während der Regentschaft der Königinmutter Blanka von Kastilien für König Ludwig IX. den Heiligen, wurde mit dem Vertrag von Paris (1229), die Eroberung des Languedoc weitgehend abgeschlossen. Die Unterwerfung Okzitaniens und die Ausrottung der Katharer war der erste Eroberungszug des französischen Königtums, der auf die Unterwerfung eines Volkes abzielte und damit die bisherigen Befreiungskriege ablöste. Mit der Zurückdrängung der okzitanischen Sprache und Kultur wurde die eigenständige Identität des Südens unterdrückt und dem sich entwickelnden zentralistischen französischen Nationalstaat geopfert. Durch den Vertrag von Paris (1259) sicherte König Ludwig IX. den Frieden auch im Westen und Südwesten seines Reichs, schuf aber damit auch eine erneute Angriffsfläche für englische Ansprüche, die im Hundertjährigen Krieg gipfelten.

Ludwig IX. trieb während seiner Herrschaft (1226–1270) die bereits von seinen Vorgängern begonnene Zentralisierung der Macht auf das Königtum weiter voran. Hauptziel war die Zurückdrängung der politisch und wirtschaftlich privilegierten Stellung des Lehnsadels. Seit 1254 widmete sich Ludwig dem Umbau der Verwaltungsstrukturen seines Hofes. Eine wichtige administrative Neuerung vollzog sich dabei in der allmählichen Bildung zentraler Behörden wie einem Hofgericht (Parlement), Rechnungshof (Cour des comptes) und einem Staatsrat (Conseil), die aus dem königlichen Rat (Curia Regis) hervorgegangen sind. Auf juristischem Gebiet versuchte er, alte Rechtsnormen (Gewohnheitsrecht) sowie die Gerichtsbarkeit des Adels und des Klerus zugunsten einer königlichen Jurisdiktion (consuetudo generalis) zu ersetzen. Die Urteile des königlichen Parlaments wurden seit 1254 systematisch in einem Register, dem Olim, gesammelt. In mehreren Ordonnanzen stärkte Ludwig IX. die Kompetenzen königlicher Beamter (Seneschalle und Baillis) gegenüber dem Lehnsadel und schwächte dessen Gerichtsbarkeit, indem er die königlichen Appellationsgerichte für alle Untertanen zugänglich machte. Die im Dezember 1254 erlassene „große Ordonnanz zur Wiederherstellung der moralischen Ordnung“ (ex debito regiae potestatis) war Ludwigs umfangreichste Maßnahme, die in Frankreich das Rechtsprinzip einführte, wonach niemand ohne Verfahren und Urteil seines Rechts beraubt werden darf. Auch eine Trennung zwischen Zivil- und Strafgerichtsbarkeit wurde damit erreicht. Ludwigs persönlichem Engagement in diesen Reformen lag das Motiv zugrunde, das Königtum als einzige Autorität der Gerechtigkeit und des Friedens im Königreich zu etablieren.

Ludwigs Außenpolitik war von dem Anspruch geprägt, gegenüber seinen Nachbarn als friedliebender und friedensbringender König (Rex pacificus) aufzutreten, so pflegte er sowohl zu den Staufer-Kaisern als auch zum Papsttum ein traditionell gutes Verhältnis. Das Ende der Staufer und das damit einsetzende Interregnum markierte einen Wendepunkt im Verhältnis Frankreichs zum Reich. Bedingt durch das Erstarken der französischen Königsmacht bei gleichzeitigem Verfall der kaiserlichen Zentralmacht begann Frankreich seit der Herrschaft Ludwigs zunehmend, seinen Einfluss offensiv auf Reichsgebiet, besonders auf den alten burgundischen und lothringischen Raum, auszudehnen. Tatkräftig traten die französischen Könige nun auch vor allem in Italien auf, wo sie die Machtkämpfe zwischen kaisertreuen (Ghibellinen) und päpstlich (Guelfen) gesinnten Parteien zu ihren eigenen Vorteil nutzten. Ludwigs Sohn Philipp der Kühne sollte schließlich auch der erste französische Monarch werden, der für die Wahl zum römisch-deutschen König kandidieren sollte. Die Regierungszeit Ludwig IX. des Heiligen sicherte dem Land eine lange Friedensphase und blieb in Frankreich als goldenes Zeitalter (Siècle d’or de Saint Louis) in Erinnerung, in dem das Land einen ökonomischen wie auch politischen Höhepunkt erreichte.


Siehe auch

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Commons: Old maps of France – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Commons: Maps of the history of France – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Louis Mexandeau: Die Kapetinger Seite 81
  2. The government of Philip Augustus, Seite 360/361 von John W. Baldwin, 1986 (online, abgerufen am 26. April 2011)
  3. Louis Mexandeau: Die Kapetinger Seite 96
  4. Louis Mexandeau: Die Kapetinger Seite 126 ff
  5. Louis Mexandeau: Die Kapetinger Seite 153

Literatur

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  • Louis Mexandeau: Die Kapetinger, Editions Rencontre, Lausanne 1969

Kategorie:Historischer Staat (Europa) Kategorie:Französische Geschichte Kategorie:Französische Monarchie